Quaggamuschel

Jetzt müssen Gewässerwechsel gemeldet werden

Am Bootsrumpf können sich Quaggamuscheln festsetzen, weshalb Schiffe vor einem Gewässerwechsel neu geputzt werden müssen. (Bild: J. N. Stuart / Flickr)

Im Kampf gegen die Quaggamuschel lassen Zentralschweizer Kantone keinen Stein auf dem anderen. Unter anderem mit einer neuen Meldepflicht.

Die Quaggamuschel ist zurzeit in aller Munde – und wie viele befürchten, bald in allen Seen. Erst kürzlich wurde die invasive Art erstmals im Zugersee entdeckt (zentralplus berichtete). In der ganzen Zentralschweiz versuchen Behörden tunlichst, die Ausbreitung der Muschel auf weitere Gewässer zu unterbinden.

Die Kantone der Zentralschweiz haben deshalb jetzt eine elektronische Meldeplattform lanciert, auf welcher Schiffsführer einen Gewässerwechsel vorab angeben müssen. Die Website ist seit Mittwochmorgen aufgeschaltet, wie der Kanton Luzern per Medienmitteilung bekannt gibt.

Bei Kontrolle muss Beleg gezeigt werden

Wer sein Boot beispielsweise vom Vierwaldstättersee auf den Sempachersee übersiedeln möchte, muss dies zunächst auf der Website melden. Danach ist das Boot durch eine autorisierte Reinigungsstelle wie etwa eine Werft zu putzen.

Den Nachweis der Reinigung laden die Fachkräfte hernach auf die digitale Meldeplattform hoch. Erst dann erhält das Boot die Einwasserungsfreigabe. Wie der Kanton Luzern schreibt, muss der Beleg für die Freigabe bei einer Kontrolle während des Einwasserns oder auf dem See vorzeigbar sein.

Weiter empfiehlt der Kanton dringend, nicht immatrikulierungspflichtige Schiffe sowie Wassersportgeräte wie beispielsweise Stand-up-paddles vor jedem Gewässerwechsel gründlich zu putzen. «Um die Ausbreitung invasiver Pflanzen- und Tierarten zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten», heisst es in der Medienmitteilung.

Verwendete Quellen
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