Vorerst keine Herzchirurgie St. Gallen
Das Kantonsspital St. Gallen darf vorerst keine Herzchirurgie aufbauen.
Die Krankenversicherungsverbände Curafutura und Santésuisse haben beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde dagegen eingereicht. Das Kantonsspital St. Gallen muss mit dem Ausbau zuwarten, bis die Sache geklärt ist. Die Verbände sagen, es brauche keine weitere Herzchirurgie, da ein Teil der bestehenden Herzzentren schon jetzt die empfohlene Mindestfallzahl nicht erreiche. Darunter leide die Behandlungsqualität. Die Versorgung sei zudem ohne St. Galler Herzchirurgie gewährleistet.
Die Regierungen von St. Gallen und den zwei Appenzell sprachen im März von einer Unterversorgung in der Ostschweiz.
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