Auf Zentralschweizer Seen

So befolgen Schiffsführer die neue Quagga-Putzpflicht

Die Quaggamuschel reist gern als unbemerkter Passagier zu anderen Seen, um sich dort massiv und rapid zu verbreiten.

Seit Kurzem gelten auf Zentralschweizer Seen eine Meldepflicht für den Gewässerwechsel von Schiffen und eine Reinigungspflicht. Nicht überall wird sie gleich beflissentlich befolgt.

Einen Hochdruckreiniger mit heissem Wasser, drei bis vier Stunden Zeit und gut 500 Franken. Das braucht es, wenn ein Schiff in einen Zentralschweizer See eingewassert werden will. Seit letztem Jahr muss jedes Schiff, dessen Rumpf hiesige Wellen brechen soll, zuerst von Fachkräften gereinigt werden (zentralplus berichtete). Und seit Neuestem gilt eine damit verbundene Meldepflicht. Dies wegen der Quaggamuschel, welche sich in den Seen ausbreitet.

Die Fachkräfte, welche die Reinigung etwa in Werften durchführen, laden den Nachweis darüber auf eine eigens eingerichtete Onlineplattform. Erst dann gibt es die Freigabe, den schwimmenden Untersatz einzuwassern. Die Polizei kontrolliert jetzt, ob die Schiffsführer diesen Nachweis auch erbringen können (zentralplus berichtete).

Erst eine Anzeige

Wie die Zuger Polizei gegenüber zentralplus sagt, habe sie bisher mehrheitlich positive Erfahrungen bei den Kontrollen gemacht.

«Die meisten Bootsführer erkennen die Notwendigkeit dieser Massnahme und zeigen Verständnis für die Pflicht.»

Zuger Polizei

Die Anzahl der Anzeigen, welche sie bis jetzt aufgrund eines Verstosses gegen die Reinigungspflicht ausgesprochen hat, ist tief: Genau einen Bootsführer hat die Zuger Polizei bisher angezeigt. Sie setze zwar primär auf Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung, melde aber jeden Verstoss, welchen sie feststellt, schreibt die Polizei.

Zugang zum Zugersee bald besser abgeriegelt

Wie wichtig die Reinigungs- und Meldepflicht im Kampf gegen die Quaggamuschel ist, scheint die Bevölkerung nachvollziehen zu können. «Die meisten Bootsführer erkennen die Notwendigkeit dieser Massnahme und zeigen Verständnis für die Pflicht», heisst es bei der Polizei.

In den nächsten Wochen werde das Amt für Wald und Wild zudem bei den Zugängen zum Zugersee Barrieren installieren, welche die Umsetzung der neuen Gesetzesregelung weiter unterstützen sollen. Die Schranke geht dann nur hoch, wenn die Schiffsinhaber den Nachweis zur Reinigung erbringen können. Bei den Einwasserungsstellen zum Ägerisee hat die Gemeinde Oberägeri bereits seit Längerem solche Barrieren aufgebaut.

Über die Busse entscheidet die Staatsanwaltschaft

Bei der Einführung der Reinigungs- und Meldepflicht im April drohte der Kanton Zug, dass Verstösse mit Bussen bis zu 10'000 Franken geahndet werden würden. Wie hoch die Strafe bei der bereits gesprochenen Anzeige ausfallen wird, kann die Zuger Polizei indes nicht sagen.

Die invasive Quaggamuschel ist dafür bekannt, sich schnell überall festzusetzen. Im Bild ist ein Boot aus dem Kanton Freiburg. (Bild: Kanton Freiburg / Olivier Paschoud)

Über das Strafmass entscheide im einzelnen Fall die Staatsanwaltschaft. Die Höchstbusse von 10'000 Franken könne in Fällen zur Anwendung kommen, bei denen die Nichtbeachtung der Pflicht die Zuger Seen besonders gefährde. Wie ein solcher Fall aber aussehen könnte, darüber schweigt die Polizei.

Auf dem Vierwaldstättersee zeigt sich ein anderes Bild

Was auf dem Zuger- und Ägerisee recht gut funktioniert, scheint auf dem Vierwaldstättersee indessen noch etwas Gewöhnungszeit in Anspruch zu nehmen. Wie die «Luzerner Zeitung» berichtete, hat die Schwyzer Seepolizei bei ersten Kontrollen schon mehrere Schiffsführer dazu auffordern müssen, ihre Fahrzeuge unverzüglich auszuwassern.

Zu einer Anzeige kam es bei diesen Verweisen jedoch noch nicht. Gemäss «Luzerner Zeitung» setzt die Schwyzer Seepolizei in der Anfangsphase der Meldepflicht noch auf Aufklärung. Später werde sie – wie nun bereits die Zuger Polizei – sämtliche Widerhandlungen gegen die Pflicht zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bringen.

Mehr Regeln wegen der Quaggamuschel

Notwendig macht die neue Meldepflicht auf den Zentralschweizer Seen die Quaggamuschel. Die Behörden bekämpfen die weitere Verbreitung der invasiven Art mit Hochdruck. Schiffe, die oft das Gewässer wechseln, gehören zu den Hauptmotoren für die Ausbreitung der meist etwa 17 Millimeter grossen Muschel.

So meldest du dein Schiff korrekt an

Wer ein Schiff mit einem Kontrollschild besitzt und es in einen Zentralschweizer See einlassen will, muss dies in einem Onlineformular anmelden. Danach muss das Schiff durch eine anerkannte Reinigungsstelle geputzt werden.

Die Reinigungsstelle lädt den Nachweis über das Putzen eigenständig auf die digitale Meldeplattform. Schiffsführer erhalten eine Bestätigung sowie auch eine Kopie des Nachweises. Ist die Reinigung attestiert, generiert die Meldeplattform automatisch eine Einwasserungsfreigabe. Diese Freigabe muss bei einer Kontrolle durch die Polizei vorzeigbar sein.

Antworten auf häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang findest du hier.

Was die Muschel anrichten kann, zeigt sich bereits am Bodensee. Dort ist die Muschel seit Längerem zu finden und die ansässigen Wasserwerke müssen Millionen investieren, um ihre Anlagen weiter betreiben zu können. Die Trinkwasser- und Energieversorger WWZ und EWL führen ihre angestrebten Projekte dennoch weiter wie gewohnt (zentralplus berichtete).

Experten gehen derweil davon aus, dass die Quaggamuschel über kurz oder lang sowieso in allen Zentralschweizer Seen heimisch werden wird, wie eine Anfrage bei Piet Spaak, Forscher zu aquatischer Ökologie beim Wasserforschungsinstitut der ETH in Horw, zeigt (zentralplus berichtete).

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit der Zuger Polizei
  • Artikel der «Luzerner Zeitung»
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