Ein fragwürdiger Leerstand

Kellerstrasse: Jetzt spricht die Erbin des besetzten Hauses

Das Haus an der Kellerstrasse 28a steht seit vielen Jahren leer. Die Witwe des Eigentümers findet das schade. (Bild: chiara peyer)

Dass das Haus an der Kellerstrasse 28a seit Jahren leersteht, habe juristische Gründe, hiess es bis jetzt immer. Jetzt meldet sich die Witwe des früheren Eigentümers zu Wort und sagt: Der Leerstand ist ungerechtfertigt.

Besetzte Häuser polarisieren in der Stadt Luzern. Manchmal endet eine Besetzung gar vor Gericht und sorgen über Monate, ja teils sogar Jahre in der Stadt für Gesprächsstoff.

Es gibt aber auch Besetzungen, die enden, ehe sie angefangen haben. Beispielsweise diejenige an der Kellerstrasse 28a im Luzerner Unterlachenquartier. Rund zwei Wochen haben die Aktivistinnen im leerstehenden Haus durchgehalten. Nach Ablauf der Frist, die der Willensvollstrecker des verstorbenen Eigentümers des Hauses gesetzt hat, haben die Besetzer das Haus wieder verlassen. Seither steht es so leer, wie während der letzten knapp fünf Jahre seit dem Tod des Eigentümers.

Die Aufregung um das Haus hat sich somit gelegt. Dennoch beschäftigt die Frage weiterhin: Wie kann es sein, dass in Luzern Wohnungsnot herrscht, während ein Wohnhaus an dieser Lage seit mehreren Jahren leersteht? Und bei der Suche nach einer Antwort darauf, gehen die Meinungen weit auseinander.

Jetzt spricht die Witwe des Eigentümers

Erst recht, nachdem sich nun auch Livia Egli, die Witwe des ehemaligen Eigentümers Urs Heinz Egli, zu Wort meldet. Um sie war es bislang still. Doch Willensvollstrecker Benno Studer sagte stets, dass ausgerechnet sie verantwortlich für den Leerstand sei. Weil sie den Erbvertrag angefochten hat, seien Studer die Hände gebunden. Die nötige Totalsanierung des Hauses sei unter diesen Umständen nicht möglich (zentralplus berichtete).

«Der Rechtsstreit befreit den Willensvollstrecker nicht von seiner Pflicht, sich um den Unterhalt der Liegenschaft zu kümmern.»

Livia Egli, Witwe des verstorbenen Eigentümers

Diese Vorwürfe will die Witwe nicht länger auf sich sitzen lassen. Gegenüber zentralplus legt sie ihre Sicht auf den Rechtsstreit dar. Das Gespräch mit Livia Egli findet in der Kanzlei ihrer Anwältin in Zug statt. Die Anwältin fungiert gleichzeitig als Dolmetscherin, da Egli gebürtige Ungarin ist und nur begrenzte Deutschkenntnisse hat.

Im Gespräch weist Livia Egli die Vorwürfe von Benno Studer entschieden zurück: «Es stimmt, dass ich den Erbvertrag wegen formaler Mängel angefochten habe», sagt sie. «Doch das befreit den Willensvollstrecker nicht von seiner Pflicht, sich um den Unterhalt der Liegenschaft zu kümmern.»

Streit über Aktivität der Stiftung

Die Situation ist verworren. Der letzte Wille des ehemaligen Eigentümers war, dass mit einem Teil seines Vermögens eine Stiftung gegründet wird, die sich für den Tierschutz einsetzt. Insbesondere soll die Stiftung einen Gnadenhof für Tiere in Ballwil sanieren und betreiben. Im Oktober 2018, ein Jahr nach dem Tod des Eigentümers, wurde die Stiftung gegründet. Das Haus an der Kellerstrasse 28a ist Teil dieser Erbschaft.

Benno Studer, der Willensvollstrecker des verstorbenen Eigentümers, amtet als Präsident der Stiftung. Egli hingegen ist nicht Teil des Stiftungsrats. In einem früheren Artikel bei zentralplus wendete Studer ein, dass die Stiftung ihre Tätigkeit noch gar nicht habe aufnehmen können – wegen des hängigen Rechtsstreits mit Egli. Diese kontert nun: «Die Stiftung ist seit ihrer Gründung funktionsfähig. Ich habe nur den Erbvertrag angefochten.» Der Rechtsstreit sei darum kein Grund für den Leerstand an der Kellerstrasse. Und sie fügt an: «Selbst wenn die Stiftung nicht funktionsfähig wäre, wäre es die Aufgabe des Willensvollstreckers, die Immobilien, die Teil der Erbschaft sind, zu unterhalten.»

