Sogar der FCL weiss nichts

Diese zwei Klagen Bernhard Alpstaegs kennt niemand

Bernhard Alpstaeg hat den FCL und seine Mitaktionäre mit so vielen Klagen eingedeckt, dass nicht mal die Beschuldigten den Überblick wahren konnten. (Bild: Martin Meienberger/freshfocus)

Die Medien schenken dem Machtkampf zwischen Bernhard Alpstaeg und dem FC Luzern viel Beachtung. Doch zwei Klagen gingen zentralplus und Co. durch die Lappen.

Hier eine Strafanzeige, dort ein Urteil und plötzlich gehts auch um Ligaboss Philipp Studhalter, die Stadt Luzern, alt Aktionäre, und sowieso: Welche Rolle spielt eigentlich FCL-Ehrenpräsident Walter Stierli?

Den Journalisten, die sich mit all diesen Protagonisten und Prozessen befassen, rauchen längst die Köpfe. Immerhin scheinen die direkt Involvierten einigermassen den Überblick behalten zu haben. Bernhard Alpstaegs Pressesprecher Sacha Wigdorovits bemusterte zentralplus vor wenigen Tagen mit einer Liste der Verfahren, die noch hängig sind.

Sacha Wigdorovits vertritt die Anliegen Bernhard Alpstaegs in der Öffentlichkeit. (Bild: zvg)

Beim Durchstöbern dieser Liste stolperte der Autor dieses Artikels über eine negative Feststellungsklage. Es ist eine von zwei Klagen, die fast niemand kennt. Um den Aktionärsbindungsvertrag (ABV) solls bei dieser Klage gehen – und um die Bestrebungen des FCL-Vizepräsidenten Josef Bieri und seiner Mitaktionäre, Bernhard Alpstaeg aus dem Aktionariat zu schmeissen (zentralplus berichtete).

Muss Bernhard Alpstaeg Josef Bieri und Co. seine Aktien verkaufen?

Um Alpstaeg zu entmachten, setzen seine Widersacher auf mehrere Pferde. Einerseits strich der FCL-Verwaltungsrat Ende 2022 Alpstaegs 25-Prozent-Aktienpaket, das dieser von Walter Stierli übernommen hatte (zentralplus berichtete). Anderseits erklärten Josef Bieri und seine Mitaktionäre an einer aufsehenerregenden Pressekonferenz im Herbst 2023 den Rauswurf Alpstaegs aus dem Aktionariat. Dabei beriefen sie sich auf Bestimmungen des ABV, der Anfang 2022 zwar einvernehmlich aufgelöst, im Herbst 2022 aber durch Josef Bieri reaktiviert wurde (zentralplus berichtete).

Seit der Aktienstreichung hat Bernhard Alpstaeg jeglichen Einfluss im FCL verloren. Doch sollten die Gerichte diesen Coup für unrechtmässig erklären, hätten Josef Bieri und seine Mitaktionäre ein weiteres Ass im Ärmel, um Alpstaeg an der Wiedererlangung der einstigen Aktienmehrheit zu hindern. Denn mit dem Rauswurf Alpstaegs, so solls im ABV geschrieben stehen, ist auch ein Kaufrecht verbunden.

Im schlimmsten Fall müsste Alpstaeg demnach Bieri und seinen Mitaktionären sämtliche Aktien verkaufen – also auch die 27 Prozent, die er momentan noch besitzt.

Bernhard Alpstaegs Klage soll Ungültigkeit des Vertrags beweisen

Doch Sacha Wigdorovits zweifelt die Rechtmässigkeit des Rauswurfs Alpstaegs aus dem Aktionariat weiterhin stark an, wie er gegenüber zentralplus zu verstehen gibt. Mit abstrusen Behauptungen hätten Alpstaegs Mitaktionäre die Gültigkeit des einst aufgelösten ABV begründet. Eine wirksame Reaktivierung habe nie stattgefunden. Ergo entfalle die Grundlage für den Rauswurf.

Josef Bieri ist seit Jahren Aktionär des FCL – und durchlebte turbulente Zeiten. (Bild: jdi)

Darum wollen Alpstaegs Anwälte feststellen lassen, dass die Auflösung des ABV Anfang 2021 nach wie vor Bestand hat. Sie reichten Ende 2023 am Bezirksgericht Luzern eine negative Feststellungsklage ein – was bisher nirgends zu lesen war.

Josef Bieri und seine Mitaktionäre warten ab

Hingegen haben Josef Bieri und seine Mitaktionäre seit dem Rauswurf Alpstaegs aus dem Aktionariat keine weiteren Schritte unternommen. Dabei hätten sie gemäss eigenen Angaben Alpstaeg auf Basis des reaktivierten ABV zum Verkauf seiner Aktien zwingen zu können. Weil Alpstaeg klarstellte, dass seine Aktien nicht zum Verkauf stünden, wäre dafür der Gang vor Gericht vonnöten gewesen. Doch kam ihnen Alpstaeg mit seiner negativen Feststellungsklage zuvor.

Wieso Josef Bieri und seine Mitaktionäre nicht selber versucht haben, das Kaufrecht gerichtlich durchzusetzen, konnte zentralplus nicht in Erfahrung bringen. Thomas Hochstrasser, Bieris Anwalt, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

FCL weiss nicht, dass Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt

Bei der zweiten Klage, von der fast niemand Kenntnis hat, handelt es sich um ein Strafverfahren. Bernhard Alpstaeg erhob Anfang Februar 2023 gegen die FCL-Verwaltungsräte wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Ehrverletzung Strafanzeige. Im März 2023 ergänzte er diese um den Vorwurf der Urkundenfälschung.

Betreffend ungetreue Geschäftsbesorgung und Ehrverletzung verzichtete die Staatsanwaltschaft darauf, Ermittlungen einzuleiten und erliess mangels Tatverdacht eine Nichtanhandnahmeverfügung. Bernhard Alpstaeg zog den Entscheid vor Kantonsgericht, scheiterte aber auch dort. Auf den Gang vor Bundesgericht verzichtete er schliesslich (zentralplus berichtete).

Doch Sacha Wigdorovits erklärt, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Urkundenfälschung separat behandle. Und fügt an, dass das Verfahren weiterhin hängig sei. Simon Kopp, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Luzern, bestätigt dies. Die Ermittlungen führe die Abteilung für Wirtschaftsdelikte.

Davon wussten die Verantwortlichen im FCL bisher nichts. «Es besteht keine Kenntnis über eine weitere Strafanzeige», lässt FCL-Verwaltungsrätin Ursula Engelberger-Koller mitteilen.

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit Sacha Wigdorovits, Pressesprecher von Bernhard Alpstaeg
  • Schriftlicher Austausch mit Simon Kopp, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Luzern
  • Schriftlicher Austausch mit Ursula Engelberger-Koller, Verwaltungsrätin des FC Luzern
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