Öffentlichkeitsprinzip bald im Luzerner Kantonsrat

Regierung bessert nach, trotzdem gibt es Widerstand

Der Luzerner Regierungsrat will das Öffentlichkeitsprinzip einführen – die eigenen Protokolle sollen allerdings geheim bleiben. (Bild: zvg)

Das Öffentlichkeitsgesetz in Luzern wird konkret. Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat einen Entwurf. Nach der Vernehmlassung hat sie das Gesetz teils noch ausgeweitet – für einige gibt es aber immer noch Verbesserungsbedarf.

Es sei eine «Chance», das «Vertrauen in Behörden und Verwaltung» werde gestärkt. So lässt sich die Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektorin Ylfete Fanaj (SP) in einer Mitteilung vom Dienstag zitieren.

Es sind Worte der Überzeugung für ein Thema, das in Luzern lange unter dem Tisch liegen blieb: Als einer der letzten Kantone der Schweiz kennt Luzern noch kein Öffentlichkeitsprinzip. Beim Bund gilt es seit 2006. Der Kanton Zug kennt das Öffentlichkeitsprinzip seit 2014. Die Luzerner Regierung will das Prinzip nun ebenfalls im Gesetz verankern. Das Vorhaben geht zurück auf eine Motion der staatspolitischen Kommission des Kantonsrats aus dem Jahr 2021 (zentralplus berichtete).

Die Vernehmlassung für den entsprechenden Gesetzesentwurf ist abgeschlossen. Wie sie mitteilt, unterbreitet die Luzerner Regierung diesen nun dem Kantonsrat.

Protokolle der Regierung bleiben geheim

Mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips muss nicht mehr der Gesuchssteller erklären, weshalb er ein Dokument einsehen will, sondern die Behörde begründen, warum sie die Einsicht verweigert. Es soll es Bürgern und Journalistinnen ermöglichen, auf Gesuch hin Zugang zu amtlichen Informationen zu verlangen.

Gelten soll das Prinzip allerdings nur für Dokumente, die nach der Einführung des Gesetzes erstellt wurden. Gar keinen Zugang gibt es für Verhandlungsunterlagen und Verhandlungsprotokolle des Regierungsrats. Hier sieht die Regierung denn keine «Chance» mehr. Dies wurde in der Vernehmlassung von mehreren Parteien kritisiert (zentralplus berichtete).

In der Botschaft verweist die Luzerner Regierung auf andere Kantone, wo die Protokolle ebenfalls gesperrt sind. Mit der Regelung müsse man gerade in laufenden Verfahren nicht aufwendig prüfen, was nun zugänglich gemacht werden kann und was nicht.

Auch Spitäler und Psychiatrie müssen offenlegen – allerdings bedingt

In der Vernehmlassung wurde ebenfalls kritisiert, dass das Gesetz nicht gänzlich für alle Institutionen gilt, an denen der Kanton beteiligt ist. So verlangten mehrere Parteien – hauptsächlich aus dem linken Lager –, dass auch halbstaatliche und private Unternehmen, die kantonale Aufgaben übernehmen, Auskunft geben müssen. So beispielsweise das Luzerner Kantonsspital, die Luzerner Pensionskasse oder die Luzerner Psychiatrie.

Wie die Luzerner Regierung nun schreibt, will sie diesem Anliegen nachkommen. Der Informationszugang bleibe aber in denjenigen Bereichen ausgeschlossen, in denen «diese Leistungserbringer am wirtschaftlichen Wettbewerb
teilnehmen und nicht hoheitlich handeln», wie es in der Mitteilung heisst. Darunter würden beispielsweise viele Aufgabenbereiche der Spitäler fallen. Heisst: Einsehbar sind nur die Bereiche, in denen die Anstalten Aufgaben im Auftrag des Kantons erfüllen. Möglich sein soll es auch, teils Institutionen gänzlich aus dem Öffentlichkeitsprinzip zu entlassen.

Für Informationen oder Dokumente, deren Beschaffung einen hohen Aufwand verursachen, will der Kanton ausserdem eine Gebühr erheben.

Partei irritiert wegen Frist für Gemeinden

Auch die Gemeinden sollen das Öffentlichkeitsprinzip einführen, schreibt die Regierung weiter. Bis Anfang 2030 haben sie voraussichtlich Zeit, die entsprechende Regelung auszuarbeiten. Tun sie das nicht, gilt ab 2030 automatisch das kantonale Recht. Für die kantonale Verwaltung und die öffentlichen Anstalten soll das Prinzip bereits 2025 respektive 2026 eingeführt werden.

Diese Übergangsfrist für die Gemeinden «irritiere», schreibt die SP. Die Partei meldete sich am Dienstag ebenfalls mit einer Mitteilung. Darin schreibt sie, dass sie die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips grundsätzlich begrüsse, ebenso, dass der Kanton dieses nun auf die öffentlichen Anstalten ausweiten will. Zu lange sei die Luzerner Verwaltung eine «Blackbox» gewesen.

Dass die Gemeinden bis 2030 Zeit haben sollen, um das Prinzip zu verankern, findet die SP hingegen unverständlich. «Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips ist bereits seit einigen Jahren absehbar», schreibt sie. Da müsse es den Gemeinden doch möglich sein, das Öffentlichkeitsprinzip bereits früher – zeitgleich mit dem Kanton – einzuführen. Die SP fordert daher eine Verkürzung der Frist.

Schlichtungs- und Auskunftsstelle gefordert

Weiter fordert sie eine kostenlose Schlichtungs- und Auskunftsstelle. Diese solle bei allfälligen Uneinigkeiten, wenn es um den Zugang zu den amtlichen Dokumenten geht, vermitteln und so den Gang ans Gericht möglichst vermeiden.

Als Nächstes diskutiert nun der Kantonsrat über die Gesetzesvorlage der Regierung und darüber, ob diese noch angepasst werden muss. Geht alles nach Plan, ist der Zugang zu den Dokumenten der Luzerner Verwaltung ab 2025 offen.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Luzerner Regierung
  • Botschaft der Luzerner Regierung
  • Medienmitteilung SP Luzern
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