Bald Abstimmung in Zug

Gehören Velowege in die Verfassung?

Geht es nach dieser Velo-Demonstration von 2018, wäre das Abstimmungsergebnis ein klarer Fall. (Bild: zvg)

Am 9. Juni stimmen die Zuger Stimmbürger über die Velonetz-Initiative ab. Dabei geht es darum, ob Veloförderung in die Verfassung gehört.

Sollten Velowege in der Verfassung geregelt sein? Darüber scheiden sich im Kanton Zug derzeit die Geister. Am 9. Juni kommt die Verfassungsinitiative für ein sicheres, direktes und durchgehendes Veloverkehrsnetz vors Volk.

Regierung und Bürgerliche halten die Forderungen der Initiative für überrissen oder bereits vom Kanton umgesetzt. Die politische Linke und Verbände fordern dagegen ein klares Bekenntnis zum Veloverkehr. Doch worum geht es eigentlich? zentralplus hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Abstimmung zusammengestellt.

Was fordert die Initiative?

In acht Punkten fordert die Velonetz-Initiative, dass alle wichtigen Wohn- und Arbeitsgebiete im Kanton Zug durch ein direktes, durchgehendes und komfortables Veloverkehrsnetz verbunden sind. Der Veloverkehr soll mit Velobahnen möglichst separat geführt werden, vor allem an Hauptstrassen.

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So sehen Velobahnen in Kopenhagen aus – der wohl velofreundlichsten Stadt der Welt. (Bild: Unsplash/Febiyan)

Weitere Forderungen sind genügend überdachte Stellplätze, E-Bike-Ladestationen und eine Pflicht, bei jeder Strassenbauvorlage die Veloverträglichkeit separat auszuweisen. Der Kanton soll dem Kantonsrat regelmässig über die Umsetzung Bericht erstatten. Die Forderung soll bis spätestens 2030 erfüllt sein.

Wer steckt hinter dem Begehren und warum?

Die Initiative wurde vom Verkehrsclub Schweiz (VCS), von Pro Velo Zug und der Alternative – die Grünen (ALG) lanciert. Luzian Franzini, Co-Präsident ALG, schreibt: «Die Verkehrspolitik des Kantons Zug ist bis anhin einseitig auf den motorisierten Individualverkehr ausgerichtet.»

Künftig sollen mehr Zuger aufs Velo sitzen, finden daher die Initianten. Das sei gut für Umwelt und Gesundheit und verbrauche weniger freie Flächen. Ausserdem hätte der Kanton das Geld, um zum «Velo-Eldorado» zu werden, findet Franzini. Die Initiative wurde am 2. Juni 2022 mit 2150 beglaubigten Unterschriften eingereicht.

Wer ist gegen die Velonetz-Initiative?

Das Anliegen hat viele Gegner. Die Regierung findet, die Forderungen gehören in den Richtplan und nicht in die Verfassung. Ausserdem habe der Bund die Kantone bereits gesetzlich verpflichtet, ihr Velowegnetz auszubauen. Zug plant ein Netz mit einer Länge von 560 Kilometer und hat parallel einen Velorat gegründet (zentralplus berichtete).

Somit empfiehlt die Regierung, die Velonetz-Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Der Grund: die meisten Anliegen der Initiative seien bereits in der nächsten Anpassung des Richtplans enthalten (zentralplus berichtete). Auch der Kantonsrat lehnte die Initiative in der Schlussabstimmung mit 25 zu 49 Stimmen ab.

Was passiert bei einer Annahme?

Weil der Richtplan bereits die meisten Anregungen enthält, würde eine Annahme keine finanziellen Folgen haben, argumentiert die Regierung. Eine der Forderungen sei zudem nicht umsetzbar: der Bau von durchgehenden Velobahnen an allen Hauptachsen. In Walchwil oder Unterägeri sei der Platz dafür nicht vorhanden.

Bei einer Annahme passiert auch praktisch wenig. Weil die Initiative die Form einer «allgemeinen Anregung» hat, müsste sie erst konkret formuliert werden. Über die Aufnahme in die Verfassung müssten die Zuger dann erneut abstimmen.

Hand aufs Herz: Machen Velos in der Verfassung Sinn?

Die Initianten wollen mit der Verfassungsinitiative ein Zeichen fürs Velo setzen, und nicht die Veloförderung auf Biegen und Brechen in die Verfassung kriegen.

So sagte zum Beispiel Andreas Lustenberger vom Initiativkomitee zu zentralplus: «Wir stossen uns daran, dass der Regierungsrat keinen Gegenvorschlag, zum Beispiel im Sinne eines Veloförderungsgesetzes, macht, wenn er schon beanstandet, dass das Anliegen in der Verfassung am falschen Ort sei.» (zentralplus berichtete)

Somit ist das Ziel, das Velo in die Verfassung zu kriegen, ein ideelles. Am 9. Juni wird die Abstimmung daher wohl symbolisch sein. Veloenthusiasten werden ein Ja in die Urne legen. Ob sie damit die Mehrheit erringen, bleibt abzuwarten.

Verwendete Quellen
  • Website von Luzian Franzini, Co-Präsident ALG
  • zentralplus-Medienarchiv
  • Argumentarium zur Initiative
  • Bericht und Antrag der Regierung
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