Alpstaeg gegen Luzerner Staatsanwaltschaft

Strafbefehl: Diese Mega-Busse droht Bernhard Alpstaeg

Gemäss der Luzerner Staatsanwaltschaft hat sich Bernhard Alpstaeg das Aktienpaket von Walter Stierli mit unlauteren Mitteln eintragen lassen. (Bild: Martin Meienberger/freshfocus)

Die Luzerner Staatsanwaltschaft stellt gegen Bernhard Alpstaeg einen Strafbefehl aus – wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung. Doch Alpstaeg ficht den Strafbefehl an, weil er «einseitig» sei.

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat ihre Ermittlungen zur Strafanzeige des FCL-Verwaltungsrats gegen Bernhard Alpstaeg abgeschlossen. In dieser warf der Verwaltungsrat dem ehemaligen Mehrheitsaktionär vor, dass er sich ein 25-Prozent-Aktienpaket von Walter Stierli und die Mehrheit der Stadionsaktien «mittels illegaler Machenschaften» gesichert hat (zentralplus berichtete). Das sieht die Luzerner Staatsanwaltschaft anscheinend ähnlich – und verurteilt Bernhard Alpstaeg wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung per Strafbefehl.*

Doch wie bereits angekündigt wehrt sich Bernhard Alpstaeg dagegen, wie er in einer Medienmitteilung vom Dienstagmittag schreibt. Er wird den Strafbefehl, der noch nicht rechtskräftig ist, vor Gericht anfechten. Gemäss Alpstaeg seien die Begründungen des Staatsanwaltes «einseitig» und berücksichtigten die vorgebrachten entlastenden Argumente «in keinster Weise».

Staatsanwaltschaft soll Entlastungsbeweise nicht gewürdigt haben

In seiner Medienmitteilung nennt Alpstaeg dabei etwa das Gutachten eines «unabhängigen Gutachters», der 2019 zum Schluss kam, dass Alpstaeg die Stierli-Aktien rechtmässig erworben hatte. Die Staatsanwaltschaft schreibe im Strafbefehl hingegen, dass der Verwaltungsrat die Aktien nur ins Aktienbuch eingetragen habe, weil er von Alpstaeg dazu genötigt worden sei. Alpstaeg soll gesagt haben, dass sonst «dreckige Wäsche» gewaschen werde. Alpstaeg zufolge können diese «angeblichen Aussagen» jedoch kaum Nötigung sein, da dieselben Aktionäre 2019 noch gegenüber den Medien sagten, sie hätten darüber gelacht.

Auch, dass er beim Kauf der Stadionsaktien «ungetreue Geschäftsbesorgung» begangen haben soll, lässt Bernhard Alpstaeg nicht so stehen. Er stützt sich dabei auf ein E-Mail des damaligen Präsidenten Philipp Studhalter. Er soll den FCL-Verwaltungsrat bereits eineinhalb Jahre vor Kauf über Alpstaegs Interesse informiert haben.

«Alles in allem kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es dem Staatsanwalt einzig und allein darum ging, diesen Fall so rasch als möglich loszuwerden, ohne sich daran die Finger zu verbrennen», wird Alpstaegs Pressesprecher Sacha Wigdorovits in der Mitteilung zitiert.

Hohe Geldstrafe und Busse im Strafbefehl gegen Bernhard Alpstaeg

Hätte Bernhard Alpstaeg den Strafbefehl akzeptiert, wäre dieser nach Ablauf der Einsprachefrist von zehn Tagen in Kraft getreten. Alpstaeg hätte in diesem Fall eine Busse von 10'000 Franken zahlen müssen.

Zudem hat die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 3000 Franken, also 300'000 Franken, ausgesprochen. Diesen Betrag hätte Alpstaeg nur bezahlen müssen, wenn er erneut straffällig geworden wäre.

Auch Ex-FCL-Präsident Philipp Studhalter ist angeklagt

Welche Verfahren noch offen sind und wo diese stehen, findest du in unserer Übersicht. Unter anderem hat die Staatsanwaltschaft auch gegen Philipp Studhalter ermittelt. Sie kam aber zum Schluss, dass «kein hinreichender Tatverdacht» bestehe, um auch gegen den Ex-FCL-Präsidenten einen Strafbefehl auszustellen. Der FCL-Verwaltungsrat hat gegen diesen Entscheid Beschwerde eingereicht (zentralplus berichtete).

Sowohl für Bernhard Alpstaeg als auch Philipp Studhalter gilt die Unschuldsvermutung.

FCL nimmt Stellung zum Strafbefehl

Gegenüber zentralplus nimmt der Verwaltungsrat des FC Luzern Stellung zum Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft Luzern gegen Alpstaeg ausgestellt hat. Er sehe sich damit in seiner Einschätzung bestätigt, heisst es vom Verwaltungsrat. «Der Verwaltungsrat nimmt ausserdem zur Kenntnis, dass Bernhard Alpstaeg den Strafbefehl vor Gericht anfechten wird, ist aber überzeugt, dass der Entscheid der Staatsanwaltschaft durch das Gericht bestätigt wird.»

Hinweis: Der Artikel ist mit Informationen zur Strafe sowie einer Stellungnahme des FCL-Verwaltungsrats ergänzt worden.

*Sacha Wigdorovits legt Wert auf die Feststellung, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht mit der Frage befasst habe, ob der Verkauf der Aktien an Bernhard Alpstaeg im Jahr 2015 rechtmässig erfolgte oder nicht. Sie habe lediglich geprüft, ob der Verwaltungsrat diese Aktien vier Jahre später, 2019, nur deshalb ins Aktienregister eintrug, weil er von Alpstaeg dazu genötigt worden sei.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung von Bernhard Alpstaeg, Aktionär des FC Luzern
  • Schriftlicher Austausch mit dem Verwaltungsrat des FC Luzern
  • Schriftlicher Austausch und Telefonat mit Sacha Wigdorovits, Pressesprecher von Bernhard Alpstaeg
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