Das Zuger Strassenverkehrsamt verlangt 250 Franken für das Umschreiben der Nummernschilder auf einen neuen Halter. Der SVP ist das ein Dorn im Auge – nicht zum ersten Mal kritisiert sie die Gebühren des Kantons.
Wer das Kontrollschild «ZG 10» erwerben will, muss dafür Tief in die Tasche greifen: 233'400 Franken hat ein Zuger kürzlich für das vom Krypto-Millionär Niklas Nikolajsen versteigerte Nummernschild bezahlt (zentralplus berichtete). Normalerweise sind Zuger Nummernschilder selbstredend nicht so teuer. Gratis sind sie aber trotzdem nicht zu haben: Wer ein Nummernschild auf einen neuen Halter umschreiben lassen will, zahlt im Kanton Zug 250 Franken. Das kritisiert die SVP.
Die beiden Kantonsräte Gregor R. Bruhin und Michael Riboni haben nun deswegen eine Kleine Anfrage im Kantonsrat eingereicht. «Während die Motorfahrzeugsteuern sowie die Kosten fürs Ausstellen der neuen Fahrzeugausweise in einem angemessenen Rahmen erscheinen, steht die Gebühr von 250 Franken quer in der Landschaft», schreiben sie.
«Gebühr übersteigt Kosten um ein Vielfaches»
Das Kostendeckungsprinzip besage, dass die Einnahmen aus einer Gebühr nicht oder nur geringfügig höher sein dürften als die Kosten des betreffenden Verwaltungsbereichs. «Die Gebühr von 250 Franken übersteigt offensichtlich die Kosten um ein Vielfaches.»
Darum wollen die beiden Kantonsräte von der Zuger Regierung nun wissen, wie diese die Gebühr beurteilt. Weiter fragen sie den Regierungsrat, ob dieser bereit sei, die Gebühr zu streichen oder auf ein «angemessenes Mass» zu reduzieren.
Kritik an Gebühr für Führerausweis im Kreditkartenformat
Die Zuger SVP kämpft nicht zum ersten Mal gegen vermeintlich hohe Gebühren der Behörden. Ende 2021 reichte die Partei ein Postulat ein, mit welchem die Kosten für das Ausstellen des Führerausweises im Kreditkartenformat gesenkt werden sollten (zentralplus berichtete). Die Partei erachtete die 50 Franken als zu hoch. Die Regierung hingegen stellte sich gegen das Anliegen. Der Kantonsrat wiederum folgte der Regierung nicht und erklärte es im März 2023 erheblich.
Umgesetzt ist dieses Anliegen allerdings noch nicht. Wie die Regierung im Mai dieses Jahres bekannt gab, sei sie «intensiv an der Erarbeitung einer Umsetzungsvariante». Aber: «Das Postulat steht im Zielkonflikt mit dem Auftrag der Staatswirtschaftskommission, wonach der Kostendeckungsgrad des Strassenverkehrsamtes wieder auf 100 Prozent zu erhöhen ist. Der Regierungsrat ist bemüht, hier eine sachgerechte Lösung zu finden, was etwas Zeit benötigt.»
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