Schnellere Bauverfahren

Das wollen Zuger Politiker von Zürich abschauen

Ein Beispiel: Die Zuger stimmten für die Erweiterung des Strandbads. Nun sind zwei Einsprachen eingegangen. Der Baustart könnte sich verzögern. (Bild: zvg)

Politiker drängen darauf, Teile des Zuger Bau- und Planungsgesetzes zu streichen und zu ändern. Dabei geht es um das «Zürcher Modell» und, wie so oft, um günstigen Wohnraum.

Bauen steht für vieles: für Wohnraum und Geldverdienen, für Fragen der sozialen Gerechtigkeit, der Steuereinnahmen, des Städtebaus und der Gemeinschaft. An Baufragen entscheidet sich Grundlegendes, weswegen jede kleine Entscheidung ein politischer Kampf ist.

Aktuell bekommt Zug das mit seinem Bau- und Planungsgesetz zu spüren. Gleich mehrere politische Kräfte drängen auf Änderungen. Dabei geht es um zwei grosse Themen: günstiges Wohnen und die fünfte Landessprache.

Die fünfte Landessprache ist die Einsprache. Was an Stammtischen so locker gesagt wird, ist für Bauträger nicht nur frustrierend, sondern auch kostspielig. Oft erheben Anwohner von neuen Bauprojekten einzig Einsprache, weil sie es können. Diese Meinung haben viele.

Zuger wollen «Zürcher Modell» für Baubewilligungen

Gleich zwei Vorstösse im Zuger Kantonsrat wollen das Problem der langwierigen Baubewilligungsverfahren und Einsprachen lösen. Erstens: eine Motion von elf bürgerlichen Kantonsräten, darunter die Fraktionschefs von Mitte, FDP und SVP.

Sie finden: «Wir können uns diesen zum Teil frivolen Umgang mit Rechtsmitteln immer weniger leisten.» Angesichts der Wohnungsnot müssten Bauverfahren schneller gehen. Sie fordern daher die Einführung des «Zürcher Modells» beim Baubewilligungsverfahren.

Im Kanton Zug ist viel geplant – nur die Bewilligungen könnten schneller gehen. (Bild: Andreas Busslinger)

In Zürich laufe es wie folgt: Will jemand Einsprache erheben, muss er während der Auflagefrist einen baurechtlichen Entscheid verlangen. Die Gemeinde prüft, ob das Bauvorhaben gesetzeskonform ist. Erst nach der erteilten Baubewilligung kann Einsprache dagegen erhoben werden. Und nur, wenn ein baurechtlicher Entscheid verlangt wurde.    

Damit es auch in Zug so werde, müsse das Planungs- und Baugesetz (PBG) angepasst werden. Einsprachen während des Baubewilligungsverfahrens wären dann nicht mehr möglich.

Vorschlag zwei: Nachweise erst nach Bewilligung vorweisen

Der zweite Vorstoss stammt von Mitte-Kantonsrat Patrick Röösli. Seine Idee: Nachweise aus dem Umwelt- und Energierecht und für den Brandschutz sollen erst nach Erhalt der Baubewilligung vorgewiesen werden – und nicht wie heute davor.

«Kein Bauherr ist motiviert, zu einem frühen Zeitpunkt ohne die Sicherheit einer Baubewilligung höhere Planungskosten zu tätigen», argumentiert er in seinem Postulat. Auch für die Planer ergebe es Sinn, die technischen Anforderungen erst in der «Ausführungsplanung» zu konkretisieren. Beide Vorstösse werden nun im Kantonsrat behandelt.

Mehrwert-Initiative kratzt am Zuger Baugesetz

Nicht nur die Bürgerlichen wollen Hand ans Zuger Bau- und Planungsgesetz legen. Auch die SP fordert mit ihrer Mehrwert-Initiative eine Änderung des Gesetzestextes. Allerdings, um preisgünstigen Wohnbau zu fördern.

Im Prinzip geht es um Folgendes: Wird Nichtbauland in Bauland umgezont, muss der Eigentümer eine Mehrwertabgabe abdrücken. Das ist schweizweit so geregelt. Die Zuger SP will den Satz nun von 20 auf 30 Prozent erhöhen. Die Hälfte des eingenommenen Geldes soll dann in den Bau günstiger Wohnungen fliessen.

Die Zuger Regierung findet, die Gesetzesinitiative würde das Ganze verkomplizieren und stünde im Widerspruch zur Revision des Zuger Planungs- und Baugesetzes aus dem Jahr 2019. Sie hat daher einen Gegenvorschlag formuliert, der weniger weit geht (zentralplus berichtete).

Kommission streicht die fordernden Passagen

Nun hat eine Kommission über die Initiative beraten. Sie trägt den Gegenvorschlag der Regierung in grossen Teilen mit. Ein Beispiel: Die Forderung, 50 Prozent der Mittel in günstige Wohnungen zu stecken, wurde ersetzt durch: «in erster Linie». Ähnliches wünscht sich auch die Regierung. Ebenso hatte eine Abgabe von 30 Prozent keine Chance.

Zum Gegenvorschlag der Kommission sagt der SP-Co-Präsident Drin Alaj auf Anfrage wenig, ausser: «Die weiteren Schritte werden sorgfältig abgewogen, mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, die den ursprünglichen Anliegen der Initiative möglichst nahekommt.» Nämlich: schnell günstige Wohnungen fördern.

Verwendete Quellen
  • Motion zu Baubewilligungsverfahren
  • Postulat zu Baubewilligungsverfahren
  • Schriftlicher Austausch mit Drin Alaj, Co-Präsident SP Zug
  • zentralplus-Medienarchiv
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