Abstimmungskampf in Oberwil

Plakatfront vor Zuger Kapelle sorgt für Missmut

Die katholische Kirchgemeinde Zug ist nicht begeistert von den Abstimmungsplakaten vor ihrer Kapelle. (Bild: wia)

Wenn auch Wahlen und Abstimmungen zur DNA der Schweizer Demokratie gehören, so heisst das nicht, dass die Abstimmungspropaganda überall gern gesehen wird. Ein aktueller Fall betrifft derzeit die katholische Kirchgemeinde Zug.

«Nochmals ein klares Nein!» «Wer bezahlt dieses Plakat?» «Tschüss Schweizer Lebensmittelproduktion!» Dass sich Zug mitten im Abstimmungskampf befindet, ist offensichtlich. Hier und dort weibeln Plakate für mehr Stimmen.

Dies passiert nicht immer nur auf grünen Wiesen, sondern manchmal auch an Orten, die der umliegenden Nachbarschaft nicht nur Freude bereitet. So derzeit auch in Zug. Oder besser gesagt in Oberwil.

Bei der sowieso schon eher unauffälligen, aber durchaus hübschen Kapelle St. Nikolaus, die flankiert von Spielgruppe und Avia-Tankstelle direkt an der Artherstrasse liegt, ist derzeit ein etwas anderes «Triptychon» zu sehen. Dicht an dicht stehen drei Abstimmungsparolen nebeneinander auf dem Pflasterstein. Es ist eine «Wand», die Passantinnen und Autofahrern ins Auge fällt.

Kirchgemeinde gelangte mit Schreiben an die Stadt

Der katholischen Kirchgemeinde Zug ist ebenfalls die prominent platzierte Abstimmungswerbung aufgefallen, und sie stösst sich daran. Auch wenn Kirchenratsmitglied Stefan Hegglin auf Anfrage betont: «Es handelt sich im Prinzip um eine niederschwellige Angelegenheit.»

Hegglin ist der Verantwortliche fürs Ressort Bauen und Infrastruktur bei der Kirchgemeinde Zug. Er erklärt: «Ich habe schriftlich bei der Stadt angefragt, ob es möglich sei, die Plakate anderswo zu platzieren. Es wäre schlicht schön, wenn die Plakate nicht direkt vor der Kapelle stehen würden.» Dies, da sie den Blick auf die Kapelle beeinträchtigen und den Trinkwasserbrunnen verdecken würden. «Man könnte zudem meinen, dass die Kirche Wahlpropaganda macht.» Auch wenn es sich bei der Kapelle St. Nikolaus um ein Kulturgut aus dem frühen 17. Jahrhundert handelt, so gehört das Land direkt vor der Kapelle nicht der Kirche, sondern der Stadt. Und die kann selbst entscheiden, ob sie dort Wahl- und Abstimmungswerbung zulassen will.

In ihrem Antwortschreiben beteuert die Stadt, dass der Stadt Zug nur wenige geeignete Grundstücke für die temporäre politische Plakatierung zur Verfügung stünden. Und sie verweist darauf, dass der Standort an der Artherstrasse in der Verordnung über die politische Aussenwerbung für diesen Zweck definiert sei.

Meinungsfreiheit versus freie Sicht auf die Kirche

«An diesem Standort möchte der Stadtrat festhalten. Der demokratischen Meinungsbildung und der Meinungsäusserungsfreiheit kommen in unserem Staat eine hohe Bedeutung zu», so der Zuger Stadtrat. An den zehn definierten Standorten können die politischen Parteien demnach «in geordnetem Rahmen» ihre Abstimmungs- und Wahlwerbung aufstellen.

Der Stadtrat weiter: «Es entspricht gerade der Haltung der politischen Neutralität, dass diese Standorte sämtlichen Parteien unentgeltlich zur Verfügung stehen.»

Die Exekutive äussert weiter ihr Bedauern, dem Anliegen der katholischen Kirche nicht entsprechen zu können. «Wir werden die für das Aufstellen der Plakate zuständigen Mitarbeitenden jedoch für die Thematik sensibilisieren und dafür besorgt sein, dass die Plakate künftig so aufgestellt werden, dass die Sicht auf die Kapelle und den Trinkwasserbrunnen bestmöglich gewährleistet ist», so der Stadtrat abschliessend.

Der katholische Kirchenrat Zug hofft weiterhin darauf, das Anliegen im Dialog mit der Stadt lösen zu können. Stefan Hegglin will mit dem Kirchenrat Rücksprache halten und je nachdem nochmals das Gespräch mit der Stadt suchen.

Verwendete Quellen
  • Augenschein vor Ort
  • Telefongespräch mit Stefan Hegglin
  • Antwortschreiben des Zuger Stadtrats
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