«Anliegen nicht berücksichtigt»

Bypass: Stadt Luzern geht vor Gericht

So stellt sich der Bund das Eingangsportal zum Bypass in Kriens vor. (Bild: Visualisierung: Astra)

Die Stadt Luzern hat beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Dies, weil sich sie sich beim Plangenehmigungsverfahren zum Gesamtprojekt Bypass übergangen fühlt.

«Für den Stadtrat genügt das Projekt den Anforderungen an ein zeitgemässes, stadtverträgliches Projekt nicht.» Dies schreibt die Stadt Luzern in einer Mitteilung.

Konkret bemängelt der Stadtrat am Gesamtvorhaben Bypass, dass durchgehende Busspuren von Kriens Kupferhammer bis zum Luzernerhof nicht Bestandteil des Projekts sind. Der öffentliche Verkehr als «Rückgrat der Mobilität in der Agglomeration Luzern» müsse zuverlässig funktionieren.

Drei Beschwerden am Bundesverwaltungsgericht

Bereits 2020 hat der Stadtrat im Rahmen der öffentlichen Auflage Einsprache gegen das Projekt Gesamtsystem Bypass Luzern eingereicht. Damit wollte der Stadtrat dafür sorgen, dass der Bypass stadt- und landschaftsverträglich umgesetzt wird, der öffentliche Verkehr zuverlässig funktioniert, die Quartiere während der Bauzeit möglichst wenig belastet werden und das Zentrum dauerhaft vom Verkehr entlastet wird.

Beim Plangenehmigungsverfahren durch den Bund seien die Anliegen aber zu wenig berücksichtigt worden, weshalb die Stadt ans Bundesverwaltungsgericht geht.

Zuvor hatte bereits die Stadt Kriens und der Verkehrs-Club Schweiz angekündigt, ihre Einsprachen ebenfalls weiterzuziehen (zentralplus berichtete). Dies, weil sie den Nutzen des Autobahnprojekts anzweifeln.

Damit muss sich das Bundesverwaltungsgericht nun dreimal mit Beschwerden zum Bypass beschäftigten.

Verwendete Quellen
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