Luzern Tourismus verlangt kostenpflichtigen Kurs

Stadtguides werden in Luzern zur Kasse gebeten

Kostenpflichtige Kurse seien im Städtetourismus üblich, schreibt Luzern Tourismus. (Bild: Emanuel Ammon)

Luzern Tourismus sucht im «Amtsblatt des Kantons Zug» nach Guides für Stadtführungen in Luzern. Bevor die Bewerber allerdings als Stadtführer arbeiten können, müssen sie einen Kurs absolvieren, den sie selbst bezahlen müssen. Ist das erlaubt?

Luzern Tourismus ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit verschiedener Partner, die für die Region Luzern Dienstleistungen erbringen. Dafür zahlt die Stadt Luzern jährlich 550'000 Franken an Luzern Tourismus.

Ein zentralplus-Leserreporter hat nicht schlecht gestaunt, als er im «Zuger Amtsblatt» auf eine Stellenanzeige von Luzern Tourismus gestossen ist. Darin werden Guides gesucht für Stadtführungen ab Anfang des nächsten Jahres.

Bevor die Guides aber nationalen und internationalen Touristen die Wahrzeichen Luzerns zeigen können, müssen sie einen «kostenpflichtigen Speziallehrgang» absolvieren. Diesen müssen sie aber selbst bezahlen. Ist diese Praxis überhaupt erlaubt? Und wieso sucht Luzern Tourismus nach Stadtführerinnen in Zug? zentralplus hat mit Luzern Tourismus und einer Rechtsexpertin gesprochen.

Kostenpflichtige Kurse seien im Städtetourismus üblich

Die Herkunft der Guides sei für Luzern Tourismus nicht relevant: «Wir beschäftigen ja auch ausländische Personen, die Luzern aber sehr gut kennen und dann in ihrer Muttersprache Führungen anbieten», schreibt Sibylle Gerardi, Leiterin Unternehmenskommunikation, auf Anfrage von zentralplus.

Gerardi teilt weiter mit, dass kostenpflichtige Kurse im Schweizer Städtetourismus üblich seien. «So stellt man sicher, dass man wirklich nur Personen ausbildet, die dann nach Beendigung des Kurses auch effektiv Führungen übernehmen und positiv auf unsere Anfragen für Führungen reagieren.» Wie hoch die Gebühr ist, wollte Gerardi nicht sagen*. Sie sei jedoch nicht kostendeckend. Einen Teil der Kosten übernimmt also auch Luzern Tourismus.

Arbeitgeber ist verpflichtet, betriebsspezifische Weiterbildung zu bezahlen

Aus rechtlicher Sicht ist der Fall interessant. Zwar enthält das schweizerische Arbeitsrecht keine ausdrücklichen Bestimmungen, wer die Aus- und Weiterbildungskosten zu tragen hat. «Allgemein gilt, dass rein betriebsbedingte Einarbeitungs- und Bildungsmassnahmen, die von der Arbeitgeberin angeordnet werden und die dem Mitarbeitenden keinen Vorteil auf dem Arbeitsmarkt bieten, von der Arbeitgeberin zu finanzieren sind», so Isabelle Oehri, Rechtsanwältin und Dozentin an der Hochschule Luzern.

Ob im vorliegenden Fall die Ausbildungskosten vollumfänglich durch Luzern Tourismus zu zahlen sind, kann Oehri nicht abschliessend beurteilen. Damit eine Aus- oder Weiterbildung von der Arbeitgeberin bezahlt werden muss, braucht es zwei Voraussetzungen: Erstens muss die Aus- oder Weiterbildung vom Arbeitgeber angeordnet sein, zweitens darf kein Nutzen aus der Aus- und Weiterbildung ausserhalb des Betriebs bestehen.

«Die erste Voraussetzung ist vorliegend gegeben, da der Lehrgang im Stelleninserat als obligatorisch vorgeschrieben wird. Inwiefern der Lehrgang auch für andere Jobs gewinnbringend ist, lässt sich demgegenüber, basierend allein auf dem Stelleninserat, nicht abschliessend beurteilen», so Isabelle Oehri gegenüber zentralplus.

*Hinweis: Luzern Tourismus teilte zentralplus später mit, dass die Ausbildung 2000 Franken kostet. Weiter legt Luzern Tourismus Wert darauf, dass die Stadtführer als Freelancer arbeiten und in den meisten Fällen auch für andere Auftraggeber arbeiten.

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit Isabelle Oehri, Rechtsanwältin und Dozentin an der Hochschule Luzern
  • Schriftlicher Austausch mit Sibylle Gerardi, Leiterin Unternehmenskommunikation, Luzern Tourismus
  • Stellenausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zug»
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