«Begründung macht null Sinn»

Wahlplakat auf Balkon: Verwaltung droht mit Kündigung

Wahlkampf auf den Balkonen – offenbar ist dies nicht im Sinne aller Immobilienverwaltungen. (Bild: mik)

Dutzende, wenn nicht Hunderte Luzerner schmücken ihre Balkone vor den anstehenden Wahlen in der Stadt Luzern mit den Wahlplakaten ihrer Lieblingskandidatinnen. Doch nicht alle Immobilienverwaltungen freuen sich über die Dekorationsideen ihrer Mieter, wie ein zentralplus-Leser feststellen musste.

Würde jedes Wahlplakat auf den Balkonen der Stadt Luzern kosten, stünde die hiesige Politik wohl vor einem Schuldenberg. Vor den anstehenden Wahlen für den Grossen Stadtrat, den Stadtrat und das Stadtpräsidium kommen einige Hausfassaden wie überdimensionale Litfasssäulen daher.

Doch der vermeintlich freie Wahlkampf der Mieterinnen, meist im 1. Obergeschoss beginnend, unterliegt einem komplexen Regelwerk. Es basiert auf öffentlich-rechtlichen Gesetzesbestimmungen und privatrechtlichen Vereinbarungen. Christian Spieler, in der Stadt Luzern verantwortlich für Wahlen und Abstimmungen, erklärt gegenüber zentralplus, was erlaubt ist – und was nicht.

Grundsätzlich seien Wahlplakate in Luzern während sechs Wochen vor und fünf Tagen nach dem Wahl- oder Abstimmungstag bewilligungsfrei, erklärt Spieler. Und verweist dabei auf die kantonale Reklameverordnung.

Verwaltung muss Bock drauf haben

Es versteht sich von selbst, dass verschiedenste Einschränkungen und Sonderfälle zu beachten sind. So dürfen die Plakate nicht grösser als 3,5 Quadratmeter sein. Christian Spieler ergänzt: «Es ist zwingend, dass der betroffene Eigentümer das Einverständnis dazu abgegeben hat, ein Plakat aufhängen zu dürfen.»

«Der Wahlkampf wird verfälscht.»

O. Burrell, Mieter

Wie die verschiedenen Immobilienverwaltungen mit Wahlplakaten auf Balkonen umgehen, weiss Spieler aber nicht. Auch politische Vorstösse, die sich dem Thema widmen, seien ihm nicht bekannt.

«Das macht null Sinn»

Dem Luzerner zentralplus-Leser O. Burrell* ist das Anbringen von Wahlplakaten auf dem Balkon schriftlich verboten worden. Verwaltung und Eigentümerschaft wollten sich nicht politisch positionieren, so die Argumentation im Schreiben. Zuwiderhandlungen würden mit der Kündigung der Wohnung geahndet.

Für Burrell stinkt das Ganze zum Himmel. «Die Begründung macht null Sinn», findet er. «Weder wem die Immobilie gehört, noch welche Verwaltung sie bewirtschaftet, ist der Allgemeinheit bekannt» – sodass von einer öffentlichen politischen Positionierung keine Rede sein könne.

Burrell stört sich daran, dass er auf dem Balkon keine Wahlplakate anbringen darf, während anderswo Dutzende hängen. «Der Wahlkampf wird verfälscht», findet er.

Wincasa und Arlewo wortkarg

zentralplus hat bei Immobilienverwaltungen nachgefragt, wie sie im Vorfeld der Wahlen in der Stadt Luzern mit Wahlplakaten auf Balkonen ihrer Mieterinnen umgehen. Bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme nicht erreichbar war Wincasa mit Sitz in Winterthur.

«Die Eigentümerschaft kann die Zustimmung im Interesse an einem ordentlichen Gesamteindruck des Gebäudes verweigern.»

