Hostel-Abriss in Luzern

Herber Rückschlag für Anwohner im Fall «Lion Lodge»

Das Ehepaar Ashrafuzaman-Bucher vor der Lion Lodge im Jahr 2019. (Bild: les)

Anwohner sind vor dem Luzerner Kantonsgericht abgeblitzt. Ihre Beschwerde gegen den Abriss eines Hauses wurde in Teilen gutgeheissen – aber nicht in den wichtigen.

Ein weiteres Urteil im Fall des Hostels «Lion Lodge» an der Luzerner Zürichstrasse liegt vor. Darin bekräftigt das Luzerner Kantonsgericht das Bauvorhaben von Ratan Ashrafuzaman und Bernadette Bucher Ashrafuzaman. Sie stehen hinter der Lion Lodge AG und wollen das Gebäude seit bald zehn Jahren abreissen und einen Neubau erstellen.

Mehrfach wurde gegen Abbruchbewilligungen der Stadt Luzern gewettert – so wie jetzt. Doch während das Gericht 2020 eine Beschwerde guthiess, urteilt es nun anders. Die neue Beschwerde wird nur in Teilen gutgeheissen, berichtet die «Luzerner Zeitung». Bedeutet: Die Baubewilligung für den Hotelneubau wurde zu Recht erteilt. Kräne, Baubaracken und Toilettenanlagen dürfen auf die Steinenstrasse stehen, die im Eigentum der Stadt ist.

Deren Anwohner, die unter anderem Beschwerdeführer waren, haben damit einen herben Rückschlag erlitten. Sie haben nur in kleineren Punkten recht erhalten. Von den 5000 Franken amtlichen Kosten für das Urteil müssen sie zudem 4000 Franken zahlen – der Rest geht aufs Konto der «Lion Lodge». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Artikel in der «Luzerner Zeitung»
  • zentralplus Medienarchiv
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