FDP-Sturmlauf gegen Strassburger Klimaurteil

Das Gespenst der «fremden Richter»

(Bild: Creative Commons Lizenz)

Das Volk hat vor wenigen Jahren die SVP-Initiative gegen «fremde Richter» deutlich abgelehnt. Trotzdem spukt das Gespenst heftiger denn je. Auch beim Freisinn, obwohl dieser das Bundesgericht geschaffen hat, das konservative Innerschweizer damals befremdete.

Während der Nationalratsdebatte über den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sagte der Luzerner CVP-Vertreter Alfons Müller-Marzohl vor ziemlich genau 50 Jahren: «Übrigens kam 1848 auch für die Urner, die seinerzeit fremde Richter abgelehnt haben, ein fremder Richter, nämlich der Bundesrichter in Lausanne.»

Die treffende Aussage ist insofern zu korrigieren, als Lausanne erst nach der Totalrevision der Bundesverfassung 1874 Sitz des Bundesgerichts wurde. Zudem waren dessen Kompetenzen laut Verfassung von 1848 sehr beschränkt und bezogen sich praktisch nur auf das Privatrecht und das Strafrecht.

Eingriff aus Bern in Luzerner Verfassung

Umso stärker griffen die Exekutive, der Bundesrat, und die Legislative, die Bundesversammlung, in die Souveränität der Kantone ein. Dabei behelligten sie vorzüglich die ehemaligen Sonderbundskantone, die in den liberalen Bundesstaat gezwungen worden waren. So zwang der Bundesrat den Kanton Nidwalden, die Durchführung des eidgenössischen Schützenfestes 1861 zuzulassen.

Die «fremden Richter» in Bundesbern beriefen sich in ihrem Entscheid zugunsten eines freisinnig geprägten Anlasses auf das Vereinsrecht. Weiter hat der Bund seit 1848 die Befugnis, die Kantonsverfassungen zu gewährleisten. So verweigerte er 1863 einer Bestimmung der Luzerner Verfassung die Gewährleistung, weil ihr Wahlrecht einen Vermögenszensus beinhaltete.

Fremde Richter sind unparteiisch

Der historische Durchbruch für richterliche Eingriffe in die Kantone kam mit der Einführung der staatsrechtlichen Beschwerde im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung von 1874. Damit die aus konservativer Sicht «fremden Richter» ihre Arbeit bewältigen konnten, wurde das Bundesgericht zu einer ständigen Einrichtung gemacht.

Der freisinnige Solothurner Nationalrat Simon Kaiser, der gewichtigste Verfassungsvater von 1874, begründete die Stärkung der Justiz 1872 mit dem Argument «man müsse dem Bundesgericht eine Organisation geben, dass jeder Schweizer Bürger einen unparteiischen Richter finden könne, im Falle, dass gewisse lokale Verhältnisse den Sinn des Richters beeinflussten.» In anderen Worten: Fremde Richter sind unabhängigere Richter.

Warum aber blieben Gesetze, Beschlüsse, Staatsverträge der Bundesbehörden von einer gerichtlichen Überprüfung ausgenommen? Der Nebengrund lag in der Tatsache, dass die Bundeszuständigkeiten damals noch relativ klein waren.

Den Hauptgrund erklärte der Verfassungsrechtler Alfred Kölz in seinem Standardwerk «Neuere Schweizerische Verfassungsgeschichte» von 2004 so: «Der Verfassungsgerichtsbarkeit wurde vorerst in erster Linie die Aufgabe zugedacht, in den konservativen Kantonen die individuelle Freiheit, die Gleichheit und das individualistische Demokratieverständnis einzupflanzen und in den liberalen Kantonen diese Werte zu festigen.» Auf Bundeseben erschien das «als unnötig».

Freisinnige Angst vor dem Gespenst

Angesichts der freisinnigen Verdienste für die Stärkung der dritten Gewalt und damit der Gewaltenteilung vor genau 150 Jahren erscheint der heutige FDP-Sturmlauf gegen das Strassburger Klimaurteil und gegen «fremde Richter» besonders befremdlich. Immerhin ist die Schweiz freiwillig dem Europarat beigetreten. Einen Vorwurf kann man einem Entscheid, dem 16 der 17 Mitglieder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zustimmten, jedenfalls nicht machen: Parteipolitik!

Möglicherweise hat die FDP, die seit Jahren arg nach rechts schielt, zu viel Respekt vor dem Gespenst der «fremden Richter». Als Begriff taucht dieser erstmals Ende des 18. Jahrhunderts auf, wird aber im 19. Jahrhundert eher selten verwendet. Allerdings ist das, was damit gemeint ist – Eingriffe in kantonale und kommunale Hoheiten – ein Dauerbrenner. Wie das Zitat von Müller-Marzohl illustriert, spukt das Gespenst am heftigsten seit den Debatten um die EMRK-Unterzeichnung 1969 und 1974.

Was heute kaum erwähnt wird, ist der Absturz der SVP-Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» am 25. November 2018. Setzen wir den demokratischen Volkswillen über das nationalistische Gespenst!

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