Barbara Buchegger, Livit

Immerhin, wenn auch ausweichend, äussert sich Arlewo mit Sitz in Luzern. CEO Thomas Peter sagt: «Wir können dazu keine Stellungnahme abgeben.» Er weist die Verantwortung von seinem Unternehmen: «Wir haben keine eigenen Liegenschaften und handeln immer auf Anweisung der jeweiligen Eigentümerschaft.» Eine einheitliche Handhabung gebe es darum bei den von Arlewo bewirtschafteten Immobilien nicht.

«Kündigung immer letzter Schritt»

Ausführlicher äussert sich Livit mit Sitz in Zürich. Barbara Buchegger, Leiterin Marketing und Kommunikation, erklärt, dass in den Mietverträgen zwar kein explizites Plakatierverbot existiere. Doch Änderungen ausserhalb des Mietobjektes, wozu nebst Storen, Schaukästen oder Firmenschildern auch Plakate gehören würden, bedürften der Zustimmung des Vermieters.

Wahlplakate im Kleinstformat schafften es problemlos in die Stadtluzerner Briefkästen. Im Grossformat stossen sie mancherorts aber auf Widerstand. (Bild: mik)

Die Eigentümerschaft könne bei drohenden Verstössen gegen rechtliche Vorgaben die Zustimmung verweigern. Etwa, wenn die Signalisationsverordnung oder auch Vorgaben seitens Gemeinde oder Kanton verletzt würden, führt Buchegger aus. «Weiter kann die Eigentümerschaft die Zustimmung im Interesse an einem ordentlichen Gesamteindruck des Gebäudes verweigern.»

Das Aufhängen von Plakaten sei aber kein Kündigungsgrund. Livit suche im Streitfall das Gespräch und eine einvernehmliche Lösung mit den Mietern. «Eine Kündigung ist dabei immer der letzte Schritt», so Buchegger.

O. Burrells vermeintliches Schlupfloch

An die Vorgabe seiner Verwaltung wird sich der mit einer Kündigungsandrohung konfrontierte O. Burrell halten. Zu sehr hänge er an seiner Wohnung – und darum auf seinem Balkon kein Plakat. Ein vermeintliches Schlupfloch hat er aber gefunden: «Wenn ich etwas im Fenster platziere, kann mich die Verwaltung nicht daran hindern, habe ich gehört.»

Doch auch bei Wahlplakaten, die zwar nicht ausserhalb der Wohnung aufgehängt, aber von ausserhalb der Wohnung sichtbar sind, dürfte die Handhabung von Verwaltung zu Verwaltung variieren.

* Name der Redaktion bekannt. Aus Gründen des Quellenschutzes verzichtet zentralplus auf die Nennung der Immobilienverwaltung, die O. Burrell wegen Wahlplakaten auf dem Balkon mit der Kündigung gedroht hat.

Verwendete Quellen
  • Persönliches Treffen mit O. Burrell
  • Schriftlicher Austausch mit den Kommunikationsabteilungen von Livit, Arlewo und Wincasa
  • Reklameverordnung des Kantons Luzern
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


21 Kommentare
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 23.04.2024, 00:27 Uhr

    Hinter vielen Kommentaren versteckt sich eine kriecherische Akzeptanz oder gar eine heimliche Bewunderung für autoritäre Gesellschaftsstrukturen: Alle Macht den Besitzenden. Der besitzlose Normalo-Mieter soll froh sein, dass er hierzulande nur aus seiner Wohnung fliegt, wenn er sich erfrecht, oppositionellen Kandidatinnen zuzujubeln. Andernorts (weiter östlich) gehts auf direktem Weg ins Gefängnis. Wer nicht mit dem Portemonnaie, sondern mit dem Hirn denkt, merkt irgendwann, dass er/sie als Mieterin auch für den Balkon bezahlt, den er/sie nach eigenem Gutdünken möblieren kann. Es sind doch eher zwielichtige Immobilienfirmen, welche den ordentlichen Gesamteindruck einer Liegenschaft trüben.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Tommy
    Tommy, 19.04.2024, 11:26 Uhr

    Ist doch super zu wissen in welchem Block welche Anhänger wohnen, je nach dem weiss man gleich, dass man dort nicht wohnen möchte.
    Und, dass weder Verwaltung noch Eigentümer der Allgemeinheit bekannt ist, stimmt nicht ganz. Die Verwaltung ist oftmals beim Anschlagbrett am Eingang erkenntlich und den Grundeigentümer kann man bequem vom Computer aus abfragen.

