Nach Arztverbot: Zahnzentrum Zug in neuen Händen

Zuger Gesundheitsdirektor: «So etwas kommt sehr selten vor»

Das Zahnzentrum im Bahnhof Zug ist weiterhin in Betrieb – mit einem neuen Zahnarzt, der mit der früheren Praxis von Tankred Warnke nichts zu tun hat.

(Bild: woz)

Ein Mediziner darf nicht mehr in Zug praktizieren. Weder als Arzt noch als Zahnarzt. Der Zuger Gesundheitsdirektor versichert: Entzüge von Berufsausübungsbewilligungen sind alles andere als häufig. Inzwischen praktiziert ein neuer Arzt im Zahnzentrum am Zuger Bahnhof.

Mehr als zehn Jahre praktizierte Tankred Warnke als Zahnarzt im Zuger Bahnhof. Nun ist offiziell Schluss – wurde ihm doch von der Zuger Gesundheitsdirektion die Berufsausübungsbewilligung entzogen (zentralplus berichtete).

Grund: Immer wieder klagten Patienten über Behandlungsfehler, Schmerzen, Pfusch. Einer reklamierte beispielsweise über einen Zahnersatz, der ihm im Zahnzentrum eingesetzt wurde und nicht passte. Später wurde ihm dieser von einem anderen Zahnarzt wieder herausgenommen: Das Zahnfleisch sei wegen Verunreinigungen entzündet gewesen.

Das Zahnzentrum im Bahnhof war gemäss der Zuger zahnärztlichen Schlichtungsstelle Spitzenreiter, was die Beschwerden in Zug über Fehlbehandlungen angeht.

Entzug schon per 13. August 2016

Die Konsequenz: Die Zuger Gesundheitsdirektion entzog, wie jüngst im Amtsblatt nachzulesen war, «Dr.med. et Dr. med. dent. Tankred Roderik Warnke die Berufsausübungsbewilligungen als Arzt und Zahnarzt im Kanton Zug per 13. August 2016.»

Kommt so ein Arztverbot denn oft vor im Kanton Zug? Und warum hat es eigentlich über ein Jahr gedauert, bis das Ganze offiziell spruchreif geworden ist?

Zugs Gesundheitsdirektor Martin Pfister versichert: «Entzüge von Berufsausübungsbewilligungen sind sehr selten, da sie einen schweren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Betroffenen bedeuten.» Entsprechend würden hohe rechtliche Hürden bestehen, bevor ein Bewilligungsentzug ausgesprochen werden könne. «Meistens werden die Auflagen erfüllt.»

«Der Eintritt der Rechtskraft ist Voraussetzung für die Publikation eines Entzugs.»

Martin Pfister, Zuger Gesundheitsdirektor

Im Fall Warnke zog sich die Geschichte jedoch offensichtlich länger hin. «Der Entzug einer Berufsausübungsbewilligung kann mit Rechtsmitteln angefochten werden», erklärt der CVP-Regierungsrat. Solange ein Entscheid noch mit ordentlichen Rechtsmitteln an eine höhere Instanz weiter gezogen werden könne, werde dieser nicht formell rechtskräftig. 

Martin Pfister.

Martin Pfister.

(Bild: zvg)

Zahnzentrum nun unter neuer Führung

«Der Eintritt der Rechtskraft ist Voraussetzung für die Publikation eines Entzugs», so Pfister. «Es kann in einem Entscheid jedoch vorgesehen werden, dass einer Beschwerde dagegen keine aufschiebende Wirkung zukommt. Dies war vorliegend der Fall. Obwohl der Entscheid erst später formell rechtskräftig wurde, waren die Bewilligungsentzüge sofort wirksam.» 

Das Zahnzentrum Bahnhof Zug firmiert nun als «AJ Zahnzentrum Bahnhof Zug» im Handelsregister Moneyhouse. Die Statutenänderung datiert vom Ende des letzten Jahres. Alleiniger Zeichnungsberechtigter ist Josef Arbab, ebenfalls ein deutscher Zahnarzt. Dieser ist laut Pfister ganz legal und offiziell Zahnarzt. «Alle in der Praxis fachlich eigenständig tätigen Medizinalpersonen, von denen die Gesundheitsdirektion Kenntnis hat, verfügen über eine Berufsausübungsbewilligung oder sind als 90-Tage-Dienstleister gemeldet.»

«Das Entzugsverfahren ist mit dem Eintritt der Rechtskraft abgeschlossen.»

Martin Pfister, Zuger Gesundheitsdirektor

Was das Zuger «Berufsverbot» für Tankred Warnke persönlich als Arzt bedeutet und wie er die ganze Sache im Nachhinein sieht – dazu äusserte sich Warnke am Telefon, wollte sich aber nicht zitieren lassen.

Für den Kanton Zug ist der Fall Warnke indes klar: «Das Entzugsverfahren ist mit dem Eintritt der Rechtskraft abgeschlossen», so Martin Pfister.

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