Zuger beschwert sich: Darf Polizei das?

Mitternachts auf dem Friedhof – von der Polizei kontrolliert

Was gilt bei einer Polizeikontrolle? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Ombudsstelle mehrfach. (Bild: Zuger Polizei)

Der neueste Bericht der Ombudsstelle des Kantons Zug ermöglicht einen Einblick, was und wer den Zugerinnen so richtig auf den Keks geht. Dabei bekommen so ziemlich alle Ämter und Stellen ihr Fett weg – auch die Zuger Polizei.

Herr R. besucht eines schönen Abends das Grab seiner Eltern auf einem Zuger Friedhof. Es ist nach Mitternacht, als er diesen wieder verlässt. Da fährt plötzlich ein Fahrzeug ohne Licht an ihm vorbei, ein Polizeiauto hält vor ihm an. Zwei Polizisten steigen aus und unterziehen Herr R. einer Personenkontrolle – ohne schlüssigen Grund, wie dieser sagt.

Als er sich nach dem Namen der Polizisten erkundigt habe, hätten diese auf die Namensschilder gezeigt. Ebenfalls sei seine Frage, ob er immer einen Ausweis auf sich tragen müsse, knapp mit einem Ja beantwortet worden. Er habe die Stimmung als aggressiv und geradezu bedrohend erlebt. Seither habe er jedes Mal ein mulmiges Gefühl, wenn er eine uniformierte Polizeiperson sehe.

Mit diesem Vorfall wandte sich Herr R. vergangenes Jahr an die Zuger Ombudsstelle. Er will wissen, ob er immer einen Ausweis dabeihaben müsse und ob die Polizei ohne Grund eine Kontrolle durchführen dürfe. Es ist einer von mehreren Fällen, die diese in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht schildert.

Weniger Beschwerden als in den Vorjahren

Mit seiner Schilderung ist Herr R. nicht allein. Wie es im Bericht heisst, gingen 2023 insgesamt 24 Anfragen und Beschwerden über die Zuger Sicherheitsdirektion ein. Dabei ging es in den meisten Fällen um Personenkontrollen.

Insgesamt gingen bei der Ombudsstelle im vergangenen Jahr 162 Beschwerden und Anfragen ein. Das sind vier weniger als im Vorjahr und 13 weniger als noch vor vier Jahren.

Dabei zeigt sich, dass die meisten Fälle Konflikte mit kantonalen Stellen betreffen. Die bereits erwähnte Sicherheitsdirektion kommt dabei an zweiter Stelle. Die meisten Fälle, die die Ombudsfrau zu beurteilen hatte, betrafen verwaltungsinterne Konflikte. Dabei ging es etwa um Kündigungen und Arbeitsverträge, Mobbing am Arbeitsplatz oder Beschwerden über den Chef.

So wird im Bericht ein Fall geschildert, bei dem gleich mehrere Angestellte der Verwaltung ihrem Vorgesetzten eine Angstkultur und fehlende Wertschätzung vorwarfen. Die Ombudsstelle schreibt, dass mehrere Angestellten berichtet hätten, dass die Tonalität im Schrift- und Telefonverkehr deutlich aggressiver geworden sei.

Bedrohungen und Fremdplatzierung

Die Fälle, die auf dem Tisch der Ombudsfrau landeten, sind breit gefächert und betreffen alle möglichen Bereiche. So fühlte sich eine ehemals politisch tätige Person durch Mails bedroht und wünschte eine Vermittlung. Eine andere Person wiederum sah sich nach einem Brand von der Gebäudeversicherung missverstanden und beschwerte sich über mangelhafte Kommunikation. Und wieder eine andere Person beschwerte sich, dass eine Gemeinde ihr Kind eigenmächtig und ohne ihr Einverständnis fremdplatziert haben soll.

Mittels Beratung, Vermittlung und Gesprächen suchte die Ombudsstelle jeweils eine Lösung. So auch im Fall von Herrn R. Wie im Bericht geschildert wird, sei es schliesslich zur Vermittlung gekommen.

Fragen geklärt, Enttäuschung bleibt

Dabei hiess es seitens der Polizei, dass sie Herrn R. kontrolliert hätten, da er einen Sorgen erweckenden Eindruck gemacht habe und die Polizisten wissen wollten, ob mit ihm alles in Ordnung sei. Es sei schliesslich auch ungewöhnlich, dass jemand nach Mitternacht auf dem Friedhof unterwegs sei.

In diesem, wie auch in den anderen Fällen gelte es jeweils, verschiedene Interessen sorgfältig abzuwägen, heisst es im Bericht. Grundsätzlich dürfe eine Person nicht ohne konkreten Anlass kontrolliert werden, es gelte aber auch eine gewisse staatliche Fürsorgepflicht. Im vorliegenden Fall gehe es auch nicht um den Verdacht einer Straftat, sondern um den Schutz einer privaten Person vor sich selbst.

Dabei sei aber immer wichtig, dass die Polizistinnen Fingerspitzengefühl zeigen würden. Laut Herr R. war das nicht der Fall. So hätten sich zwar seine Fragen zu den Polizeikontrollen klären können. Seine Enttäuschung gegenüber der Polizei sei aber bestehen geblieben, wie es in dem Bericht heisst.

Verwendete Quellen
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