«David gegen Goliath»

Kurioser Rechtsstreit zwischen Luzerner Start-up und Zara

Um das Logo von «Zämä» entbrannte 2022 ein kurioser Rechtsstreit. (Bild: Screenshot: Instagram «Zämä»)

Die Rechtsabteilung des spanischen Textilriesen «Inditex», unter anderem Inhaber der Modekette «Zara», hat sich das junge Luzerner Start-up «Zämä» vorgeknöpft. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt.

Inditex störte sich ab ein paar hundert Caps und Mützen, die das Luzerner Start-up «Zämä» teilweise verkauft, teilweise verschenkt hatte. «Zämä» nutzte die Kleidungsstücke, um ihr alkoholfreies Erfrischungsgetränk, basierend auf «handverlesenen Schweizer Bergkräutern», zu bewerben.

Ihr Logo liessen die fünf Gründer 2022 im Schweizer Markenregister eintragen. Doch das passte «Inditex» ganz und gar nicht. Die Juristinnen des Textilriesen verlangten ein Verbot von Kleidungsstücken, auf denen das Logo von «Zämä» abgebildet ist. Denn der Schriftzug von «Zämä», in weisser Farbe auf schwarzem Grund, ähnle demjenigen von «Zara» zu sehr.

«Inditex» gewann erste Runde gegen «Zämä»

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum gab «Inditex» Recht. Doch die Gründer von «Zämä» wehrten sich. Elias Rösli, Co-Geschäftsleiter des Luzerner Start-ups, begründet gegenüber «Watson» den Gang vor Bundesverwaltungsgericht: «Wenn unser Brand weiter wächst, hätten wir es in ein paar Jahren wohl bereut, es nicht versucht zu haben.»

Der Gang vor Bundesverwaltungsgericht barg auch ein finanzielles Risiko. Die Gerichtskosten von rund 10'000 Franken hätte «Zämä» tragen müssen, wäre der Prozess verloren gegangen. Doch so weit kam es nicht. Rösli und seine Kollegen erhielten Recht.

So urteilt das Bundesverwaltungsgericht

Im Gegensatz zum Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum traut das Bundesverwaltungsgericht nicht nur den deutschsprachigen, sondern auch den italienisch- und französischsprachigen Schweizerinnen die Erkenntnis zu, dass «a» und «ä» unterschiedlich ausgesprochen werden. Es sei darum auch ohne Kenntnis des Mundart-Wortes keine Verwechslungsgefahr anzunehmen.

Zudem argumentierte das Bundesverwaltungsgericht, dass bereits die Darstellung der beiden Marken – «ZARA» in Grossbuchstaben und «zämä» kleingeschrieben – eine deutliche Unterscheidung bewirke. Im Buchstäben «ä» erkannten die Richter ausserdem einen Mund mit zwei Augen. Etwas, das Rösli bislang noch nie so gesehen habe, wie er sagt.

«Burek King» verliert gegen «Burger King»

Als kleines Luzerner Start-up gegen einen internationalen Textilriesen zu gewinnen, sei wie «David gegen Goliath», findet Elias Rösli, «und wenn David gewinnt, ist es umso schöner.»

So freut sich «Zämä» auf Instagram über den Sieg gegen «Zara». (Bild: Screenshot: Instagram «Zämä»)

Der Fall «Zämä» gegen «Zara» erinnert an den Rechtsstreit zwischen «Burek King», mit Sitz in Reussbühl, und dem Fast-Food-Giganten «Burger King». Auch dort ging es um die optische und sprachliche Ähnlichkeit zweier Marken (zentralplus berichtete).

Doch wie der «Blick» schreibt, ist «Burek King» vor Bundesverwaltungsgericht unterlegen. Die beiden Gastronomen Bekim Limani und Fatmir Mehmedi suchen dennoch weiter nach einem juristischen Schlupfloch, um einen Markenwechsel zu verhindern.

Die beiden klären ab, ob sie ihre Marke in Nordmazedonien, Albanien oder in einem anderen Land schützen lassen können. Gelänge dies, würden sie ihren Hauptsitz ins Ausland verlagern und könnten ihren Markenauftritt auch in der Schweiz unverändert beibehalten. Für einen allfälligen Rechtsstreit in diesen Ländern rechnen sie sich gute Chancen aus. Für Bekim Limani und Fatmir Mehmedi ist klar: «Aufgeben kommt nicht infrage.»

Verwendete Quellen
0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon