Kommission gibt grünes Licht

Öffentlichkeitsprinzip in Luzern rückt näher

Im Herbst debattiert der Kantonsrat darüber. (Bild: Kanton Luzern)

Mit dem Öffentlichkeitsprinzip wird es für Journalisten und Bürgerinnen leichter, Dokumente aus der Verwaltung einzusehen. Der Kanton Luzern ist auf dem Weg, es einzuführen.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Kantonsrats hat der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Kantonsverwaltung zugestimmt. Wie die SPK in einer Mitteilung schreibt, wolle sie die Regierung zudem beauftragen, 2029 über die Umsetzung Bericht zu erstatten.

Mit grosser Mehrheit hat die Kommission der nötigen Gesetzesänderung zugestimmt. Der Schritt schaffe die «notwendige Transparenz» und stärke «das Vertrauen in die Arbeit und die Entscheide der Verwaltung.»

Im Gesetzesentwurf wird festgelegt, für welche Bereiche und Dokumente der Verwaltung das Öffentlichkeitsprinzip gelten soll und wie interessierte Personen Zugang erhalten. Neu muss eine Behörde eine Verweigerung oder Einschränkung des Dokumentenzugangs begründen.

Es gibt jedoch gewisse Einschränkungen. Diese kommen beispielsweise zum Tragen, wenn durch die Veröffentlichung von Informationen die öffentliche Sicherheit gefährdet oder das Kollegialitätsprinzip des Regierungsrates eingeschränkt würde. Auch dem stimmte die SPK zu.

Die erste Beratung diesbezüglich im Kantonsrat ist für die September-Session 2024 geplant. Luzern ist einer der letzten Kantone, der das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung einführen will. Beim Bund gilt das Prinzip seit dem Jahr 2006.

Verwendete Quellen
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