Neuer Referenzzinssatz

Der zweite Miet-Hammer ist da: Noch kann man gegensteuern

Wohnen wird seit Jahren immer teurer. (Bild: ewi)

Wegen einer Zins-Anpassung dürfen viele Vermieter die Miete erneut um drei Prozent erhöhen. Doch manche Mieter können sich dagegen wehren. Zeitgleich hat sich auch das Luzerner Stadtparlament für die Erhaltung von preisgünstigem Wohnraum ausgesprochen.

Ab dem 2. Dezember gilt in der Schweiz ein neuer hypothekarischer Referenzzinssatz. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den Wert zuletzt im Juni nach oben korrigiert. Er basiert auf dem Durchschnitt der Hypothekarforderungen im Land. Und beeinflusst, wie sehr die Schweizer Mieten steigen.

Neu liegt der Referenzzins nicht mehr bei 1,5, sondern bei 1,75. Auch im Juni wurde der Satz um 0,25 Prozent angehoben. In der Folge stiegen vielerorts die Mieten (zentralplus berichtete). Denn rechtlich dürfen Vermieter die Mieten um drei Prozent erhöhen, wenn der Referenzzins um einen Viertelprozentpunkt steigt. Also auch jetzt.

Bei manchen steigt die Miete, bei anderen sollte sie sinken

Wer also in den nächsten Tagen einen Brief mit einer Mietzinserhöhung erhält, sollte aufmerksam werden. Denn nicht in jedem Fall, ist die Erhöhung gerechtfertigt. Wie der Bundesrat schreibt, sei die Erhöhung um drei Prozent nur in Ordnung, wenn der aktuelle Referenzzins im Mietvertrag 1,5 betrage.

Enthält der Mietvertrag dagegen einen alten Referenzzinssatz von 2,0 oder höher, können die Mieter sogar fordern, dass die Miete gesenkt wird. Das gilt vor allem für Personen, die schon lange in ihren Wohnungen leben. Denn bei der Einführung des bundesweiten Referenzzinssatzes im Jahr 2008 lag dieser bei 3,5. Bis 2020 senkte der Bund den Wert stetig bis auf 1,25 und Mieter konnten niedrigere Mietzinse fordern. Seither steigt er.

Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass manche Mieten nun noch mehr in die Höhe schnellen könnten. Dann nämlich, wenn der Vermieter die letzten Änderungen nicht übernommen hat und das jetzt nachholt. Wird der Zins im Mietvertrag jetzt von 1,25 auf 1,75 verändert, darf der Mietzins um 6 Prozent steigen (zentralplus berichtete).

Was ist also zu tun? Der Schweizerische Mieterverband empfiehlt, genau hinzuschauen, welcher aktuelle Satz im Mietvertrag vereinbart ist. Denn er entscheidet, ob der Vermieter die Miete erhöhen darf oder gar ein Anspruch auf Senkung besteht. Aber Vorsicht: Wer seinen neuen Mietzins nicht innerhalb von 30 Tagen anfechtet, muss ihn akzeptieren.

Luzerner Schlichtungsbehörden am Anschlag

Für die Luzerner Schlichtungsbehörde Miete und Pacht wird die Arbeit also weiter zunehmen. Und das, obwohl die Beamten bereits voll ausgelastet sind, wie der Informationsbeauftragte Christian Renggli diese Woche zur «Luzerner Zeitung» sagte.

«Während der Monate Juni bis August sind bei uns so viele Gesuche eingegangen, wie wir sonst innerhalb eines Jahres haben. Zwischenzeitlich ist die Anzahl auf gegen 800 Gesuche angestiegen.» Momentan seien in der Stelle daher die Pensen aufgestockt worden. Sollte der Referenzzinssatz weiter steigen, was nun passiert ist, bleibe die Pensenaufstockung bestehen.

Bundesrat will steigende Mieten dämpfen

Steigender Referenzzinssatz und allgemeinen Teuerung: Beides lässt die Mieten stetig steigen. Der Bundesrat fürchtet, dass «sich innert relativ kurzer Zeit Mietzinserhöhungen von etwa 15 Prozent ergeben» könnten. Er hat daher letzte Woche einen Auftrag ans Wirtschaftsdepartement verteilt.

Dieses soll bis kommenden Sommer einen konkreten Vorschlag ausarbeiten, die steigenden Mieten zu dämpfen. Dazu soll die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) angepasst werden. Künftig sollen Vermieter die allgemeine Kostensteigerung nicht mehr pauschal weitergeben können, sondern das effektive Ausmass nachweisen müssen. Auch Veränderungen beim Teuerungsausgleich und für eine transparente Kommunikation auf Miet-Formularen sind vorgesehen.

Der Forderung des Schweizerischen Mieterverbands, die Weitergabe des neuen Referenzzinssatzes auf die Mieten zu stoppen, wollte der Bundesrat nicht nachkommen. Mit seinen eigenen Vorschlägen kann die Regierung den Dachverband aber nicht überzeugen: «Diese Massnahmen sind völlig untauglich und greifen zu spät.»

Stadtparlament für Erhaltung von Wohnraum

Das Thema günstiger Wohnraum hat diese Woche auch im Grossen Stadtrat Luzern für Diskussion gesorgt. Grund dafür war ein dringlicher Bevölkerungsantrag des Mieterverbands sowie von Grossstadträten der SP und der Jungen Grünen. Sie fordern, die Reaktivierung eines alten Gesetzes, das preisgünstigen Wohnraum besser schützen soll (zentralplus berichtete).

Das Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (GEW) bewirkt, dass jedes Projekt, bei dem Wohnraum verloren geht, eine Extra-Bewilligung des Stadtrats benötigt (zentralplus berichtete). Es galt in Luzern zuletzt von 1990 bis 1998. Gemeinden können sich dem Gesetz nämlich selbst unterstellen. Nun könnte es in Luzern wiederkehren.

Denn das Stadtparlament hat den Bevölkerungsantrag am Donnerstag als Motion überwiesen. Der Stadtrat muss jetzt eine Vorlage erarbeiten, wie das alte Gesetz in Kraft treten kann und diese erneut dem Stadtparlament vorlegen.

Verwendete Quellen
3 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon