Hausverbot für Massnahmenkritiker?

Nicolas A. Rimoldi sorgt im Bundeshaus für Ärger

Nicolas Rimoldi hat freien Zugang ins Bundeshaus. (Bild: zvg)

Nicolas A. Rimoldi, Präsident der Mass-Voll-Bewegung, hat die Leitung des Bundesparlaments in Bern verärgert. Trotz Zutrittsberechtigung via Badge könnte Rimoldi vom Bundeshaus verbannt werden.

EDU-Nationalrat Erich Vontobel hat Nicolas A. Rimoldi im Mai mit einem Badge ausgestattet, der diesem den freien Zutritt zum Bundeshaus ermöglicht (zentralplus berichtete). Von der Zutrittsberechtigung macht Rimoldi seither immer wieder Gebrauch. Unter anderem, um in der Wandelhalle Propaganda-Videos für seine Mass-Voll-Bewegung zu drehen.

Gegenüber der «Luzerner Zeitung» sagt SP-Nationalratspräsident Eric Nussbaumer, der auch Vorsitzender der Verwaltungsdelegation des Bundesparlaments ist: «Wir haben das auf dem Schirm. Die Aktionen sind registriert.»

Er habe Erich Vontobel wegen Rimoldi bereits zweimal darauf hingewiesen, dass sich die von ihm mit einem Badge ausgestatteten Personen an die Hausordnung zu hälten und die Würde des Hauses zu respektieren hätten.

Parlamentsleitung könnte Rimoldi vom Bundeshaus aussperren

Die Zutrittsberechtigung kann Rimoldi nur verlieren, wenn Vontobel sie ihm wieder entzieht. Doch theoretisch könnte die Parlamentsleitung um Nussbaumer jedoch disziplinäre Massnahmen ergreifen – und im Extremfall Rimoldi mit einem Hausverbot belegen.

Vontobel beteuert, er habe Rimoldi an die Hausordnung erinnert und plane, die Zutrittsberechtigung im Sommer 2025 an einen Vertreter der Gruppe Aufrecht weiterzugeben. Er betonte, dass die Vergabe der Berechtigung ein Zeichen des Dankes für Rimoldis Hilfe im Wahlkampf sei und nicht zwingend Zustimmung zu dessen politischen Ansichten bedeute.

Rimoldi legt Protest ein

Gegenüber zentralplus bestreitet Nicolas A. Rimoldi die Vorwürfe. «Nach Lektüre der Hausordnung kann ich sagen, dass ich gegen keine einzige Regel verstossen habe», so sein Protest. Davon, dass im Bundeshaus das Drehen von Videos verboten sein soll, sei in der Hausordnung nichts zu lesen.

Verwendete Quellen
  • Artikel in der «Luzerner Zeitung»
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