Invasive Pflanzenarten

Gemeinde Vitznau gibt Gartentipps

Sieht zwar schön aus, ist in unseren Breitengraden aber nicht gerne gesehen: Die Goldrute, auch Ambrosie genannt ist ein sogenannter «invasiver Neophyt». (Bild: zvg)

Selbst, wenn sie schön aussehen mögen, gilt in der Schweiz ein neues Verbot für bestimmte Pflanzenarten. Die Gemeinde Vitznau hat eine Idee, was mit dem unliebsamen Grün zu tun ist.

Seit dem 1. September gelten schweizweit neue Gesetze über invasive Pflanzen. Viele Arten wie Kirschlorbeer oder chinesische Hanfpalmen dürfen nicht mehr verkauft, verschenkt oder weitergegeben werden. Insgesamt betrifft das Verbot 31 Pflanzenarten. Es gibt aber keine Pflicht, sie zu entfernen, einzig für Ambrosia gilt eine Bekämpfungspflicht. Wächst im heimischen Garten Ambrosia muss man diesen nicht nur bekämpfen, sondern den Fundort bei der kantonalen Fachstelle zu melden.

Obwohl nicht alle verbotenen Pflanzen bekämpft müssen, empfiehlt der Kanton Luzern, die Problempflanzen im Neophytensack zu entsorgen. Dadurch sollen die ökologischen Schäden nicht grösser werden. 2021 hat der Kanton diesen Entsorgungsbeutel lanciert, der bei der jeweiligen Gemeinde abgeholt werden kann (zentralplus berichtete).

Derweil schreibt die Gemeinde Vitznau: «Was liegt näher, als exotische Problempflanzen durch einheimische Wildsträucher zu ersetzen?» Diese seien für die einheimischen Tiere, etwa Insekten, Vögel und Kleinsäuger besonders wertvoll. Derzeit laufen in einigen Gemeinden Aktionen, wo die Bevölkerung kostenlos Wildsträucher erhält. Der Herbst ist zudem die ideale Pflanzzeit für einheimische Sträucher. Darum findet die Gemeinde Vitznau: «Weg mit dem Kirschlorbeer, her mit den Wildsträuchern!»

Verwendete Quellen
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