Kanton erlässt Sperrzone

Sauerbrut wütet in Unterägeris Bienenstöcken

Akut gefährdet: Die Sauerbrut bedroht die Zentralschweizer Honigbienen.

(Bild: Fotolia/Pakhnyushchyy)

In Unterägeri wurde in Bienenvölkern die Sauerbrut festgestellt. Es handelt sich dabei um eine ansteckende, bakterielle Krankheit. Der Kanton hat eine Sperrzone verhängt.

Die Bienen in Unterägeri müssen in Quarantäne. Der Kanton Zug hat am Rande der Gemeinde ein Sperrgebiet mit einem Durchmesser von rund zwei Kilometern ausgerufen. Jedes Anbieten, Verstellen, Ein- und Ausführen von Bienen und Waben ist innerhalb dieses Gebietes verboten. So steht es im aktuellen Amtsblatt des Kantons.

Der Grund: Bei Bienenvölkern wurde die Sauerbrut festgestellt. Es handelt sich dabei um eine Krankheit, die die Völker befällt und innerhalb der Völker hoch ansteckend ist. Sie verläuft rasch. Die erkrankten Maden verfärben sich gelblich bis schwarz-braun und werden zu einer breiigen bis wässrig-körnigen Masse. Sie sterben schon bevor die Brutzellen von den Bienen mit Wachs verschlossen werden.

Die Krankheit ist in der Schweiz weit verbreitet und tritt auch im Kanton Zug immer wieder auf (zentralplus berichtete).

Bienenwaben riechen nach nassen Füssen

Von der Sauerbrut befallene Bienenstöcke können unangenehme Gerüche nach Käse oder Fussschweiss entwickeln oder auch säuerlich riechen – daher der Name Sauerbrut.

Eine von der Sauerbrut befallene Wabe. Sie ist lückenhaft, oft sterben die Bienen bereits im Larvenstadium (Bild: agroscope).

Wie es beim Kanton Zug auf Anfrage heisst, sind vom Sperrgebiet neun Bienenstöcke und somit potenziell neun Imker betroffen. Sie dürfen nun die Tiere nicht aus dem Gebiet bewegen. So will der Kanton die weitere Verbreitung der Krankheit verhindern. Eine Biene fliegt maximal ein bis zwei Kilometer von ihrem Stock fort. Damit sollten sie die Sperrzone auch nicht verlassen.

Heilmittel gibt es nicht

Verbreitet wird die Krankheit hauptsächlich durch den Zukauf von bereits kranken Bienen oder von verseuchten Waben, Räuberbienen, durch verseuchte Geräte oder den Imker selbst.

In diesem Gebeit gilt die Sperrzone (Bild: Screeshot Bienenkataster Zug).

Wie der Kanton Zug auf Anfrage weiter schreibt, sei die Krankheit nicht auf den Menschen übertragbar und somit für diesen ungefährlich. Auch habe die Krankheit keine Auswirkungen auf den produzierten Honig. Das Sperrgebiet in Unterägeri wird maximal 30 Tage lang aufrechterhalten. Stark betroffene Völker müssen vernichtet werden. Ein Heilmittel gibt es derzeit nicht.

Verwendete Quellen
  • Meldung im Amtsblatt des Kantons Zug
  • Schriftlicher Austausch mit Gesundheitsdirektion des Kantons Zug
  • Infoblatt des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
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