FCL-Aktionär prüft Weiterzug

Bezirksgericht Luzern entscheidet gegen Alpstaeg

Bernhard Alpstaeg in seiner Swissporarena. (Bild: Sven Thomann/Blick/freshfocus)

Das Bezirksgericht Luzern hat einen Antrag Bernhard Alpstaegs abgewiesen. Dieser wollte einen Sachwalter für die FCL Holding AG.

In der Causa FCL gegen Bernhard Alpstaeg ist es zu einem Richterspruch gekommen. Das Bezirksgericht Luzern hat mit Entscheid vom 12. Oktober ein Gesuch Bernhard Alpstaegs vollumfänglich abgewiesen, schreibt der Verein in einer Mitteilung am Montag. Dabei ging es um Alpstaegs Antrag, einen Sachwalter für die FCL Holding AG einzusetzen.

Alpstaeg hatte am 21. März dieses Jahres bekanntgegeben, beim Bezirksgericht Luzern zu beantragen, einen solchen Sachwalter einzusetzen (zentralplus berichtete). Dieser sollte die Geschäfte des FCL übernehmen. An der damaligen Pressekonferenz von Alpstaeg hiess es, der FC Luzern sei wie die Swissair nach dem Grounding. Jetzt müsse aufgeräumt werden. Er kritisierte, dass ihm an der Generalversammlung vom 21. Dezember 2022 ein Teil seiner Aktien gestrichen wurden.

Gericht hält fest: Es bestand kein Organisationsmangel

Der Verein teilt weiter mit, die von Alpstaeg hauptsächlich geltend gemachten Positionen, wonach die Beschlüsse der Generalversammlung vom 21. Dezember 2022 aufgrund der Streichung von 25 Prozent der Aktien aus dem Aktienbuch nichtig seien, habe das Bezirksgericht «klar und deutlich abgewiesen».

Im Urteil, das zentralplus vorliegt, heisst es hierzu: «Weder der Verwaltungsratsbeschluss vom 21. Dezember 2022 noch die Generalversammlungsbeschlüsse vom 21. Dezember 2022 sind nichtig.» Aufgrunddessen hätten die Beschlüsse der GV bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Aufhebung Geltung. Die FCL Holding weise demnach keinen Organisationsmangel auf, womit die Bestellung eines Sachwalters ausgeschlossen sei.

Alpstaeg überlegt, ob er Urteil weiterzieht

Kurz nach der Mitteilung des FC Luzern meldete sich auch Alpstaegs Sprecher Sacha Wigdorovits zu Wort. Ausschlaggebend für Alpstaegs Gesuch, für die Geschäftsführung des FCL einen Sachwalter einzusetzen, seien neben der «enormen Rechtsunsicherheit», die mit der GV vom 21. Dezember entstanden sei, auch wirtschaftliche Gründe gewesen.

Der Verwaltungsrat der FCL Holding AG habe bereits Ende der Saison 2021/22 das eineinhalb Jahre zuvor aufgenommene neue Aktienkapital von 6,6 Millionen Franken «bis auf den letzten Rappen verbrannt und damit seine Unfähigkeit bewiesen, den FCL wirtschaftlich nachhaltig zu führen», schreibt Wigdorovits.

Alpstaegs Sprecher betont, mit der Frage, ob der Verwaltungsrat der FCL Holding richtig handelte oder nicht, als er Alpstaeg vor der Generalversammlung im Dezember 2022 rund die Hälfte seiner Aktien weg nahm, habe sich das Bezirksgericht in diesem Verfahren nicht auseinandergesetzt. Die Klärung dieser Frage sei Gegenstand eines anderen Verfahrens vor dem Bezirksgericht.

Wie dem Urteil zu entnehmen ist, muss Alpstaeg die Prozesskosten von 5000 Franken übernehmen. Ebenfalls muss er dem FCL eine Parteientschädigung von 15'100 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alpstaeg überlegt sich gemäss seinem Sprecher einen Weiterzug.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung des FC Luzern
  • Medienmitteilung von Sacha Wigdorovits, Mediensprecher von Bernhard Alpstaeg
  • Urteil des Bezirksgerichts Luzern
  • Medienarchiv zentralplus
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