Transparenzinitiative

Zuger Grüne haken zum Abstimmungsdebakel nach

Bei der Transparenz-Abstimmung ging einiges schief. (Bild: wia)

In der Nachbearbeitung des Zuger Abstimmungsdebakels stellt die ALG dem Regierungsrat eine kleine Anfrage. Sie will unter anderem wissen, auf welcher Grundlage die Abstimmung als ungültig erklärt wurde.

Der Zuger Regierungsrat musste am Sonntag vor zwei Wochen eine denkwürdige Sondersitzung abhalten. Nach der Sitzung verkündete er, was viele Medien hernach schlicht und ergreifend als das «Zuger Abstimmungsdebakel» bezeichneten.

Der Regierungsrat erklärte die Abstimmung zur Transparenz-Initiative für ungültig. «Wir haben festgestellt, dass teilweise ungültige Stimmzettel mitgezählt wurden», erklärte der Zuger Direktor des Inneren, Andreas Hostettler (zentralplus berichtete).

Nun hat die Zuger ALG beim Regierungsrat eine kleine Anfrage zum Ereignis eingereicht. Die acht Fragen zielen im Grunde alle auf dieselbe ab: Wie konnte es so weit kommen?

Die Gestaltung im Fokus

Die ersten Fragen der kleinen Anfrage betreffen die Gestaltung der Stimmzettel, welche im Vorfeld der Abstimmung eine Änderung erhielten (zentralplus berichtete). Die ALG fragt deshalb, ob sich die Regierung der erhöhten Gefahr von ungültigen Stimmen bereits im Vorfeld bewusst war.

Zudem will die ALG wissen, weshalb die Regierung nicht einen einzelnen Stimmzettel mit den drei Abstimmungsfragen vorlegte und wieso sich die Regierung für perforierte Zettel entschied. Viertens erkundigt sich die Anfrage, ob der Regierungsrat bereit sei, für den Schaden aufzukommen, welches dem Initiativkomitee bei der Durchführung der zweiten Abstimmung entsteht.

Gesetzliche Grundlage fürs Abblasen?

Im Weiteren zitiert die ALG das Zuger Wahl- und Abstimmungsgesetz. In diesem steht: «Das absolute Mehr wird für jede Frage getrennt ermittelt. Unbeantwortete Fragen fallen ausser Betracht.» Gestützt auf den Rechtstext fragt die ALG, auf welcher Grundlage die Stimmabgabe ungültig sei, wenn nur zwei Zettel von drei im Couvert landeten.

Weiter interessieren sich die Zuger Grünen dafür, warum die dritte Frage in einem solchen Fall nicht als unbeantwortet deklariert wird. Und wie ein Abstimmungsverhalten beurteilt wird, wenn jemand den ganzen Bogen abgibt, aber nur eine Frage ausfüllt. Zum Abschluss bringt die kleine Anfrage die Frage vor den Regierungsrat, wie die Wahlaufsicht die Gemeinden zwecks der Auszählung instruierte.

Verwendete Quellen
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