Zuger Regierung nimmt sich Sache an

Ägerisee: Neue Details zu Erbstreit um Luxus-Grundstück

Am Ägerisee tobt schon seit längerem ein Erbstreit um ein Luxus-Grundstück. (Bild: Andreas Busslinger)

Zum Erbstreit um ein Luxus-Grundstück am Ägerisee sind neue Details bekannt. Unter anderem hat sich der Zuger Regierungsrat der Sache angenommen.

Am Ägerisee tobt schon seit längerem ein Erbstreit um ein Luxus-Grundstück. Im Fokus steht eine Liegenschaft mit zwei Villen, die sich auf fast 5000 Quadratmeter am Ägerisee in Oberägeri erstreckt. Seeanstoss inklusive.

Eine Schwester wirft ihrem Bruder vor, die Residenz für 16 Millionen Franken viel zu billig verkauft zu haben. Der Wert wird um nicht weniger als 27 Millionen Franken geschätzt.

Ehemalige Notarin als Oberägeri wurde befragt

Gekauft hat es einnheimischer Superreicher, wie die «Zuger Zeitung» berichtete. Diese berichtet nun weiter, dass im vergangenen Herbst die ehemalige Notarin der Gemeinde Oberägeri per Video-Konferenz als Zeugin befragt worden sei. Sie soll die Beurkundung der Liegenschaft ohne erkenntlichen Grund nach Unterägeri abetreten haben. Der Zuger Regierungsrat Andreas Hostettler ist als Vorsteher der Direktion des Innern politisch verantwortlich für das Grundbuch und das Notariatswesen der Gemeinden und war an der Befragung dabei.

Wie es im Medienbericht heisst, hätte die Notarin Kenntnis eines Warnschreibens gehabt, wonach die Grundstücke nicht ohne die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse verkauft werden dürfen. Trotz der Mängel hielt das Notariatsinspektorat fest, dass die Beurkundung korrekt verlaufen sei.

Offene Fragen bleiben

Wie die «Zuger Zeitung» berichtet, wurde eine Nachinspektion verlangt. «CH Media» habe gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in die Dokumente verlangt, die Direktion des Innern habe den Zugang verwehrt, da es sich um ein hängiges Verfahren handle. «CH Media» besitze aber dennoch einen Teil der Akten.

Aus diesen gehe hervor, dass die Notarinnen letztes Jahr erstmals befragt worden seien – sechs Jahre, nachdem die Liegenschaft verkauft wurde. Gegenüber der «Zuger Zeitung» lässt die Mediensprecherin der Zuger Direktion des Innern mitteilen, dass die Klärung verschiedener Vorbehalten seine Zeit benötigt habe.

Bei der Video-Befragung habe Regierungsrat Hostettler die Notarin aus Oberägeri gefragt, warum sie die Beurkundung nach Unterägeri gegeben habe, obwohl es dafür keinen Grund gegeben habe. Die Notarin sagte, es gebe Gerüchte, sie habe sich ein «ausseramtliches Halbwissen» angeeignet. Als sie den damaligen Grundbuch- und Notariatsinspektor telefonisch kontaktiert habe, habe dieser sie angewiesen in den Ausstand zu treten.

Der damalige Grundbbuch- und Notariatsinspektor könne sich jedoch gar nicht an einen Austausch mit der Notarin aus Oberägeri erinnern. Und schon gar nicht habe er ihr Anweisungen erteilt. Auch die Mediensprecherin der Direktion des Innern betont, dass es nicht richtig sei, «davon auszugehen, dass der damalige Notariatsinspektor die Notarin aus Oberägeri ‹angewiesen› hat, in den Ausstand zu treten».

Der heutige Grundbuch- und Notariatsinspektor sei in seinem Schlussbericht zum Fazit gekommen, dass offenbleibe, weshalb die Notarin das Geschäft nach Unterägeri abgeschoben habe. Dennoch gebe es kein Fehlverhalten, das Notariat Oberägeri habe durch den Ausstand keinen Vorteil gezogen.

Verwendete Quellen
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