Showdown an der FCL-GV

Ist Walter Stierli bald nicht mehr Ehrenpräsident?

Walter Stierli bei seinem Abschied als FCL-Präsident. (Bild: srf.ch)

Nach seiner siebenjährigen Amtszeit als FCL-Präsident wurde Walter Stierli zum Ehrenpräsidenten ernannt. Nun muss er um diesen Titel bangen.

Es waren bewegte Jahre, die der FC Luzern und seine Fans unter Präsident Walter Stierli durchmachten. Als der heute 75-Jährige im Oktober 2005 das Amt antrat, erholte sich der Verein in der sportlichen Versenkung der Challenge League erst allmählich vom Schock eines Fast-Konkurses (zentralplus berichtete).

In Stierlis Amtszeit fielen nebst dem Wiederaufstieg in die Super League auch der Abriss der altehrwürdigen Allmend und die Eröffnung der Swissporarena. Er erfreute sich in der breiten Öffentlichkeit – von der aktiven Fanszene abgesehen – relativ grosser Beliebtheit. Und erhielt zum Ende seiner Amtszeit den Ehrenpräsidententitel.

Das Image bekommt Kratzer

Doch zuletzt landete Stierlis Name nicht etwa wegen seiner Verdienste rund um den Stadionbau in den Schlagzeilen, sondern wegen seiner Rolle im Zusammenhang mit gemäss dem aktuellen FCL-Verwaltungsrat «mutmasslich strafrechtlich relevanten» Vorgängen beim Verkauf von Aktien der FCL Holding AG und der Stadion Luzern AG an seinen Freund Bernhard Alpstaeg (zentralplus berichtete). Diverse Vorwürfe schweben im Raum, doch hat der aktuelle FCL-Verwaltungsrat nur Bernhard Alpstaeg und Ex-FCL-Präsident Philipp Studhalter, nicht aber Walter Stierli, angezeigt (zentralplus berichtete).

Der ehemalige FCL-Präsident Walter Stierli (untere Reihe, ganz links) hält weiterhin zu Bernhard Alpstaeg (direkt neben Stierli). (Bild: Martin Meienberger/freshfocus)

Noch vor einem Jahr, an der GV der FC Luzern Innerschweiz AG, versprach Ursula Engelberger-Koller, Verwaltungsrätin und Juristin im FC Luzern, «ganz genau über die Bücher zu gehen» und allfällige krumme Geschäfte rund um den Verein im Detail prüfen zu wollen – und hielt Wort (zentralplus berichtete). Schon damals vermutete sie: Alpstaeg und Stierli könnten Dreck am Stecken haben. Sollte sich bei den Untersuchungen herausstellen, dass Walter Stierli dem FCL aktiv geschadet habe, sei eine Degradierung vom Ehrenpräsidenten zum einfachen Ex-Präsidenten durchaus ein mögliches Traktandum für eine nächste GV, schloss Engelberger-Koller damals.

Eine einzige Aktionärin würde reichen

Doch wird sich die Juristin hüten, Stierli seinen Ehrenpräsidententitel streitig zu machen, während diverse Rechtsverfahren rund um die erwähnten Aktienübertragungen noch hängig sind. Stattdessen könnten andere das Schicksal des Ex-FCL-Präsidenten besiegeln. Zwar ist die Aberkennung seines Ehrenpräsidententitels nicht Teil der Traktandenliste zur GV der FC Luzern Innerschweiz AG, die am 16. November stattfindet. Doch würde ein entsprechender Antrag eines einzigen Aktionärs reichen, um dies zu ändern.

Zu diesen Aktionären der FC Luzern Innerschweiz AG gehören nebst der FCL Holding AG auch mehrere Hundert Kleinaktionärinnen. Wie zentralplus weiss, halten auch Mitglieder der aktiven Fanszene, die Walter Stierli schon während seiner Amtszeit als FCL-Präsident nicht ausstehen konnten, Aktien an der FC Luzern Innerschweiz AG.

Josef Bieri und seine Freunde hätten letztes Wort

Ein solcher Antrag sei bisher nicht eingegangen, teilt FCL-Präsident Stefan Wolf gegenüber zentralplus mit. Doch sollte eine Aktionärin der FC Luzern Innerschweiz AG beantragen, dass Walter Stierli der Ehrenpräsidententitel aberkannt werde, würden die Aktionäre an der GV darüber abstimmen. Nur: Die zahlreichen Kleinaktionäre haben lediglich faktisches Mitspracherecht. Die Aktienmehrheit hält die FCL Holding AG, und zwar im Umfang von 97 Prozent.

Ursula Engelberger-Koller und Stefan Wolf konnten vor einem Jahr ihre eigene Absetzung durch Bernhard Alpstaeg verhindern. Und drängen ihn nun ihrerseits in die Ecke. (Bild: jdi)

Die Aktienmehrheit an der FCL Holding AG wiederum hielt vor einem Jahr noch Bernhard Alpstaeg. Doch kurz vor Weihnachten 2022 strich der FCL-Verwaltungsrat das 25-Prozent-Aktienpaket, das Alpstaeg Walter Stierli abgekauft hatte – und erstattete Strafanzeige gegen den Ex-Mehrheitsaktionär (zentralplus berichtete). Was mit diesen 25 Prozent passiert, entscheiden die Gerichte. Inzwischen haben FCL-Vizepräsident Josef Bieri und die von ihm rekrutierten Mitaktionäre angekündigt, Alpstaeg auch noch die restlichen 27 Prozent abnehmen zu wollen. Gleichzeitig beschlossen sie seinen Rauswurf aus dem Aktionariat (zentralplus berichtete).

Fakt ist: Bieri und Co. halten – unabhängig von diesem letzten Angriff auf Alpstaeg – derzeit die Aktienmehrheit an der FCL Holding AG. Und somit auch an der FC Luzern Innerschweiz AG. Sie müssten darum auch entscheiden, ob Walter Stierli Ehrenpräsident bleibt oder nicht.

FCL macht GV zum Happening

Und diesen Entscheid müssten sie vor Hunderten FCL-Fans erläutern. Denn der FC Luzern lockt mit einer geheimnisvollen Ankündigung an die GV. «Zäme schriibemer es Schtöck FCL-Gschecht», heisst es auf der Website. Während in den sozialen Medien und den Messengerdiensten ein Video kursiert, das aus einem Fangesang die Zeile «Es liid öppis ide Loft» zitiert.

Doch was genau Weltbewegendes in der Luft liegen soll, verrät Stefan Wolf auf Anfrage von zentralplus nicht. Wer es herausfinden will, muss also am 16. November an diese GV – oder am Folgetag zentralplus lesen. Die GV findet aus Platzgründen in den Messehallen statt, da der FCL auch Fans ohne Aktie einlädt und erwartet.

«Wir hoffen, dass sich mindestens genauso viele Personen wie an der letzten GV vor Ort einfinden werden», setzt Stefan Wolf die Messlatte hoch. Damals kamen rund 1300. Doch ob es zur grossen FCL-Party in den Messehallen kommen wird, lässt Wolf offen. Orientieren müssen sich die FCL-Fans stattdessen am «kleinen Imbiss» nach der GV.

Hinweis: zentralplus hat den Satz in diesem Artikel, in dem es um Walter Stierlis Rolle im Zusammenhang mit Vorgängen beim Verkauf der Aktien der FCL Holding AG und der Stadion Luzern AG geht, am 30. Oktober 2023 leicht angepasst. Es gilt für alle Parteien die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
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