Benno Studer hingegen hält an seiner früheren Aussage fest: «Solange die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind, können wir nichts machen.» Die Stiftung sei an die Bestimmungen des Erbvertrags geknüpft. Und da dieser von Livia Egli angefochten wird, könne die Stiftung ihre Tätigkeit nicht aufnehmen. «Diese Einschätzung haben die Gerichte bereits zweimal bestätigt und nun liegt der Fall beim Bundesgericht», so Studer. Bis dieses das Urteil fällt, seien ihm die Hände gebunden und er könne darum auch die Sanierung des Hauses nicht in Angriff nehmen.

Kanton hält Haus für unbewohnbar

Hier wird es aber knifflig. Denn wie eine Spezialistin für Erbrecht gegenüber zentralplus erklärte, hänge dies vom Umfang der Sanierung ab (zentralplus berichtete). Kleinere Renovationen könne der Willensvollstrecker problemlos durchführen lassen – bei einer Totalsanierung sei hingegen Vorsicht geboten, solange die Eigentumsverhältnisse nicht abschliessend geklärt sind. Benno Studer wiederum betonte, dass ihm die zuständige Verwaltung mitgeteilt habe, dass das Haus nur nach einer Totalsanierung wieder bewohnbar sei.

«Eine gemeinsame Besichtigung mit dem Kanton hat gezeigt, dass die dafür notwendigen Investitionen in die Wohnungen unverhältnismässig gross gewesen wären.»

Willensvollstrecker Benno Studer zu möglichen Unterkünften für Flüchtlinge an der Kellerstrasse

Dieser Haltung widerspricht Livia Egli: «Die Verwaltung sagt, was der Willensvollstrecker sagt. Man kann sich darum nicht auf die Aussage der Verwaltung berufen.» Rückendeckung erhält die Witwe mit dieser Aussage von den Aktivistinnen. Als diese das Haus verliessen, beschrieben sie den Zustand im Innern und sagten: «So weit wir das beurteilen können, ist die Bausubstanz noch gut. Ein Grossteil der Arbeit ist vor allem Putzen und Aufräumen.» (zentralplus berichtete)

Die Besetzer haben ihren Auszug aus dem besetzten Haus an der Kellerstrasse 28a angekündigt.
Die Aktivisten hatten keine Lust auf eine Eskalation des Streits und verliessen das besetzte Haus mit Ablauf des Ultimatus. (Bild: mik)

Ganz anders sieht das hingegen der Kanton Luzern. So sagt Studer, dass er vom Kanton eine Anfrage erhielt, ob im leerstehenden Haus an der Kellerstrasse ukrainische Flüchtlinge untergebracht werden können. Benno Studer sagt auf Anfrage: «Wir waren wirklich gewillt, dies zu ermöglichen. Doch eine gemeinsame Besichtigung mit dem Kanton hat gezeigt, dass die dafür notwendigen Investitionen in die Wohnungen unverhältnismässig gross gewesen wären.»

Ein fragwürdiger Leerstand

Vom schlechten Zustand des Hauses wusste Livia Egli gar nichts. «Ich bin erschrocken, als ich aus der Presse erfahren musste, dass dieses Haus seit vielen Jahren leersteht.» Sie und ihr Mann hätten sich stets für gemeinnützige Zwecke eingesetzt. Vor seinem Tod wurden die Wohnungen darum an die Caritas vermietet. Dieses Mietverhältnis wurde mit dem Tod des Eigentümers im Sommer 2017 jedoch beendet.

«Ich dachte, das Haus kommt weiterhin einem gemeinnützigen Zweck zu», empört sich darum nun die Witwe. «Dass es leersteht, finde ich sehr schade.» Sie habe darum auch Verständnis für das Anliegen der Besetzerinnen. Im Gegensatz zu Benno Studer hätte sie nicht mit einer Räumung gedroht, sondern mit den Aktivisten und der Verwaltung das Gespräch und nach einer gemeinsamen Lösung gesucht.

