Rechtliche Grauzone

Touristen übernachten auf öffentlichen Parkplätzen in Luzern

Hier sollen ab und an Touristen mit Wohnmobilen nächtigen. Knackpunkt dabei: Verstossen sie gegen geltendes Recht? (Bild: asc)

In Luzern fehlen Stellplätze für Wohnmobile. Stattdessen übernachten Camper auf öffentlichen Parkplätzen, beobachtet ein Leserreporter. Dabei bewegen sie sich in einer rechtlichen Grauzone.

Personen, die mit einem Wohnmobil die Welt bereisen, haben es in Luzern nicht einfach. Es gibt keine offiziellen Stell- oder Entsorgungsplätze in der Stadt und bloss zwei Campingplätze in der näheren Umgebung. Der Luzerner Stadtrat sieht aber keinen Handlungsbedarf (zentralplus berichtete).

Die rollenden Reisenden zieht es trotzdem in die Stadt am Vierwaldstättersee. Kaum verwunderlich, gilt diese doch als Touristenstadt schlechthin. Ohne Stellplätze suchen sie sich selbst Alternativen, wie ein Leserreporter beobachtet hat. Auf dem Parkplatz vor dem Sportgebäude Allmend fielen ihm seit einiger Zeit Personen auf, die in ihren Campingbussen oder Wohnmobilen dort übernachteten.

Wildcampen ist im Kanton Luzern generell verboten. Anders sieht die Situation bei Übernachtungen auf öffentlichen Parkplätzen aus. Wo kein explizites Verbot durch den Parkplatzeigentümer ersichtlich sei und keine Strassenverkehrsgesetze gebrochen würden, sei die Übernachtung erlaubt, heisst es etwa in einer Übersicht des TCS. Die Entscheidungshoheit liege aber nicht beim Kanton, sondern bei den einzelnen Gemeinden.

Übernachtung auf Parkplätzen ist rechtliche Grauzone

Um Klarheit zur Stadtluzerner Situation zu schaffen, hat zentralplus bei den zuständigen Stellen nachgefragt. Bei der Dienstabteilung Tiefbauamt der Mobilitätsdirektion erklärt Markus Birrer, der Projektleiter Mobilität, dass es sich bei der besprochenen Angelegenheit generell um eine Grauzone handle. In den ihm bekannten Parkplatzreglementen der Stadt gäbe es keine generellen Verbote von Übernachtungen in Fahrzeugen, die korrekt parkiert worden seien.

Bei der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen hiess es seitens des Leiters Mario Lütolf zunächst: «In den mir bekannten städtischen Reglementen zu öffentlichem Grund lassen sich keinerlei Hinweise zu Übernachtungen auf öffentlichen Parkplätzen finden.» Ein späterer Nachzug Lütolfs bringt etwas mehr Licht ins Dunkel: «Die kantonale Planungs- und Bauverordnung besagt, dass auf öffentlichen Parkplätzen nicht campiert werden darf.»

Die aufmerksame Leserin stellt fest: Übernachten und Campieren sind wie eingangs erwähnt zwei unterschiedliche Dinge – greift hier diese rechtliche Grundlage überhaupt? Von Campingverhalten kann laut dem TCS gesprochen werden, wenn Personen eigene Stühle, Tische oder ähnliches beim Wohnmobil platzieren und nutzen.

Campieren nein, Übernachten ja

Bezüglich Übernachtungen spielt Lütolf den Ball weiter: «Der Umgang mit im Fahrzeug übernachtenden Personen ist Sache der Luzerner Polizei.» Nach anfänglicher Verwirrung um die Rechtsgrundlage verwies die Luzerner Polizei diesbezüglich auch auf die von Lütolf erwähnte Verordnung.

So merkt Mediensprecher Christian Bertschi an: «In der kantonalen Planungs- und Bauverordnung ist das Campieren auf öffentlichen Strassen und Plätzen geregelt.» Solange das Fahrzeug korrekt parkiert ist – also ins markierte Parkfeld passt, die Parkgebühr bezahlt ist und gegen keine Sperrzeiten oder Nachtparkverbote verstösst – sei eine Übernachtung in diesem erlaubt.

In der Stadt Luzern könnten bald Stellplätze entstehen

Wohnmobiltouristen haben also inoffiziell Übernachtungsmöglichkeiten in Luzern. In der Politik sind die Besucherinnen auf vier Rädern jedoch ein heisses Eisen. Wie eingangs erwähnt, stellte sich der Stadtrat gegen eine Förderung des Wohnmobiltourismus. Kurz darauf beauftragte das Stadtluzerner Parlament den Stadtrat – gegen dessen Willen – mit der Prüfung offizieller Stellplätze für Wohnmobile (zentralplus berichtete).

Birrer vom Stadtluzerner Tiefbauamt erwähnt, dass die Stadt zurzeit an der Umsetzung einer Motion arbeite, die zusätzliche Stellplätze für Camper fordere. Ob das Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen in Zukunft legal bleiben wird, steht in den Sternen. Denn: «In der Umsetzung dieser Motion werden die Reglemente sicherlich nochmals überprüft und allenfalls geschärft, falls noch Lücken bestehen», so der Projektleiter.

Obwohl die Reisenden also legal auf dem Parkplatz vor dem Sportgebäude Allmend stehen dürften, müssen sie sich vorerst für andere Alternativen zum Campingplatz umsehen. Der Parkplatz sei zurzeit aufgrund der Bauarbeiten entlang der Horwerstrasse gesperrt, teilte ein Mitarbeiter der Parkplatzeigentümerin Wincasa AG mit.

Verwendete Quellen
  • Beobachtung von Leserreporter
  • Persönliches Gespräch mit Wincasa-Mitarbeiter
  • Telefonate mit Christian Bertschi, Chef Kommunikation und Prävention der Luzerner Polizei
  • Telefonat mit Markus Birrer, Projektleiter Mobilität der Dienstabteilung Tiefbauamt der Stadt Luzern
  • TCS-Seite zu Wildcampen
  • Telefonate mit Mario Lütolf, Leiter der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen der Stadt Luzern
  • Medienarchiv zentralplus
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