Was sich Alpstaeg und seine Gegner gefallen lassen müssen
Bernhard Alpstaeg hat gegen seine Mitaktionäre und den FCL-Verwaltungsrat wegen Ehrverletzung geklagt. Doch gemäss der Staatsanwaltschaft Luzern darf den beiden Streitparteien einiges zugemutet werden.
Es waren turbulente Tage, als die Stadt Luzern im letzten Herbst den Heimfall der Swissporarena auslöste (zentralplus berichtete). Der FCL schoss ungewöhnlich scharf gegen seinen ehemaligen Mehrheitsaktionär Bernhard Alpstaeg. Auch Ex-FCL-Präsident Philipp Studhalter wurde öffentlich vorgeworfen, Alpstaeg geholfen zu haben, sich auf unlautere Art und Weise die Aktienmehrheit am Stadion zu sichern (zentralplus berichtete).
FCL-Vizepräsident Josef Bieri und seine Mitaktionäre doppelten mit happigen Vorwürfen nach. Sie wollen Alpstaeg gar aus dem Aktionariat geworfen haben (zentralplus berichtete). Doch Bernhard Alpstaeg sieht sich noch immer als Teil des Aktionariats und hat entsprechend auf Feststellung dieser «Tatsache» geklagt, wie zentralplus kürzlich bekannt gemacht hat (zentralplus berichtete).
Denn Bernhard Alpstaeg ist überzeugt, beim Stadionkauf alles richtig gemacht zu haben. Dass der FCL-Verwaltungsrat rund um FCL-Präsident Stefan Wolf einerseits und Alpstaegs Mitaktionäre andererseits, ihm letzten Herbst vorwarfen, gegen zivilrechtliche und strafrechtliche Gesetze verstossen zu haben, passt dem 78-Jährigen gar nicht. Darum verklagte er die vier Verwaltungsräte und die 10 FCL-Aktionäre. Und zwar wegen übler Nachrede, Verleumdung und Beschimpfung.
So begründet die Staatsanwaltschaft Luzern ihren Entscheid
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat sich mit den Vorwürfen Alpstaegs, aber auch mit denjenigen der Angeklagten befasst – und entschieden, keine Untersuchung zu eröffnen. Sie hat eine sogenannte Nichtanhandnahmeverfügung erlassen. Weil bei den Äusserungen und den versendeten Medienmitteilungen durch Alpstaegs Gegner der Tatbestand der Ehrverletzungsdelikte nicht gegeben sei.
Die Äusserungen beträfen den strafrechtlich geschützten Ruf Bernhard Alpstaegs nicht, heisst es in der Nichtanhandnahmeverfügung, die zentralplus vorliegt. Insbesondere betont die Staatsanwaltschaft Luzern, dass der Aktionärsstreit hart und öffentlich ausgetragen werde. Daher sei eine gewisse Erheblichkeit der Herabsetzung nötig, damit die Vorwürfe überhaupt heftig genug sein können, um strafrechtlich relevant zu werden.
Sämtliche Involvierten versuchten vehement, die eigenen Interessen durchzusetzen. Um den Tatbestand der Ehrverletzungsdelikte zu erfüllen, sei im Kontext des Aktionärsstreits mehr nötig, als das, was Alpstaegs Gegner von sich gaben.
Die Staatsanwaltschaft führt auch aus, dass das Bundesgericht ein Ehrverletzungsdelikt vor allem dann als gegeben sieht, wenn jemandem abgesprochen wird, ein «ehrbarer Mensch» zu sein. Geht es, wie vorliegend, höchstens darum, Bernhard Alpstaeg als Geschäftsmann herabzusetzen, greife das Strafrecht nicht.
Rechtsprechung des Bundesgerichts «lächerlich»
Die Argumentation der Staatsanwaltschaft Luzern geht Sacha Wigdorovits, Bernhard Alpstaegs Pressesprecher, gegen den Strich. Sie sei juristisch gesehen «abenteuerlich» und stehe im direkten Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichts. Letztlich bedeute der Entscheid, dass bei künftigen öffentlichen Auseinandersetzungen im Kanton Luzern jeder dem anderen vorwerfen könne, ein Lügner und Betrüger zu sein – ohne dies beweisen zu müssen.
Bernhard Alpstaeg verzichtet auf Weiterzug
Dennoch habe Bernhard Alpstaeg beschlossen, die Nichtanhandnahmeverfügung nicht weiterzuziehen, so Wigdorovits. Denn momentan stünden die Zeichen im Aktionärsstreit auf Entspannung. Auch dank des Wechsels im FCL auf der Führungsebene (zentralplus berichtete). Der Fall dürfte somit erledigt sein.
Das trifft auch auf den Heimfall der Swissporarena zu. Zwar reagierte die Stadt Luzern letzten Herbst auf die Vorwürfe des FCL und erklärte, Alpstaeg das Stadion auf juristischem Weg wegnehmen zu wollen (zentralplus berichtete). Doch das entsprechende Heimfallverfahren hat die Stadt inzwischen abgebrochen (zentralplus berichtete).
zentralplus hat den Artikel mit Zitaten von Sacha Wigdorovits ergänzt.
Einst Moderator und Redaktor beim Radio 3FACH, schreibt Joel Dittli seit 2023 bei zentralplus. Um auch den künftigen Herausforderungen im Medienalltag gewachsen zu sein, absolviert er die «Diplomausbildung Journalismus» am MAZ Luzern. Als Reggae-Musiker und FCL-Fan verbringt er die freien Wochenenden oft singend.