So dreist ging sie vor

Falsche Polizistin erpresst Rentner um über 50’000 Franken

Vorsicht vor falschen Polizistinnen. (Bild: Symbolbild: Unsplash/Onur Binay)

Mit einem Schockanruf haben Betrüger von einem Rentner für die Freilassung seiner Tochter mehrere zehntausend Franken gefordert. Unter Schock stehend übergab der 84-Jährige einem ihm unbekannten Mann 12'000 Franken. Diese wollten noch mehr Geld.

Am Montagmittag meldete sich eine falsche Polizistin telefonisch bei einem Rentner. Sie erzählte diesem mit energischer Stimme, dass seine Tochter einen schweren Autounfall verursacht habe, bei dem eine andere Person verstorben sei. Damit seine Tochter nicht ins Gefängnis komme, müsse er umgehend einen hohen Geldbetrag bezahlen. Der Mann geriet in einen Schock und glaubte der angeblichen Polizistin. Aufgrund des enormen psychischen Drucks übergab er wenig später an seinem Wohnort einem ihm unbekannten Mann 12'000 Franken.

Die Täterschaft hatte damit aber noch nicht genug und übte weiterhin telefonisch grossen Druck auf den Senior aus. Der übergebene Geldbetrag reiche nicht aus und seine Tochter müsse nun doch ins Gefängnis. Das Opfer willigte ein, nochmals 40'000 Franken zu übergeben. Wiederum wurde ihm mitgeteilt, dass das Geld bei ihm Zuhause abgeholt wird.

Wenig später erschien der gleiche Mann, der schon den ersten Geldbetrag abgeholt hatte, nochmals beim Rentner. Nachdem der Geldabholer das Couvert entgegengenommen hatte, haben ihn Polizisten der Zuger Polizei angehalten und festgenommen. Bei dem Mann handelt es sich um einen 22-jährigen Schweizer. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat eine Strafuntersuchung eröffnet.

Perfide Telefonbetrüger

Das Vorgehen der Telefonbetrüger ist perfid und setzt besonders ältere Personen bewusst und gekonnt unter grossen psychischen Druck (zentralplus berichtete). Davor warnen die Zuger Strafverfolgungsbehörden.

Sie warnen: Ein echter Polizist würde nie am Telefon Geld oder Wertsachen verlangen. Bei einem solchen Anruf rät die Polizei, die angeblich verunfallte Person persönlich anzurufen oder sich bei einem anderen Familienmitglied zu melden.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung der Zuger Strafverfolgungsbehörden
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