Kein Weiterzug vor Bundesgericht

Alpstaeg verzichtet auf langes Prozessieren gegen FCL

Kein Entscheid vor Bundesgericht: Bernhard Alpstaeg verzichtet auf Weiterzug. (Bild: Martin Meienberger/freshfocus)

Bernhard Alpstaeg hat sich auf einem strafrechtlichen Nebenschauplatz um die Macht im FCL gegen den Weiterzug vor Bundesgericht entschieden. Gegenüber zentralplus erklärt sein Pressesprecher Sacha Wigdorovits die Beweggründe.

Im Hickhack um die Aktienmehrheit – und damit die Macht im FCL – zieht Bernhard Alpstaeg einmal mehr den Kürzeren. Nachdem das Kantonsgericht Luzern Anfang Mai seine Strafanzeige gegen die FCL-Verwaltungsräte abgewiesen hat (zentralplus berichtete), entscheidet sich Alpstaeg nun gegen den Weiterzug vor Bundesgericht.

Die Strafanzeige lautete auf ungetreue Geschäftsbesorgung, in der Absicht, sich persönlich zu bereichern, sowie auf Ehrverletzung. Alpstaeg erhob sie, nachdem der Verwaltungsrat des FC Luzern rund um Präsident Stefan Wolf und Vizepräsident Josef Bieri ihm vor der Generalversammlung 2022 ein 25-Prozent-Aktienpaket gestrichen und ihn so um seine Aktienmehrheit gebracht hatte (zentralplus berichtete).

Darum zieht Bernhard Alpstaeg nicht vors Bundesgericht

Bernhard Alpstaegs Pressesprecher Sacha Wigdorovits erklärt, wieso sein Auftraggeber nun auf den Gang vor Bundesgericht verzichtet. Mit der nun rechtskräftig bestätigten Unschuld des FCL-Verwaltungsrats scheint der Entscheid nichts zu tun zu haben. Vielmehr wolle sich Alpstaeg aufs Wichtigste konzentrieren, so Wigdorovits.

Im Vordergrund stehe die Anerkennung seiner Aktienmehrheit von 52 Prozent. Diese will Alpstaeg übers für den Aktionärsstreit relevanteste Zivilverfahren wiedererlangen (zentralplus berichtete).

Parallel dazu läuft das ebenso relevante Strafverfahren, das der FCL im Vorfeld der GV 2022 gegen Alpstaeg initiiert hat. Auf diesem Weg möchten die FCL-Verwaltungsrätinnen beweisen, dass die Übertragung des 25-Prozent-Aktienpakets von Walter Stierli auf Bernhard Alpstaeg unsauber vonstattengegangen ist (zentralplus berichtete).

Kein hinreichender Tatverdacht gegen FCL-Verwaltungsräte

Weniger relevant war die Strafanzeige Alpstaegs gegen die FCL-Verwaltungsräte. Dennoch sorgte der Entscheid des Kantonsgerichts von Anfang Mai für Meinungsverschiedenheiten. Die beiden Lager interpretierten ihn grundverschieden.

Bernhard Alpstaegs Pressesprecher Sacha Wigdorovits sagte gegenüber zentralplus, seinem Auftraggeber soll die Klageberechtigung gefehlt haben. Alpstaeg soll also an formellen Hürden gescheitert sein.

Einst verfolgten FCL-Vizepräsident Josef Bieri und der ehemalige FCL-Mehrheitsaktionär Bernhard Alpstaeg die Heimspiele des FC Luzern Seite an Seite im Stadion. Inzwischen verbinden die beiden zahlreiche Gerichtsverfahren.
(Bild: Martin Meienberger/freshfocus)

Josef Bieris Anwalt Thomas Hochstrasser bestritt dies und nannte auch inhaltliche Gründe, welche die Unschuld seines Mandanten und der anderen FCL-Verwaltungsräte untermauern. «Genauso wie die Staatsanwaltschaft ist auch das Kantonsgericht zum Schluss gekommen, dass seitens Verwaltungsrat keine Treuepflichtverletzung vorliegt», führte er aus. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht.

Der Entscheid liegt zentralplus vor – und enthält sowohl formelle als auch inhaltliche Erwägungen des Kantonsgerichts. Weil Alpstaeg auf den Gang vor Bundesgericht verzichtet, hat der Entscheid Rechtsgültigkeit erlangt.

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit Sacha Wigdorovits
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