Geschäftsführerin angezeigt

Reinigungsmitarbeiterinnen in Zug ausgeschafft

Die Zuger Polizei hat vier Frauen und die Geschäftsführerin eines Reinigungsunternehmens festgenommen. (Bild: Symbolbild)

Vier Reinigungsmitarbeiterinnen haben ohne Bewilligung gearbeitet und sich widerrechtlich in der Schweiz aufgehalten. Die Zuger Polizei hat die vier Frauen wie auch die Geschäftsführerin eines Reinigungsunternehmens festgenommen.

Am letzten Dienstag führten Einsatzkräfte der Zuger Polizei eine gezielte Kontrolle gegen Schwarzarbeit durch. In einer Liegenschaft an der Baarerstrasse in der Stadt Zug sahen diese fünf Frauen bei Reinigungsarbeiten und hegten den Verdacht der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, wie die Zuger Strafverfolgungsbehörden in einer Mitteilung schreiben.

Alle Frauen besitzen die serbische Staatsbürgerschaft

Deswegen kontrollierten sie die fünf Frauen. Dabei stellte sich heraus, dass sich vier der anwesenden Frauen illegal in der Schweiz aufhielten und ohne Arbeitsbewilligung als Reinigungs- kraft tätig waren. Bei der fünften Frau handelt es sich um die Geschäftsführerin eines Reinigungsunternehmens. Sämtliche Frauen besitzen die serbische Staatsbürgerschaft und sind im Alter zwischen 34 und 57 Jahren. Alle fünf Personen wurden festgenommen.

Die vier Reinigungsangestellten wurden vom Schnellrichter der Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt. Durch das Amt für Migration wurden die Frauen aus der Schweiz weggewiesen und ausgeschafft. Weiter wurde ihnen ein zweijähriges Einreiseverbot für die Schweiz und die Schengener Staaten auferlegt.

Geschäftsführerin wurde angezeigt

Die Geschäftsführerin hingegen wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zur Anzeige gebracht. Sie steht im Verdacht, zwischen Juli 2023 und August 2024 insgesamt neun serbische Staatsangehörigen die rechtswidrige Ein- und Ausreise sowie den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz ermöglicht und diese Personen in ihrem Unternehmen ohne entsprechende Arbeitsbewilligung beschäftigt zu haben.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung der Zuger Strafverfolgungsbehörden
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