Zürich prüft Standorte am Steinhauserwald

Windräder an Zuger Grenze? Regierung winkt ab

Stehen bald Windmühlen beim Steinhauserwald? Ein SVP-Kantonsrat befürchtet es. (Bild: Unsplash/Chris Barballs)

Wenn es nach SVP-Kantonsrat Gregor Bruhin geht, soll nicht nur auf Windräder im Kanton Zug verzichtet werden, sondern auch auf Windkraftanlagen in der Nähe der Zuger Grenze. Die Regierung scheint jedoch noch unschlüssig zu sein , wie sie mit dem Thema umgehen will.

Wer schon einmal direkt unter einem modernen, sich drehenden Windrad stand, der weiss: Diese Anlagen machen Eindruck, egal, ob man sie nun gut oder schlecht findet. Wenig Begeisterung für die Windenergie hat der Zuger SVP-Kantonsrat Gregor Bruhin. Er möchte tunlichst vermeiden, dass Windräder im Kanton, aber auch in der Nähe des Kantons Zug zu stehen kommen.

Im Sommer 2023 gelangte Bruhin mit einem Postulat an den Zuger Regierungsrat. Der Grund: Die Baudirektion des Kantons Zürich prüft derzeit, wo sich Eignungsgebiete für Windenergie eignen könnten und im kantonalen Richtplan vermerkt werden sollen (zentralplus berichtete). Von den 50 Zürcher Potenzialgebieten, die geprüft werden, befinden sich mehrere an der Grenze des Kantons Zug. Eines davon liegt in der Region Maschwanden, nahe der Reuss, ein weiteres östlich von Knonau, und ein drittes im Gebiet Uerzlikon, nahe des Steinhauserwaldes.

Diese Gebiete nahe der Zuger Grenze prüft der Kanton Zürich für Windkraftwerke. (Bild: zvg)

Bruhin spricht von «Ressourcenverschleiss»

Bruhin ist der Ansicht, dass sich die Stromproduktion durch Windkraftanlagen in weiten Teilen der Schweiz nicht lohne. «Es bräuchte massiv mehr Wind, um die Anlagen effizient betreiben zu können», ist Bruhin überzeugt. Zudem sei der «Ressourcenverschleiss» zu hoch. Allein für eine Windkraftanlage bedürfe es 902 Tonnen Beton und 357 Tonnen Stahl. Hinzu kämen unter anderem Waldrodungen, etwa für Zufahrtsstrassen. Auch vor den Emissionen, etwa vor dem Lärm der Windräder, warnt Bruhin.

Aus seiner Sicht hätten Windkraftanlagen «weder im Kanton Zug noch entlang der Zuger Kantonsgrenze etwas verloren. Schon gar nicht im Naherholungsgebiet.» In seinem Vorstoss fordert der SVP-Kantonsrat deshalb, dass der Regierungsrat alle möglichen Mittel ergreife, um solche Anlagen an besagten Stellen zu verhindern.

Alle Kantone müssen sich um Energiegewinnung bemühen

Nun äussert sich der Regierungsrat auf das Postulat. In seiner Antwort verweist er zunächst auf den Auftrag des Bundes, dass Kantone geeignete Gebiete für die Nutzung der Windkraft im Richtplan ausweisen. Somit prüft also nicht nur der Kanton Zürich, wo die Gewinnung von Windenergie möglich wäre, sondern auch der Kanton Zug. «Das Ziel ist es, bis Ende 2025 ein aktualisiertes Richtplankapitel ‹Energie› in die öffentliche Mitwirkung zu geben und dem Kantonsrat zum Beschluss vorzulegen.» In diesem Zusammenhang werde der Regierungsrat seine Position betreffend Windkraftanlagen festlegen.

Eher beschwichtigend äussert sich die Zuger Regierung zu den aktuellen Abklärungen des Kantons Zürich nahe der Zuger Kantonsgrenze. Gemäss «Merkblatt Windenergie» des Bundesamts für Raumentwicklung sollen zunächst die Gebiete eruiert werden, in denen Windenergie technisch und wirtschaftlich möglich seien, also etwa, ob dort genügend Windpotenzial vorhanden sei.

«Bei dieser Potenzialstudie handelt es sich um eine wissenschaftliche Grundlage. Politische Überlegungen sollen auf Stufe Potenzialstudie noch nicht berücksichtigt werden», schreibt der Kanton. Eine «Triage», also eine Auswahl der geeignetsten Gebiete unter den Potenzialgebieten, soll erst bei der darauffolgenden raumplanerischen Interessenabwägung durchgeführt werden, welche im Rahmen der Richtplananpassung erfolge.

Kanton fordert weitere Abklärungen bezüglich Abständen

Während der Festlegung der Potenzialgebiete im Kanton Zürich 2023 seien die direkt betroffenen Zuger Gemeinden Cham, Baar und Steinhausen über die laufenden Pläne informiert und zur Vorvernehmlassung eingeladen worden. «Die Gemeinden nahmen die Vorarbeiten zur Kenntnis und behielten sich eine ausführliche Stellungnahme im Rahmen der Zürcher Richtplananpassung vor», schreibt die Regierung.

Das Amt für Raum und Verkehr habe sich entsprechend dem rechtskräftigen Zuger Richtplan geäussert und weitere Abklärungen im Bereich Abstand zu Wohngebäuden, zu Moorgebieten und BLN-Gebieten (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler) sowie generell zum Erholungsschwerpunkt Steinhauser Wald gefordert.

SVP-Politiker wünscht sich klarere Haltung

Über diese Forderung zeigt sich Gregor Bruhin zwar erfreut. «Hingegen hätte ich mir eine deutlichere Stellungnahme erwünscht.» Das Postulat fordere den Regierungsrat auf, alle möglichen Massnahmen einzuleiten, dass diese Windkraftanlagen im Steinhauser Wald nicht realisiert werden. «Abstände sind ein Thema.»

Ein anderes seien die Ressourcen. «Die Windkraftanlagen sind sehr laut und pro Anlage müssen rund 900 Tonnen Beton und 350 Tonnen Stahl verbaut werden. Dies notabene direkt in einem Naherholungsgebiet», gibt Bruhin zu bedenken. «Dazu kommt, dass die Windräder rund 200 Meter hoch sind. Hochhäuser im Kanton Zug in dieser Höhe wären ein Riesenpolitikum, aber bei Windrädern soll es kein Problem sein?», wundert sich der SVP-Politiker. Er schliesst: «Ich halte an meiner Postulatsforderung weiter fest und will keine Windkraftanlagen im Naherholungsgebiet Steinhauser Wald.»

Verwendete Quellen
  • Postulat von Gregor Bruhin
  • Antwort des Regierungsrats
  • Schriftlicher Austausch mit Gregor Bruhin
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