Sicherheit von Nachtschwärmern

Luzerner Polizei verteilt Taschenalarme

Die Luzerner Polizei verteilt demnächst gratis Taschenalarme in der Stadt. (Bild: Screenshot)

Im Rahmen einer Informationskampagne verteilt die Luzerner Polizei Gratis Taschenalarme. Sie sollen Feierlustigen helfen, sicher zu bleiben.

Tanz-Ekstasen, neue Romanzen und zusammen mit Freunden im Freudentaumel wanken – das Nachtleben hat definitiv seine schönen Seiten. Aber es hat auch seine Schattenseiten. Sie lauern in den schummrigen Ecken auf dem Nachhauseweg, den einsamen Strassenunterführungen und verlassenen Bushaltestellen (zentralplus berichtete).

Was nach dem Feiern alles passieren kann, wenn böse Gestalten mit noch böseren Absichten aus dem Dunkel steigen, ist bekannt. Wie sich Nachtschwärmer vor und in solchen Situationen schützen können, darüber informiert nun eine Kampagne der Schweizerischen Kriminalprävention, an welcher sich auch die Luzerner Polizei beteiligt.

Die Kampagne läuft unter dem Titel «Gut ausgegangen? Sicherheitstipps für dein Nachtleben».

Lärm für den Hosensack

Neben praktischen Tipps verteilt die Luzerner Polizei dabei gratis Taschenalarme. Die kleinen Geräte sind dazu da, in gefährlichen Situationen Lärm zu machen, um potenzielle Täter zu verscheuchen und Aufmerksamkeit zu generieren. Sie sind handlich und können am Schlüsselbund befestigt werden.

Die Polizei verteilt diese gemäss der «Luzerner Zeitung» am Mittwoch, 4. September von 9 bis 11 Uhr bei der Migros im Würzenbach sowie von 13 bis 14.30 Uhr beim Dorfplatz Geissenstein in Luzern.

Die Tipps

Die Kampagne gibt nebst anderen vor allem drei Tipps. Erstens solle nicht über den Durst getrunken werden. Die Polizei rät, sein eigenes Limit bezüglich Alkohol im Auge zu behalten und von Drogen besser die Finger zu lassen. Zweitens sollten Freunde aufeinander acht geben und Gruppen möglichst zusammenbleiben.

Und wenn eine Notsituation entsteht, solle hingeschaut werden. Die Kampagne warnt zwar, dass Gefahr vermieden werden solle, dies schliesse aber nicht aus, seine Freunde, Personal oder im Ernstfall die Polizei zu Hilfe zu ziehen.

Im Übrigen weist die Kampagne darauf hin, dass immer allein der Täter oder die Täterin für eine strafbare Handlung verantwortlich ist und ein Opfer keine Schuld trage. Und: «Auch wenn jemand nicht den ganzen Abend lang sein Glas im Auge hat, hat niemand das Recht, etwas hineinzutun.»

Verwendete Quellen
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