    👍4Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎2Daumen runter
  • Profilfoto von Philipp
    Philipp, 19.04.2024, 10:45 Uhr

    Richtig so. Es ist ein Unding das in den letzten Jahren vor allem von den Anhängern von 2 bestimmten Parteien auf den Gipfel getrieben werden. Die eine Partei wirbt sogar noch für Umweltschutz und produziert dann diesen sinnlosen Abfall.

    👍5Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎3Daumen runter
  • Profilfoto von Baldo
    Baldo, 19.04.2024, 10:13 Uhr

    Das macht null Sinn, doch das macht Sinn. Gewisse Leute wollen einfach nicht akzeptieren, dass Nein, Nein heißt. Wir haben Gesetze und Regeln und leben in einer Demokratie und nicht in einer Anarchie. Das ist ein Problem das unsere Gesellschaft hat, jeder denkt und handelt ohne Rücksicht auf andere und Pfeift auf alles, um nur das zu bekommen was er will, denn diese Personen denken sie stehen über das Gesetz und sie seien im Recht.

    👍7Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runter
  • Profilfoto von Hanspeter Flueckiger
    Hanspeter Flueckiger, 19.04.2024, 09:10 Uhr

    Selbstverständlich kann der Eigentümer diese unnötige Verunstaltung seiner Immobilie verbieten. Die Argumentation, dass der Wahlkampf verfälscht wird, ist lächerlich und komplett daneben. Plakate von Kandidierenden sagen nichts über deren Kompetenzen aus und sind somit wohl kaum eine seriöse Entscheidungsgrundlage. Eigentümer sind aufgefordert das Anbringen solcher Plakate, wie auch Fahnen und andere politische Statements zu verbieten. Mein denkmalgeschütztes Haus lasse ich nicht verschandeln. Das obliegt dem Denkmalschutz….

    👍6Gefällt mir👏1Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runter
  • Profilfoto von Franz
    Franz, 19.04.2024, 08:58 Uhr

    Im Grunde geht es den Mietern darum, mit den Plakaten für Wahlen oder Abstimmungen oder mit Regenbogenflaggen ihre politische Gesinnung der Öffentlichkeit kundzutun. "Schaut her, hier wohnt ein Guter, eine Fortschrittliche, ein Klimaschützer." Als ob es jemanden draussen interessieren würde.

    👍5Gefällt mir👏1Applaus🤔0Nachdenklich👎4Daumen runter
    • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
      Kasimir Pfyffer, 19.04.2024, 10:47 Uhr

      Es gibt auch jede Menge dunkelgrüner, dunkelblauer oder oranger Plakate, die auf Balkonen oder vor Einfamilienhäusern aufgestellt werden. "Schaut her, hier wohnt ein Steuersenker, ein Mindestlohnbekämpfer, ein Autobahngläubiger". Wenn schon, gehören politische Plakate überall verboten. Auch vor den "bürgerlichen" Hüsli.

      👍4Gefällt mir👏1Applaus🤔0Nachdenklich👎4Daumen runter
    • Profilfoto von kommentarschreiber
      kommentarschreiber, 19.04.2024, 11:34 Uhr

      In meinem Wohnquartier hängen hunderte Plakate von rechtsbürgerlichen Parteien und werben für ihre Klientel. Dasselbe auf dem Land, da werden ganze Strassenränder und Wiesen mit Plakaten dieser Klientel zugemüllt.
      Als Hausbesitzer würde ich intervenieren, wenn meine Mieter die Fassade für rechtsbürgerliche Wahlpropaganda missbrauchen würde. Alle wissen, wem das Gebäude gehört und ich möchte nicht mit dieser Ideologie in Verbindung gebracht werden. Darum hat der jede Vermieterin, jeder Vermieterr das Recht, diese Form von Werbung nicht zu tolerieren und zu verbieten.

