Für den Durchgangsbahnhof

Es wird ernst: Luzern greift zur Standesinitiative

So soll der Durchgangsbahnhof dereinst aussehen. (Bild: SBB)

Die Sorge vor einer Etappierung des Jahrhundertprojekts wächst. Nun unterstützt die Regierung eine Standesinitiative für den Durchgangsbahnhof.

Selten sind sich alle einig – hier schon. Alle sechs Fraktionen des Luzerner Kantonsrats – die SP, Grüne, Mitte, GLP, FDP und SVP – fordern eine «Kantonsinitiative» für den Durchgangsbahnhof Luzern (DBL). Dieser soll mit dem nächsten Ausbauschritt, der Botschaft 2026, so finanziert und geplant werden, dass er spätestens 2040 fertig ist.

Nun hat die Regierung auf die Motion geantwortet. In einer neu veröffentlichen Stellungnahme heisst es: Die Regierung unterstütze das Anliegen, per Standesinitiative «ein politisches Zeichen aus dem Luzerner Parlament ans Bundesparlament zu senden.» Weiter beantragt der Regierungsrat, die Motion für erheblich zu erklären.

Mehrheit für Kantonsinitiative ist quasi sicher

Die kommende Abstimmung im Kantonsrat wird somit wohl zur Formsache. Schliesslich haben alle Fraktionen den Vorstoss unterzeichnet. Mit der Standesinitiative will der Luzerner Kantonsrat sicherstellen, dass der Bund den Bau des Tiefbahnhofs beim Bahnhof Luzern nicht über Jahrzehnte verschleppt.

Die Sorge vor einer Etappierung – in der Botschaft 2026 könnte Bern nur einen Teil des DBL bewilligen – treibt Zentralschweizer Politiker seit langem um. Das Komitee Durchgangsbahnhof hat im vergangenen Jahr per Petition 8600 Unterschriften für eine rasche Umsetzung gesammelt (zentralplus berichtete). In den Kantonen Ob- und Nidwalden haben sich Parlament und Regierung auch für Standesinitiativen ausgesprochen.

Was passiert, wenn DBL in der Botschaft 2026 grünes Licht erhält?

Sollte das Bundesparlament 2027 – dann debattiert es wohl über die Botschaft 2026 – den zeitnahen Bau des DBL verankern, betrachte der Kanton Luzern die Standesinitiative als erledigt, vermerkt die Luzerner Regierung in ihrer Stellungnahme.

Bei einer Standesinitiative müssen die zuständigen Kommissionen des National- und Ständerates die Standesinitiative prüfen und anschliessend eine Vorlage erarbeiten, die dem Parlament unterbreitet wird.

Verwendete Quellen
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