Streit in Rothenburger Gastroszene

Diese Fälschung hätte sich die Wirtin sparen können

Die Wirtin wurde wegen Urkundenfälschung schuldig gesprochen. (Bild: Adobe Stock)

Die Eigentümerin eines Restaurants in Rothenburg will die Pächterin aus dem Haus haben. Im Streit um die Miete zückt die Wirtin ein Papier, das ihr Recht geben soll. Das Problem: es ist gefälscht. Dass dies auskommt, war allerdings von Anfang an absehbar.

In diesem Rothenburger Restaurant scheint der Haussegen so richtig schief zu hängen. Zwischen der Pächterin und der Eigentümerin der Liegenschaft herrscht ein Streit, der mehr als ein Gericht beschäftigt. So auch das Kriminalgericht Luzern, das nun zumindest in einem Punkt des Streites ein Machtwort gesprochen hat.

Dabei geht es um folgendes: Zwischen der Eigentümerin des Restaurants und der Wirtin scheint es seit gut vier Jahren Unstimmigkeiten zu geben. Es geht dabei in erster Linie um Geld. So soll die Wirtin Mieten schuldig sein und auch Teile des Inventars nicht abbezahlt haben. Es folgte die Kündigung, die Pächterin scheint ihre Beiz aber nicht verlassen zu wollen.

Mieterlasses und Unterschriften gefälscht

So kam es zu einem Ausweisungsverfahren, dass die Hauseigentümerin beim Bezirksgericht Hochdorf beantragt hatte, um die Mieterin aus dem Haus zu werfen. Und um ein Dokument in diesem Verfahren geht es nun.

Die Wirtin legte nämlich ein Papier vor, das besagt, dass die Vermieterin ihr sämtliche Mietzinse von Januar 2021 bis Mai 2021 sowie Heiz- und Nebenkosten erlässt. Ausserdem kaufe sie das Inventar zurück und gebe die Kaution frei. Die Summe, um die es ging: fast 70'000 Franken. Die Beschuldigte unterschrieb das Papier mit ihrer eigenen und, laut dem Urteil, mit der Unterschrift ihrer Vermieterin.

Wie das Luzerner Kriminalgericht schreibt, erhoffte sich die Beschuldigte, die seit der Corona-Pandemie Schulden hatte, eine finanzielle Erleichterung und einen Vorteil im hängigen Ausweisungsverfahren.

«War absehbar, dass die Fälschung entlarvt wird»

Die Fälschung flog allerdings auf. Im Verfahren bekam nämlich auch die Vermieterin das gefälschte Schriftstück gezeigt. Und diese bestritt vehement, dieses jemals unterzeichnet zu haben. So oder so, habe sie seit einigen Jahren keinen direkten Kontakt mehr zur Wirtin, es herrsche ein eisiges Verhältnis. Dies zeige sich auch daran, dass sie in der Bar, die zum Restaurant gehört, nicht mehr bedient werde.

Die Beschuldigte hingegen verweigerte im Prozess weitestgehend die Aussagen. Schliesslich kam auch das Kriminalgericht zum Schluss: Der Mieterlass ist gefälscht – und zwar nicht einmal besonders geschickt, wie es im Urteil heisst. «Es war absehbar, dass die Vereinbarung mit deren Einreichung im Verfahren vor dem Bezirksgericht Hochdorf als Fälschung entlarvt würde», schreibt das Gericht.

Ein Schuss ins eigene Bein also. Statt weniger Geld muss die Wirtin noch viel mehr bezahlen. Das Gericht verurteilt sie zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen an je 30 Franken bedingt auf zwei Jahre. Ausserdem muss sie insgesamt 4500 Franken für die Gerichtskosten berappen und der Restauranteigentümerin eine Parteientschädigung in der Höhe von 3400 Franken bezahlen.

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

Verwendete Quellen
  • Urteil des Kriminalgerichts Luzern
0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon