Stadt Luzern

Wegen Airbnb-Regeln: Unternehmen gehen vor Gericht

Jetzt befasst sich das Kantonsgericht mit dem Regelwerk. (Bild: ewi)

Das Reglement zur strikteren Handhabung von Airbnb-Angeboten in der Stadt Luzern ist vor Gericht. Es gilt trotzdem ab nächstem Jahr.

Das Reglement zur Umsetzung der Airbnb-Initiative in der Stadt Luzern liegt auf dem Pult des Kantonsgerichts. Wie die Stadt am Mittwoch mitteilt, prüfen Richter das Reglement auf seine Rechtmässigkeit. Dahinter stehen mehrere Unternehmen, welche einen Antrag auf auf Erlassprüfung eingereicht haben, schreibt die «Luzerner Zeitung». Dass die neuen Regeln zur Kurzzeitvermietung auf dem Prüfstand stehen, habe aber keinen Einfluss auf dessen Inkrafttreten.

Wie die Stadt im Weiteren bekannt gibt, ist die Referendumsfrist ungenützt verstrichen. Das Reglement gilt somit ab dem 1. Januar 2025. Im vergangenen Juni hat der Grosse Stadtrat den überarbeiteten Regeln knapp mit 24 zu 23 Stimmen grünes Licht gegeben – im zweiten Anlauf (zentralplus berichtete).

Das gilt ab dem nächsten Jahr

Mit dem Inkrafttreten des Reglements müssen alle Anbieter von Kurzzeitvermietungen ihre Räumlichkeiten bis spätestens Ende März 2025 mittels Onlineformular bei der Stadt anmelden. Dadurch erhalten sie eine Identifikationsnummer, die bei den Inseraten für die Vermietung angegeben werden muss.

Von der Meldepflicht ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die ihre Angestellten kurzzeitig in einer Personalwohnung einquartieren, aber auch Vermietungen durch soziale Einrichtungen. Und die Vermietung selbst bewohnter Unterkünfte, wenn damit keine «missbräuchliche Rendite» erzielt wird.

Voraussichtlich ab dem 4. November stellt die Stadt die betreffenden Formulare auf ihrer Website zur Verfügung.

Verwendete Quellen
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