Bebauungsplan GIBZ

Parlament ebnet Weg für Zuger Mega-Hochhaus

Der Grosse Gemeinderat hat den Bebauungsplan hinter dem Hochhaus Pi einstimmig angenommen. (Bild: Tech Cluster Zug)

Sechs Personen haben sich gegen den Bebauungsplan an der Zuger Baarerstrasse gestemmt. Doch auch das Parlament weist ihre Einwendung ab. Und: vor allem der Mittelstand soll von den günstigen Wohnungen profitieren.

Einstimmig hat der Grosse Gemeinderat an seiner Sitzung vom Dienstag den Bebauungsplan Geviert GIBZ in 2. Lesung angenommen. Zur Erinnerung: Die Eigentümer beim Geviert zwischen Baarer-, Göbli-, Industrie- und Mattenstrasse wollen ihre Grundstücke ausloten. Herzstück des Plans ist ein 80-Meter-Hochhaus (zentralplus berichtete). Mit dem gestrigen Entscheid des Stadtparlaments sind die Pläne nun beschlossene Sache.

Zwar haben während der Auflage des Bauprojekts sechs Personen eine Einwendung eingereicht. Unter anderem bezeichneten sie das Mega-Hochhaus als «städtebaulich nicht verträglich», maximal 60 Meter seien in Ordnung (zentralplus berichtete). Nachdem bereits der Zuger Stadtrat die Einwendung abgewiesen hatte, lehnte sie am Dienstag auch der Grosse Gemeinderat ab. Danach wandte sich Stadtpräsident André Wicki (SVP) gar direkt an einen der anwesenden Einsprecher, wie die «Zuger Zeitung» schreibt: «Ich bin verärgert über die Einwendung und bitte Philipp Brühwiler, sie zurückzuziehen.» Denn die Stadt habe Anhaltspunkte, dass sie sich weiterhin gegen das Projekt stellen würden.

Nebst den Einwendungen diskutierte der Grosse Gemeinderat auch über Velos. Der Stadtrat beantragte, die Autos künftig im ersten Untergeschoss und die Velos im zweiten Untergeschoss zu parkieren. Trotz Protest der ALG-CSP-Fraktion nahm die Mehrheit des Rats die Änderung an. Ebenfalls angenommen wurde ein Antrag der FDP-, Mitte- und SVP-Fraktion. Sie wollten, dass der Zuger Mittelstand bei der Vergabe der künftigen preisgünstigen Wohnungen auf dem Areal bevorzugt wird. Dabei soll das Verfahren für die Vermieterinnen möglichst einfach sein und ihre unternehmerische Freiheit möglichst wenig beschränken.

Verwendete Quellen
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