      👍3Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎5Daumen runter
      • Profilfoto von Sandro
        Sandro, 19.04.2024, 12:05 Uhr

        Sie sehen aber schon, dass auf den Bild keine rechtsbürgerlichen Kandidaten abgebildet sind oder? Fahren Sie mal durch Luzern. Da wimmelt es vor allem in gewissen Quartieren ja nur noch von Roten und Grünen Schildern an den Balkonen. Ein Wunder dass sie nicht auch noch die Fassade zukleistern oder diese in Regenbogenfarben bemalen.
        Zudem ist es das eine Sache diese Schilder auf seinem eigenen Grund aufzustellen oder am eigenen Gebäude aufzuhängen. Mieter sind Gäste und haben sich an die Regeln des Vermieters zu halten.

        👍5Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎4Daumen runter
        • Profilfoto von Kommentarschreiber
          Kommentarschreiber, 19.04.2024, 13:47 Uhr

          Soll ich Ihnen mal ein paar Fötäli mit der "anderen Klientel" aus meiner Umgebung schicken…..? Die stören mich überhaupt nicht. Ich gehe auch davon aus, dass die Hauseigentümerschaft das will, bzw. toleriert und sich damit identifizieren kann. Vermutlich bewirtschaften Sie einfach Ihr links-grünes Feindbild mit diesem Thema. Aber eben, ich wiederhole mich: Ich bin selber Hauseigentümer und würde sofort intervenieren, wenn die Mieter Plakate rechtsbürgerlicher Wahlklientel aufhängen würden, da ich nicht mit dieser in Zusammenhang gebracht werden will. Es ist Sache der Hauseigentümerschaft zu sagen, was toleriert wird und was nicht.
          Selbstverständlich dürfen Sie sich weiter über die Hauseigentümerschaft ereifern, die links-grüne Wahlwerbung toleriert, wobei Sie ja niemand zwingt, da hinzuschauen.

          👍3Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎3Daumen runter
          • Profilfoto von Philipp
            Philipp, 19.04.2024, 15:14 Uhr

            Offensichtlich gehören Sie zu der links grünen Klientel. Die sind doch immer so auf Gleichberechtigung aus oder? Also wenn sie Plakate zulassen dann bitte auch von beiden Seiten oder sonst auch beiden verbieten. Auch vor Gericht hätten Sie null Chancen wenn sie es den einen erlauben und den Anderen nicht. Am besten lässt man den ganzen Blödsinn sowieso sein. Die Plakate sind ein einziges Ärgernis und eine Verschandelung. Egal von wem.

            👍4Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎3Daumen runter
            • Profilfoto von Kommentarschreiber
              Kommentarschreiber, 19.04.2024, 18:29 Uhr

              Ihre abenteurliche These für die "Gleichberechtigung der Mieterinnen und Mieter im Plakataufhängen an Häuserfassaden" sorgt bei mir für grosse Heiterkeit. Wo haben Sie denn diesen Quatsch aufgeschnappt? Als direktbetroffener Hausbesitzer bleibe ich bei meiner Aussage: Es ist Sache der Hauseigentümerschaft, Wahlplakate an der Fassade ihrer Häuser zu tolerieren oder nicht, die Mieterschaft hat sich daran zu halten. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird das jedes Gericht stützen. Selbstverständlich dürfen Sie aus meinem Statement in Ihrer gewohnten Manier wieder einmal links-grüne Feindbildbewirtschaftung basteln.

