St.Gallen-Fan vor Luzerner Gericht

Zuerst Gummischrot, jetzt vielleicht Haftstrafe

Einem Fan des FC St. Gallen droht in Luzern eine bedingte Haftstrafe. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Vor einem Jahr ist es nach einem Fussballspiel zwischen dem FC St. Gallen und dem FC Luzern zu Ausschreitungen gekommen. Nun sitzt ein Ostschweizer auf der Anklagebank des Bezirkgsgerichts Luzern.

Ein Fussball-Fan des FC St. Gallen sass am Dienstag in Luzern auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Landfriedensbruch und Gewalt sowie Bedrohung von Beamten und Behörden vor. Die Ankläger verlangen eine bedingte Haftstrafe.

Der Ostschweizer besuchte im Mai 2023 ein Fussballspiel zwischen dem FC St. Gallen und dem FC Luzern auf der Allmend. Nach dem Match kam es auf dem Bundesplatz in Luzern zu Ausschreitungen (zentralplus berichtete). Die Polizei musste eingreifen. Den Beschuldigten traf dabei mutmasslich ein Gummischrot-Geschoss im Gesicht.

«Man läuft nicht zufällig ins Geschoss hinein»

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der junge Mann, damals 20-jährig, nur von einem Geschoss getroffen werden konnte, weil er an vorderster Front mit dabei war. «Man läuft nicht zufällig ins Geschoss hinein», zitiert die «Luzerner Zeitung» den Staatsanwalt.

Doch genau das ist dem FCL-Fan David Z.* letzten Sommer passiert. Er verlor wegen eiens Gummischrot-Einsatzes nach dem Spiel gegen Djurgårdens IF aus Stockholm sein linkes Auge (zentralplus berichtete).

Umstrittener Einsatz der Luzerner Polizei

Im Nachgang des Spiels zwischen dem FCL und dem FCSG vom Mai 2023 meldeten sich zudem etliche Fans aus der Ostschweiz und berichteten von einem unverhältnismässigen Einsatz der Luzerner Polizei (zentralplus berichtete). Dabei sollen auch Familien Richtung Ausschreitungen auf dem Bundesplatz gedrängt worden sein. An der Zentralstrasse kam es hernach beinahe zu einer Massenpanik, wie Fans des FC St. Gallen zu Protokoll gaben (zentralplus berichtete).

Die Luzerner Polizei wies die Vorwürfe von sich – und stellte klar, dass die Fussballfans die eigentlichen Aggressoren gewesen seien (zentralplus berichtete).

Urteil steht noch nicht fest

Die Ankläger führten als weiteres Argument gegen den FCSG-Fan ins Feld, dass das Handy des Ostschweizers kurz nach den Ausschreitungen am Bahnhof Luzern geortet wurde. Die Verteidigung sagt, dass auch friedliche Fans zu jener Zeit am Bahnhof waren. Im Übrigen gäbe es keinen zwingenden Hinweis darauf, dass der Beschuldigte seine Verletzung im Gesicht durch Gummischrot erhalten habe.

Letztlich verlangt die Staatsanwaltschaft eine erkennungsdienstliche Erfassung des Mannes zwecks Kriminalprävention. Wie der Richter entscheidet, ist noch offen. Die Konfliktparteien erhalten in den nächsten Tagen das Urteil.

*Name der Redaktion bekannt.

Verwendete Quellen
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