Vorlage des Regierungsrates

Zuger Stadtrat sieht Stimmrecht für Behinderte «skeptisch»

Der Zuger Stadtrat ist wenig überzeugt von der Vorlage des Regierungsrates. (Bild: cbu)

Geistig beeinträchtigte Zugerinnen sollen abstimmen können. Der Zuger Stadtrat ist von der Vorlage des Kantons mässig begeistert. Unter anderem sieht er die Urteilsfähigkeit als Knackpunkt.

Der Zuger Stadtrat steht dem Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung «skeptisch» gegenüber. Dies geht aus seiner Antwort auf die Vernehmlassung des Kantons hervor. Ende letzten Monats schickte der Kanton eine Vorlage in die Vernehmlassung, womit Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung auf kantonaler und kommunaler Ebene das Stimm- und Wahlrecht erhielten (zentralplus berichtete).

In seiner Stellungnahme gibt der Zuger Stadtrat vor allem vier Gründe an, weshalb ihn das Vorhaben nicht vollumfänglich überzeugt.

Wenige betroffen, grosser Aufwand

Zunächst wären in der Stadt Zug nur 31 Personen von der neuen Regelung betroffen, schreibt der Stadtrat. Im Weiteren argumentiert die städtische Regierung, dass eine Person für die Ausübung des Stimmrechts ein Mindestmass an Urteilsfähigkeit haben müsse. Dass dies in jedem Fall gegeben ist, bezweifelt der Stadtrat. Einzelfallprüfungen seien deshalb unumgänglich, führt er aus.

Drittens, so heisst es in der Stellungnahme, ist das fragliche Recht auf nationaler Ebene noch nicht gegeben. «Damit entsteht eine Ungleichbehandlung, die nicht nachvollziehbar ist», schreibt der Stadtrat. Und wenn folglich nicht alle Personen dieselben Wahlunterlagen erhielten, hätten die Einwohnergemeinden einen Mehraufwand.

Aufgrund dieser Ausgangslage habe der Stadtrat Bedenken betreffs der Vorlage des Regierungsrates. Dennoch hält er auch fest: «Grundsätzlich unterstützen wir die Bestrebungen zugunsten der Gleichstellung von Personen mit Beeinträchtigungen vollumfänglich und vorbehaltlos.»

Verwendete Quellen
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