Zank um Zuschlag

E-Scooter in Zug: Gericht schickt Stadt zurück auf Feld 1

Mehrere Anbieter von E-Scootern zanken sich darum, wer die Trottis in Zug aufstellen darf. (Bild: zvg)

Die Stadt Zug sucht einen Anbieter für E-Scooter. Nach dem Zuschlag für eine Firma Ende vergangenen Jahres gingen zwei andere Anbieter vor Gericht. Dieses zwingt den Stadtrat nun, die Ausschreibung neu zu beurteilen.

Es sind lobende Worte, die der Zuger Stadtrat für den E-Scooter-Anbieter findet, der die elektrischen Trottis in der Stadt hätte aufstellen dürfen. «Eindrücklich» bezüglich der Umweltwirkung, «innovativ» in der Entwicklung der Apps und das «wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot», schreibt der Stadtrat im Zuschlagsentscheid. So steht es in einem aktuellen Urteil des Zuger Verwaltungsgerichts.

Mit dem Entscheid wollte der Stadtrat bestimmen, wer künftig in Zug die umstrittenen E-Scooter aufstellen darf. Nach einem Pilotprojekt schrieb er vergangenen Herbst den Auftrag aus. 200 der elektrischen Trottis soll ein Anbieter in der Stadt bereitstellen dürfen (zentralplus berichtete).

«In Zug besteht ein grosses Bedürfnis, E-Scooter auszuleihen. Das zeigen die Nutzungszahlen der bisherigen Anbieter», sagte die zuständige Stadträtin Barbara Gysel damals, nach dem Pilotprojekt, gegenüber zentralplus. Und: «Neben vielen positiven Effekten haben sich auch Herausforderungen ergeben, die verbessert werden können.» So müsse die Parkierung der E-Trottis geordneter erfolgen.

Im Gegensatz zu anderen Städten will Zug nur einen Anbieter zulassen. Vergangenen Dezember entschied sich der Stadtrat schliesslich für eine Firma, die alle Kriterien erfüllte.

Beurteilung soll willkürlich sein

Gegen den Entscheid gingen allerdings zwei andere Anbieter vor Gericht. Sie machten in der Ausschreibung den zweiten respektive den vierten Platz. Dies geht aus den entsprechenden Urteilen des Verwaltungsgerichts hervor.

Die Zuger Vergabestelle habe gegen den Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung und Beurteilung verstossen, argumentiert einer der Anbieter. So habe es etwa Punkte gegeben für Kriterien, die in der Ausschreibung nicht erwähnt worden seien. Für wiederum andere – erwähnte – Kriterien hätte die Benotung gefehlt.

Die andere Firma beanstandete, dass der Stadtrat nachträgliche Korrekturen von Formfehlern nicht berücksichtigt hätte. Es ging dabei einmal um eine irrtümlich falsch angegebene Adresse einer Referenz und einmal um den Fixpreis des Angebots, der statt für ein Jahr für vier Jahre angegeben worden war. Beide Fehler waren nachträglich gemeldet und bereinigt worden. Die Stadt Zug habe die verschiedenen Offerten willkürlich benotet, so der Vorwurf der beiden Unternehmen.

Auch Gericht kann Zuschlag nicht nachvollziehen

Tatsächlich sei die Punktevergabe der Stadt in der Beurteilung der Offerten teils fragwürdig, findet auch das Verwaltungsgericht. Es schreibt, auch ihm sei es nicht möglich nachzuvollziehen, wie die Noten berechnet worden seien. Auch die «wenig aussagekräftige Begründung» des Stadtrats im eingangs erwähnten Zuschlagsentscheid ändere daran nichts.

Auf eine Erklärung, wie genau der Zuschlag zustande gekommen ist, verzichtete die Stadt laut Urteil. Das Gericht hebt die Verfügung daher auf. Der Stadtrat muss die Angebote nun neu beurteilen. Das heisst, es dauert noch einige Zeit, bis die E-Scooter in Zug ankommen – von welchem Anbieter auch immer.

Verwendete Quellen
  • Urteil V 2024 7 Verwaltungsgericht Zug
  • Urteil V 2024 4 Verwaltungsgericht Zug
  • Medienarchiv zentralplus
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