FCL feiert Etappensieg im Aktionärsstreit

Staatsanwaltschaft schnürt Bernhard Alpstaeg die Luft ab

Für Bernhard Alpstaeg wirds im Aktionärsstreit eng. (Bild: Martin Meienberger/freshfocus)

Der FCL-Verwaltungsrat hat im Dezember 2022 gegen Bernhard Alpstaeg Strafanzeige wegen Nötigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung eingereicht. Die Staatsanwaltschaft Luzern steht kurz vor dem Abschluss des Verfahrens.

Bernhard Alpstaeg ist Mehrheitsaktionär der Stadion Luzern AG und war bis zur GV 2022 Mehrheitsaktionär der FCL Holding AG. An besagter GV nahm der FCL-Verwaltungsrat rund um Präsident Stefan Wolf Alpstaeg einen Teil seiner Holding-Aktien weg (zentralplus berichtete). Weil Alpstaeg die Aktienmehrheit «mittels illegaler Machenschaften» erlangt haben soll.

Doch Alpstaeg muss auch um seine Stadionaktien bangen. Denn die Stadt Luzern hat den Heimfall der Swissporarena ausgelöst. Das Verfahren ist noch hängig, könnte aber zur Folge haben, dass Alpstaeg das Stadion der Stadt verkaufen muss (zentralplus berichtete).

Im Fall der Strafanzeige durch den FCL-Verwaltungsrat steht die Staatsanwaltschaft Luzern offenbar kurz vor dem Abschluss der Untersuchungen, wie Mediensprecher Simon Kopp gegenüber zentralplus sagt. «Mit einer Parteimitteilung wurde den Beteiligten noch die Möglichkeit gegeben, allfällige Beweisanträge einzureichen. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen», betont Kopp. Möglich ist aber ein Strafbefehl wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen Alpstaeg.

Staatsanwaltschaft lässt Ende offen

Anders klingt es seitens Sacha Wigdorovits’, des Mediensprechers Bernhard Alpstaegs. Alpstaeg werde einen allfälligen Strafbefehl des Staatsanwalts nicht akzeptieren und beabsichtige, eine gerichtliche Beurteilung zu verlangen, heisst es in einer von Wigdorovits verschickten Medienmitteilung, die so geschrieben ist, als hätte die Staatsanwaltschaft bereits entschieden.

«Der Verwaltungsrat sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass das 25-Prozent-Aktienpaket zu Recht aus dem Aktienbuch gestrichen wurde.»

Verwaltungsrat des FC Luzern

Simon Kopp erklärt, wieso das falsch ist. «In der Parteimitteilung wird ein Strafbefehl in Aussicht gestellt», sagt er. Die Staatsanwaltschaft habe die Untersuchung umfassend geführt und die aus ihrer Sicht nötigen Beweise erhoben. «Sie kommt zum Schluss, dass eine Nötigung und auch eine versuchte ungetreue Geschäftsbesorgung vorliegen», so Kopp weiter.

Mit welchem Entscheid die Untersuchung abgeschlossen werde, sei aber noch offen. Dies könne erst mit dem formellen Abschluss der Untersuchung kommuniziert werden. Bis dahin gelte für Bernhard Alpstaeg die Unschuldsvermutung, schliesst Kopp.

FCL triumphiert

Das hält den Verwaltungsrat des FC Luzern nicht davon ab, sich über die Wasserstandsmeldung der Staatsanwaltschaft zu freuen. «Der Verwaltungsrat sieht sich durch die Parteimitteilung des Staatsanwaltes in seiner Auffassung bestätigt, dass das 25-Prozent-Aktienpaket, welches Bernhard Alpstaeg von Walter Stierli angeblich erworben haben soll, zu Recht aus dem Aktienbuch gestrichen wurde», schreibt der FCL in einer Medienmitteilung.

«Bernhard Alpstaeg hält den angekündigten Entscheid für falsch und ist zuversichtlich, dass er einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird.»

Sacha Wigdorovits, Mediensprecher Bernhard Alpstaegs

Durch die in Aussicht gestellte Verurteilung wegen versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung werde ausserdem klar, dass das Heimfallverfahren im Zusammenhang mit dem Stadion ebenfalls zu Recht eingeleitet wurde, heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Alpstaeg wird Entscheid nicht akzeptieren

Anders sieht dies Sacha Wigdorovits. «Bernhard Alpstaeg hält den angekündigten Entscheid des Staatsanwaltes für falsch und ist zuversichtlich, dass er einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird», schreibt er.

«In diesem Fall hat sich leider die Befürchtung bewahrheitet, dass es für Bernhard Alpstaeg im medial und politisch aufgeheizten Umfeld von Luzern schwierig werden wird, fair und nach rechtlichen Kriterien beurteilt zu werden», gibt er zu bedenken. Er tat dies schon in seiner Kolumne, die vor einigen Wochen an dieser Stelle erschien (zentralplus berichtete).

In der Schweiz sei es üblich, mittels Strafbefehl Fälle ohne echte richterliche Prüfung der Fakten wieder loszuwerden, wirft Wigdorovits der Justiz vor. Doch Alpstaeg werde einen allfälligen Strafbefehl nicht akzeptieren – und beabsichtige, den Fall vors Gericht zu ziehen.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Simon Kopp, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Luzern
  • Medienmitteilung des FC Luzern
  • Medienmitteilung von Sacha Wigdorovits
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