Tausende Franken pro Monat

Fifa zahlt zahlt Gianni Infantino Luxuswohnung in Zug

Fifa-Chef Gianni Infantino lebt offiziell seit April 2022 in der Stadt Zug. (Bild: Screenshot Fifa.com)

Der Chef des Weltfussballverbands hat seinen offiziellen Wohnsitz seit zwei Jahren in der Stadt Zug. Wie nun bekannt wird, zahlt er für seine Luxuswohnung keinen Rappen – die Fifa übernimmt die Miete.

4,13 Millionen Franken – so hoch ist das jährliche Salär von Gianni Infantino, Präsident des Weltfussballverbands Fifa. Wie der «SonntagsBlick» nun schreibt, ist das aber nicht alles. Der 54-Jährige lasse sich seine Wohnung in der Stadt Zug von der Fifa bezahlen. 7950 Franken pro Monat soll die Miete betragen. Es handle sich bei der Wohnung um eine 4,5-Zimmer-Attika-Wohnung mit Seesicht.

Der Zeitung liege der entsprechende Vertrag vor, den die Personalchefin und der leitende Jurist des Verbands unterschrieben hätten. Die Wohnung entspreche dem «Standardvergütungspaket von hochrangigen Führungskräften vieler Organisationen in der Schweiz», lässt sich ein Fifa-Sprecher im «SonntagsBlick» zitieren.

Nicht zum ersten Mal wegen Wohnort in den Schlagzeilen

Als der Umzug Infantinos von Küsnacht ZH nach Zug im April 2022 erfolgte, soll er gemäss Medienberichten rund 150'000 Franken Steuern gespart haben (zentralplus berichtete). Seine Anwesenheit in Zug wurde im Frühjahr 2023 jedoch angezweifelt (zentralplus berichtete). Die «SonntagsZeitung» berichtete damals, Infantino sei noch nie in Zug gesichtet worden. Das warf die Frage auf, ob der Fifa-Präsident seinen Wohnsitz pro forma und aus Steuergründen nach Zug verlegt hatte.

Bei der Steuerbehörde des Kantons Zug wollte man aus Gründen des Steuergeheimnisses damals keine Stellung nehmen. Die Zürcher Behörden richteten aus, entsprechenden Hinweisen nach möglichen Scheindomizilen würde man regelmässig nachgehen. Infantinos Anwalt nahm gegenüber der «Sonntagszeitung» Stellung und schrieb: «Herr Infantino ist ordnungsgemäss an seinem Wohnort angemeldet und erfüllt sämtliche Voraussetzungen für eine Wohnsitznahme.»

Verwendete Quellen
  • Artikel des «SonntagsBlick»
  • Medienarchiv zentralplus
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