Der Luzerner Regierungsrat stand unter Beschuss, nachdem eine Partei Stimmrechtsbeschwerde gegen die Steuergesetzrevision eingereicht hat. Der Abstimmungstermin stand auf der Kippe – jetzt herrscht Klarheit.
Die Luzerner SP reichte vergangene Woche Stimmrechtsbeschwerde gegen die Steuergesetzrevision ein. Die Abstimmungsbotschaft sei «einseitig und intransparent», monierte die SP. Zudem unterschlage die Regierung den Hinweis, dass die Steuersenkungen juristische Personen deutlich mehr entlasten würden als natürliche. Somit war seit letzter Woche unklar, ob es nun überhaupt am 22. September zur Abstimmung kommt (zentralplus berichtete).
Die Einsprechenden beanstanden mit fünf Anträgen zum Abstimmungsbericht zur Steuergesetzrevision sowie zwei Anträgen zur Medienmitteilung des Regierungsrates betreffend den Aufgaben- und Finanzplan 2025-2028 eine ungenügende und irreführende Information der Stimmberechtigten.
Die Regierung hat die Anträge in der Einsprache geprüft. Am Mittwoch teilt sie mit, dass sie die Einsprache der Luzerner SP und weiterer Personen gegen die Abstimmung über die Steuergesetzrevision ablehne. Sie ist überzeugt: Die behördliche Information zur Abstimmung vom 22. September sei «offen, sachlich und ausgewogen» erfolgt.
Die Höhe der gesamten Steuerausfälle und Kosten würden genannt und es werde in der Botschaft explizit darauf hingewiesen, dass die dargestellten Zahlen auf Schätzungen zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Revision basieren würden und dass Änderungen möglich seien.
Ebenso verweise der Abstimmungsbericht auf mögliche, erheblich höhere Mehrerträge im Zusammenhang mit der OECD-Mindeststeuer sowie auf die Absicht, die Beteiligung der Gemeinden an diesen Mehrerträgen innert fünf Jahren – oder bei Bedarf zeitnah – zu überprüfen und allenfalls neu festzusetzen.
Überdies sei mit der Medienmitteilung zum AFP 2025-2028 gemäss Regierung transparent über die neuen Erkenntnisse bezüglich der Einnahmehöhe aus der OECD-Mindestbesteuerung informiert worden. Eine Verletzung der freien Meinungsbildung der Stimmberechtigten sei vorliegend nicht erkennbar, hält der Regierungsrat zusammenfassend fest, und weist die Einsprache daher ab.
Hinter diesem Autor steckt die Redaktion von zentralplus. Wesentliche Eigenleistungen werden unter den Namen der Autorinnen und Autoren veröffentlicht.