Das steckt dahinter

Zug: Stefan Thöni verhindert stille Wahl erneut

Stefan Thöni will ins Verwaltungsgericht. (Bild: Adobe Stock/zvg)

Zug veröffentlicht die Wahlvorschläge für die kantonalen Gerichte. Auf der Liste befindet sich unter anderem auch Stefan Thöni, Präsident der Parat-Partei.

Neben den bisherigen Mitgliedern kandidiert auch Stefan Thöni für das Zuger Verwaltungsgericht. Er verhindert damit eine Stille Wahl. Und dies tut er nicht zum ersten Mal.

Im Jahr 2022 erklärte der Präsident der Parat-Partei sein Handeln gegenüber zentralplus wie folgt: «Ich möchte, dass die Menschen im Kanton über ihre Richter Bescheid wissen und sich damit beschäftigen, welche Menschen sie gerne auf der Richterbank hätten. Zudem hat meine Kandidatur jeweils den netten Nebeneffekt, dass die Volksparteien zumindest formell qualifizierte Kandidaten aufstellen müssen, was insbesondere bei den Ersatzrichtern des Verwaltungsgerichtes in der Vergangenheit wohl nicht immer der Fall war» (zentralplus berichtete).

Thöni war mit seiner letzten Kandidatur überraschend erfolgreich. 8’458 Stimmen hat er bei den Verwaltungsgerichtswahlen im Mai 2022 erreicht. Insgesamt 31,6 Prozent der Stimmberechtigten, die gültig wählten, hatten seinen Namen auf ihren Wahlzettel geschrieben. «Das Ganze läuft in die richtige Richtung», bilanziert der Kandidat der Parat-Partei damals gegenüber zentralplus.

Es kommt zur Wahl nur wegen Verwaltungsgericht

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Amtsperiode von 2025 bis 2030 ist am Montag abgelaufen. Laut einer Mitteilung des Kantons kommt es für die anderen Gerichte – das Ober-, Kantons- und Strafgericht – zu einer stillen Wahl.

Nun muss der Kanton die eingegangenen Vorschläge prüfen. Anfang Mai veröffentlicht er die bereinigten Wahlvorschläge im Amtsblatt. Der Urnengang findet voraussichtlich am 30. Juni 2024 statt.

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