Einsprache abgelehnt

82 neue Wohnungen am Reusszopf in Luzern rücken näher

Innenansicht des geplanten Komplexes in Reussbühl. (Bild: Lütolf und Scheuner Architekten, Pyxel GmbH)

Am sprichwörtlichen Eingangstor der Stadt Luzern soll mehr Wohnraum entstehen. Lange lag die Überbauung am Reusszopf aber auf Eis. Jetzt tut sich was.

Nicht nur auf dem Seetalplatz wird fleissig gebaut und geplant. Auch auf der anderen Flussseite, wo die Stadt Luzern beginnt, soll gebaut werden. Genauer gesagt zwischen der Haupt- und Reusszopfstrasse. 82 Mietwohnungen und 1300 Quadratmeter Gewerbefläche plant die Interessengemeinschaft Reusszopf in ihrer neuen Überbauung (zentralplus berichtete).

Zur Bauherrschaft gehören die Baugenossenschaft Reussbühl, zwei private Grundeigentümer und eine Gesellschaft. Sie wollen mit ihrem 47 Millionen Franken teuren Projekt «den Anstoss» zur Entwicklung des neuen Stadtquartiers Reussbühl Ost geben. Und bezahlbaren Wohnraum anbieten, der den heutigen ökologischen Anforderungen entspricht. Als Partner an ihrer Seite steht das Luzerner Architekturbüro Lütolf und Scheuner.

Planung gestoppt wegen Einsprache

Doch das geplante Grossprojekt liegt derzeit auf Eis. Grund dafür ist eine Einsprache vor Kantonsgericht gegen den Bebauungsplan Reussbühl Ost, der vom Stadtparlament 2021 bewilligt worden ist. Erst, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist, kann die Stadt auch der Überbauung eine Bewilligung erteilen.

Aussenansicht des geplanten Megaprojekts am Reusszopf in Luzern. (Bild: Lütolf und Scheuner Architekten, Pyxel GmbH)

Als die Pläne im Januar öffentlich auflagen, wollte die Interessengemeinschaft die Baustelle noch Anfang 2024 eröffnen. Rund zwei Jahre später sollten die Gebäude fertig sein. Doch wie sich jetzt zeigt, wird der Baustart verschoben. Die Bauherrschaft erklärt gegenüber zentralplus, die Arbeiten könnten frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2024 beginnen.

Grund dafür ist die Einsprache. Denn während sie noch hängig war, wurde die Planung des Projekts vorübergehend sistiert, erklärt die Bauherrschaft. «Die Planung wird dann weitergeführt, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist.» Ein Hoffnungsschimmer: Schon bald könnte es so weit sein.

Einsprache vom Kantonsgericht abgewiesen

Denn das Kantonsgericht habe die Einsprache im Herbst 2023 abgelehnt, schreibt die Interessengemeinschaft Reusszopf. Zurzeit laufe die Frist für einen Weiterzug an die nächsthöhere Instanz. Sobald die Frist verstrichen und der Bebauungsplan rechtskräftig ist, muss noch ein weiteres halbes Jahr geplant werden. Dann kann es losgehen.

Nun müssen die vier Partner also abwarten, ob die Einsprache ans Bundesgericht weitergezogen wird. Falls nicht, gelingt es vielleicht noch, die Gebäude Ende 2026 fertigzustellen. Bereits jetzt liegen aber die Unterlagen zur Überbauung ein zweites Mal öffentlich bei der Stadt auf. Denn zwischenzeitlich hat sich auch baulich etwas verändert.

Kleine Änderungen beim Trottoir

Nicht verändert hat sich der Bau eines fünfstöckigen Längsbaus, bestehend aus fünf Hausteilen entlang der Reusszopfstrasse. Ausserdem geplant ist ein vierstöckiges Einzelhaus in Richtung Hauptstrasse, sodass in der Mitte eine «hofartige» Atmosphäre mit Spielplatz und Brunnen entsteht.

Ebenfalls gleich bleibt, wie es in den Häusern ausschauen soll. Der Grossteil der Wohnungen wird 3,5 Zimmer haben, einige 2,5- und 4,5-Zimmer-Wohnungen sind auch geplant. Jedes Haus erhält zudem eine Dachterrasse.

So soll die Überbauung bei der Hauptstrasse aussehen. (Bild: Lütolf und Scheuner Architekten, Pyxel GmbH)

In den Unterlagen geändert hat sich nur die Lage des Gehwegs entlang der Reusszopfstrasse. «Das Trottoir wird neu auf dem Grundstück des Kantons geführt, die Veloparkplätze hingegen sind auf dem Grundstück der Bauherrschaft vorgesehen», erklärt die Bauherrschaft. Die neue Lösung sei im Konsens entstanden und habe keinen Einfluss auf den Zeitplan.

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit der Öffentlichkeitsarbeit der Baugenossenschaft Reussbühl
  • zentralplus Medienarchiv
  • Unterlagen zur Überbauung, öffentliche Auflage bei der Stadt Luzern
  • Website der Interessengemeinschaft Reusszopf
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