Schlechte Luft und kaum Platz

Hund lebte zwischen Abfallbergen – Halterin verurteilt

Nicht jede Hundehalterin schaut gut zu ihrem Tier. (Bild: Symbolbild: Unsplash/Myriam Zilles)

Ein Luzernerin hat ihren Ammerican-Staffordshire-Terrier stark vernachlässigt. Nun hat die Luzerner Staatsanwaltschaft die 35-Jährige verurteilt.

Bei einer Besichtigung vor einem Jahr stellten die Luzerner Behörden fest, dass eine heute 35-jährige Luzernerin ihren achtjährigen American-Staffordshire-Terrier unter schlechten Zuständen hielt. Die Frau hielt den Hund in ihrer 2,5-Zimmer-Wohnung, die mit Abfall übersät und verstellt war. Zudem war die Luftqualität gemäss der Staatsanwaltschaft schlecht, wie «20 Minuten» schreibt. «Rückzugsmöglichkeiten für den Hund waren nicht vorhanden», schrieben die Behörden.

Nun hat die Staatsanwaltschaft die Frau wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Sie habe einen mangelhaften Platz für einen in einer Wohnung gehaltenen Hund geschaffen und ihn in mangelhafter Hygiene und Luftqualität gehalten. Ausserdem verstiess die Luzernerin gegen das Tierseuchengesetz. Sie hatte eine Adressänderung nicht zeitgerecht gemeldet. Sie muss eine Busse in der Höhe von 300 Franken und Gebühren in der Höhe von 370 Franken bezahlen.

Verwendete Quellen
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