Gemäss Aussage der ehemaligen Besetzer haben diese versucht, mit Livia Egli Kontakt aufzunehmen, hätten aber nie etwas von ihr gehört. Sie wiederum erklärt, dass sie aufgrund der Sprachbarriere nicht ins Gespräch kamen – und sie sowieso keinen Zugriff aufs Erbe habe und dadurch nichts an der Situation des Hauses ändern könne.

Witwe hat keinen Zugriff auf das Erbe

Darum bleibt die Frage, warum Livia Egli als Witwe keinerlei Zugriff auf die Erbschaft hat. Sie erklärt, dass ihr Mann offenbar ein Testament habe aufsetzen wollen. Sie habe ihn zur Unterstützung begleitet. «Ich erhielt keine Entwürfe der Dokumente im Voraus. Ich ging mit und dann musste ich etwas unterzeichnen.» Monate später, nach dem Tod ihres Mannes, habe sie die Dokumente vom Erbschaftsamt erhalten.

«Es wurde mir mitgeteilt, dass ich einen angeblichen Erbverzicht unterzeichnen haben soll im Erbvertrag und ich nicht als Organ der Stiftung bezeichnet worden bin. Ich bin juristische Laie und habe diese Situation nicht verstanden.» Erschwerend komme hinzu, dass beim Beurkundungstermin kein Dolmetscher anwesend gewesen sei.

Kurz: Sie bei der Beurkundung übergangen worden und habe freiwillig auf das ihr zustehende Erbe verzichtet. Wegen der verschiedenen formalen Mängel hat Egli den Erbvertrag darum bis vor Bundesgericht angefochten.

Welche Rolle spielt das Geld?

Klar ist: Niemand verzichtet gerne auf eine Erbschaft – vor allem, wenn sie wie in diesem Fall mutmasslich gross ist. Dennoch seien die finanziellen Aspekte nicht ausschlaggebend für den juristischen Kampf der Witwe. «Es geht mir nicht ums Geld, sondern darum, dass das dafür vorgesehene Erbe für gemeinnützige Zwecke eingesetzt wird, so wie ich es mit meinem verstorbenen Ehemann besprochen habe.» Sie kämpfe nun seit Jahren mit eigenen Mitteln dafür, dass das Erbe diesem Zweck zukommt. Auch kümmere sie sich täglich um die Tiere auf dem Gnadenhof in Ballwil. Obwohl dies eigentlich der Auftrag der Stiftung und des Willensvollstreckers sei: «Wenn es mir nur ums Geld ginge, würde ich das nicht machen», betont Egli.

Im Handelsregister des Kantons Luzern findet sich bei den Unterlagen der «Urs Heinz Egli Stiftung» ein Teil des Erbvertrags. Der Gnadenhof in Ballwil ist darin explizit erwähnt. Doch dem fehle es ebenfalls an Unterhalt. Livia Egli zeigt Bilder eines verlotterten Gebäudes. «Die Gebäude sind in keinem guten Zustand und den Tieren droht die Umplatzierung.» Auch in diesem Punkt widerspricht Benno Studer und sagt, dass sich die Stiftung immer um die Tiere und den Gnadenhof gekümmert habe.

Livia Egli fasst zusammen: «Ich würde mich sehr gerne um die Erbschaft kümmern, aber darf nicht. Es ist schlimm, dass es so weit kommen konnte.» Ihre Erfahrungen möchte sie nun mit anderen teilen. «Ich werde bald mein Buch veröffentlichen, um anderen zu helfen.»

Kellerstrasse 28a bleibt leer

Und was bedeuten diese neuen Erkenntnisse nun für die Kellerstrasse 28a? Vorerst nichts. Nach dem Auszug der Aktivistinnen steht das Haus wieder so verlassen da, wie die Jahre zuvor. Ebenso wie jenes an der Bruchstrasse 64 und vermutlich zahlreiche andere Häuser in der Stadt Luzern. Das Beispiel zeigt, wie Immobilien und damit kostbarer Wohnraum zum Opfer von Interessenskonflikten werden können.

Es ist nicht davon auszugehen, dass das Haus saniert und wieder bewohnt wird, bevor das Bundesgericht sein Urteil bekanntgibt. Ob das Haus dann einem gemeinnützigen Zweck zukommt und wann dort wieder Bewohner einziehen dürfen, wird womöglich auch von diesem Urteil abhängig sein.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Livia Egli und Viktoria Lantos-Kramis
  • Telefonat mit Benno Studer
  • Eintrag im Handelsregister
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