Pinkes Trotti und Akkus: So falsch entsorgt Luzern
Auf den Luzerner Trottoirs bleiben ab und an kuriose Gegenstände liegen und sorgen für ein Schmunzeln oder spontane Tagträume. Doch falsch entsorgter Abfall kann unter anderem gefährlich werden, wie ein Einblick des städtischen Abfallberaters zeigt.
Am vergangenen Wochenende zierte ein pinkes Trottinett die Gerbergasse der Altstadt Luzern. Wem der Rausch des Vorabends noch etwas die Sinne vernebelte, hätte denken können, dass hier eine Partynacht der 1980er Jahre ein jähes Ende gefunden hat. Diagnose: Achsenbruch des pinken Gefährts und Zurücklassen der gleichfarbigen Feierbekleidung.
Der aufmerksame Beobachter bemerkt, dass ein neongelber Zettel das Ambiente im Stile der 80er abrundete. Doch war hier die Stadt Luzern am Werke und nicht etwa der Partygast einer Bravo-Hits-Party. Spätestens bei genauerem studieren des Zettels wird die Betrachterin durch den bürokratischen Stempel zurück ins Jahr 2024 geholt. Ein Rückweiseaufkleber der städtischen Abfallentsorgung war am Trotti angebracht. Es würden Sperrgutmarken fehlen.
Allgemeinheit trägt die Kosten
Der Hinweis legt nahe, dass die städtische Abfallentsorgung das pinke Kickboard als Sperrgut klassifiziert – und nicht als liegengelassenes Überbleibsel einer durchzechten Nacht. Othmar Fries, Abfallberater der Stadt Luzern, erklärt das Kuriosum der Gerbergasse. Es handle sich um eine inkorrekte Bereitstellung von Kehricht. Findet die Kehrichtabfuhr solche Gegenstände am Strassenrand, bringe diese einen Rückweiseaufkleber an und vermelde den Fall.
Von diesem Zeitpunkt an ist das Schicksal des Trottinetts besiegelt. Fries führt aus: «Je nach personellen Möglichkeiten werden solche inkorrekten Bereitstellungen bereits am folgenden Arbeitstag mit einem Fahrzeug separat eingesammelt.»
Auf der Website der Stadt Luzern steht, dass das Strasseninspektorat dem Verursacher in solchen Fällen eine schriftliche Ermahnung oder eine Rechnung für die entstandenen Aufwendungen zukommen lassen könne. Im Falle des Kickboards ist eine zweifelsfreie Identifikation der verantwortlichen Person nicht möglich. «Wenn sich keine verantwortliche Person eruieren lässt, muss die Allgemeinheit die Kosten für die entstandenen Aufwendungen übernehmen», führt Fries aus.
Akkus lösten Glimmbrand im Entsorgungsfahrzeug aus
Die korrekte Kehrichtentsorgung kann herausfordernd sein. Bei mehr als 85'000 Stadtluzernern entdecke die Kehrichtabfuhr praktisch bei jedem Ausrücken Fehlverhalten, sagt Fries. «Dies geschieht meist aus Unwissenheit, in manchen Fällen jedoch auch vorsätzlich.»
Falsch entsorgter Abfall kann zu gefährlichen Szenen führen. Fries erzählt: «Bereits zweimal hat jemand einen Lithium-Akku mit der Kartonsammlung entsorgt. Beim Pressvorgang im Kehrichtwagen wurden diese Akkus beschädigt und lösten jeweils einen Glimmbrand im Entsorgungsfahrzeug aus, der sich zum Glück jedoch in beiden Fällen löschen lies.»
Regelmässig würden Elektro- und Elektronikgeräte im Sperrgut oder dem Altmetall landen. «Alles, was einen Stecker, einen Akku oder eine Batterie hat, wird in keinem Fall mitgenommen.» Diese bergen ein gewisses Gefahrenpotenzial. Um unschöne Momente zu vermeiden, ist es also wichtig, dass Abfall korrekt entsorgt wird – im Falle der Elektro- und Elektronikgeräte wäre das beispielsweise in einem Ökihof.
Im Idealfall läuft die Abfalltrennung wie folgt ab:
Das mit dem Metall kann eine harte Sache sein
Doch gerade bei Objekten die sich aufgrund von verschiedenen Materialen für den Laien nicht zweifelsfrei zuordnen lassen, kann es zu Problemen kommen. Eventuell so auch beim pinken Trotti?
Fries erklärt die Sachlage für Gegenstände, die teilweise aus Metall bestehen. Grundsätzlich gelte: «Wenn der Metallanteil eines Entsorgungsgutes grösser oder schwerer ist als seine übrigen Bestandteile und es sich dabei nicht um ein Elektrogerät handelt, gehört es ins Altmetall.»
Könne man nichtmetallische Teile nur mit erheblichem Aufwand – etwa durch Herausbrechen oder Absägen – entfernen, dürfen diese am Metall belassen werden. «Der Bürodrehstuhl darf also mit der Rückenlehne aus Kunststoff, der Hammer samt Holzstiel und das Velo mit Sattel und Pneus in die Altmetallsammlung.»
Doch: «Grössere brennbare Bestandteile, die sich problemlos vom Altmetall trennen oder abschrauben lassen, müssen hingegen entfernt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Stoffbespannung eines Sonnenschirms, der Gartenschlauch des verrosteten Schlauchwagens oder die Holzverkleidung des alten Gasgrills.»
ist seit Sommer 2024 als Praktikant für zentralplus tätig. Der gebürtige Luzerner schrieb in seiner Zeit als Geschichtsstudent vorwiegend über Vergangenes in fernen Ländern. Bei zentralplus findet er die zeitliche und geographische Nähe zur Heimat wieder und berichtet am liebsten über lokale Kuriositäten.