              👍2Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runter
              • Profilfoto von Philipp
                Philipp, 19.04.2024, 18:47 Uhr

                Da muss ich Sie leider enttäuschen. Habe lange genug bei einer Hausverwaltung gearbeitet. Sie können Ihre Mieter nicht ungleich behandeln. Hat einer eine Katze, darf der andere auch eine haben. Da können Sie rein gar nichts machen. Entweder lassen sie die Plakatiererei zu oder verbieten sie. Mit Links/Grünem Feinbild hat das gar nichts zu tun. Es ist nun mal Fakt, dass sich diese Parteien stark für Gleichberechtigung einsetzen. Hab mich ja auch nicht abwertend darüber geäussert. Aber wenn ich Ihrer Aussagen nochmals lese sollten Sie sich evtl. lieber Gedanken machen, was Ihren Missmut gegenüber Bürgerlicher Parteien betrifft. Aber vermutlich gehören Sie zu der Sorte der Bürgerlich mit rechtsextrem verwechselt.

                👍1Gefällt mir👏1Applaus🤔0Nachdenklich👎2Daumen runter
                • Profilfoto von Kommentarschreiber
                  Kommentarschreiber, 19.04.2024, 19:01 Uhr

                  Finden Sie sich doch einfach damit ab, dass ich als Hausbesitzer an meiner Fassade keine rechtsbürgerliche Wahlpropaganda dulde. Ihre inhaltsfreien Unterstellungen sind nur noch peinlich.

                  👍2Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎2Daumen runter
                • Profilfoto von Baldo
                  Baldo, 19.04.2024, 20:01 Uhr

                  Gut gebrüllt Löwe!
                  Gesunder Menschenverstand, wird in den Kreisen als rechtes Gedankengut bezeichnet. Das sagt ja viel aus.

                  👍2Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎2Daumen runter
        • Profilfoto von Roger
          Roger, 19.04.2024, 15:14 Uhr

          Mieter sind Gäste? Irgendwie habe ich das Gefühl, Sie verwechseln hier was. Oder verlangen Sie irgendeine Gebühr für Ihre Gäste?

          👍3Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎2Daumen runter
          • Profilfoto von Sandro
            Sandro, 19.04.2024, 17:28 Uhr

            @Roger Ja, Mieter sind Gäste die Gebühren zahlen. Oder benutzen Sie das Hotelzimmer als Gast auch Gratis?

            👍1Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runter
    • Profilfoto von Baldo
      Baldo, 19.04.2024, 11:48 Uhr

      Schaut her, hier wohnt ein Guter, eine Fortschrittliche, ein Klimaschützer, ob das wirklich Eigenschaften sind, die einen guten Menschen definieren, denke nicht.

      👍2Gefällt mir👏2Applaus🤔0Nachdenklich👎4Daumen runter
  • Profilfoto von Helvetia
    Helvetia, 19.04.2024, 07:34 Uhr

    Den Leuten das "Raschel-Säckli" beim Einkauf verbieten aber für jede Provinz-Wahl hunderte Plakate aufstellen und Müll produzieren. Man sollte diese einfach verbieten! Demokratie funktioniert auch ohne die mit Lügen und grinsenden Gesichter verzierten Plakaten. Im Gegensatz zu den Wahlplakaten (und den abgebildeten Personen), hat das "Raschel-Säckli" wenigstens einen Nutzen!

    👍5Gefällt mir👏1Applaus🤔0Nachdenklich👎2Daumen runter
  • Profilfoto von Kritischer Blick
    Kritischer Blick, 19.04.2024, 07:10 Uhr

    Eine seltsame Argumentation von Joel Dittli: "Würde jedes Wahlplakat auf den Balkonen der Stadt Luzern kosten, stünde die hiesige Politik wohl vor einem Schuldenberg." Es wird uns ja bereits der Briefkasten mit Wahlwerbung vollgestopft, da müssen auch nicht endlos viele Plakate sein auf den Balkonen stehen. Zudem fühle ich mich von den Blicken der Menschen auf den Plakaten irgendwie beobachtet…

    👍6Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runter
  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 19.04.2024, 06:50 Uhr

    Diese Plakate wirken kontraproduktiv, sie verderben nicht nur Strassen und Liegenschaften sondern auch den Charakter.

    👍5Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎3Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon