Staatsanwaltschaft Luzern: Keine Ehrverletzung

zentralplus plus Was sich Alpstaeg und seine Gegner gefallen lassen müssen

Beim Kauf der Swissporarena soll er Gesetzte gebrochen haben, sagen Bernhard Alpstaegs Gegner. (Bild: Martin Meienberger/freshfocus)

Bernhard Alpstaeg hat gegen seine Mitaktionäre und den FCL-Verwaltungsrat wegen Ehrverletzung geklagt. Doch gemäss der Staatsanwaltschaft Luzern darf den beiden Streitparteien einiges zugemutet werden.

Es waren turbulente Tage, als die Stadt Luzern im letzten Herbst den Heimfall der Swissporarena auslöste (zentralplus berichtete). Der FCL schoss ungewöhnlich scharf gegen seinen ehemaligen Mehrheitsaktionär Bernhard Alpstaeg. Auch Ex-FCL-Präsident Philipp Studhalter wurde öffentlich vorgeworfen, Alpstaeg geholfen zu haben, sich auf unlautere Art und Weise die Aktienmehrheit am Stadion zu sichern (zentralplus berichtete).

FCL-Vizepräsident Josef Bieri und seine Mitaktionäre doppelten mit happigen Vorwürfen nach. Sie wollen Alpstaeg gar aus dem Aktionariat geworfen haben (zentralplus berichtete). Doch Bernhard Alpstaeg sieht sich noch immer als Teil des Aktionariats und hat entsprechend auf Feststellung dieser «Tatsache» geklagt, wie zentralplus kürzlich bekannt gemacht hat (zentralplus berichtete).

Denn Bernhard Alpstaeg ist überzeugt, beim Stadionkauf alles richtig gemacht zu haben. Dass der FCL-Verwaltungsrat rund um FCL-Präsident Stefan Wolf einerseits und Alpstaegs Mitaktionäre andererseits, ihm letzten Herbst vorwarfen, gegen zivilrechtliche und strafrechtliche Gesetze verstossen zu haben, passt dem 78-Jährigen gar nicht. Darum verklagte er die vier Verwaltungsräte und die 10 FCL-Aktionäre. Und zwar wegen übler Nachrede, Verleumdung und Beschimpfung.

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