Schweizweit am meisten falsch

Nationalratswahlen: Gut jeder 40. Zuger wählt ungültig

Die Kandidatenlisten für die nationalen Wahlen überfordern so manchen Wähler. (Bild: Symbolbild: mst)

Bald wählen die Schweizerinnen ihre Vertretungen in Bundesbern neu. Wie sich zeigt, tun sich dabei besonders die Zuger schwer. Bei den letzten nationalen Wahlen 2019 haben sie schweizweit am meisten ungültige Zettel eingelegt.

Zwar haben die Zugerinnen fleissig gewählt: An den letzten nationalen Wahlen 2019 haben sich rund 52 Prozent der Stimmberechtigten beteiligt. Doch schweizweit am meisten falsch, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Im Durchschnitt waren an den Wahlen 2019 1,18 Prozent der Stimmzettel ungültig – also gut jeder Hundertste. Im Kanton Zug lag dieser Wert jedoch bei 2,6 Prozent – also rund jeder Vierzigste. Das ist schweizweit der höchste Wert an falschen Stimmzetteln. Auf Platz Zwei der Falschwähler rangiert Genf mit 2,57 Prozent und auf Platz Drei Graubünden mit 2,55 Prozent.

Als ungültig zählt eine Stimme beispielsweise, wenn der Wahlzettel ehrverletzende Ausdrücke enthält oder die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt. Häufigster Grund für ungültiges Wählen sei jedoch, dass Wähler mehrere Wahlzettel ins Stimmcouvert stecken, so die Zeitung.

Mit einer Kampagne unter dem Titel «Gültig wählen» wolle der Kanton Zug darum dem Problem Herr werden. Erste Ergebnisse könne der Kanton bereits vorweisen, wie Landschreiber Tobias Moser der Zeitung sagt. Bei den Kantonsratswahlen am Super Sunday von letztem Jahr waren es noch 1,9 Prozent ungültige Stimmen (zentralplus berichtete).

So wählst du gültig

  • Verwende für die Nationalratswahl und für die Ständeratswahl nur je einen Zettel. Entweder die vorgedruckte Liste, die du noch deinen Wünschen gemäss anpassen kannst. Oder eine offizielle leere Liste, die du selbst ausfüllst.
  • Passe die vorgefertigte Liste oder die leere Liste von Hand an. Dabei muss deine Schrift gut leserlich sein. Ausführungen wie «dito» und «usw» oder Gänsefüsschen sind ungültig. Am Ende dürfen so viele Namen auf der Liste stehen, wie es zu besetzende Sitze im Kanton gibt. Auch leere Listen sind ungültig.
  • Um eine Liste anzupassen, kannst du «panaschieren» und «kumulieren». Beim Panaschieren streichst du einen Kandidaten auf der vorgefertigten Liste durch und ersetzt ihn durch eine Kandidatin auf einer anderen Liste. Beispielsweise streichst du auf der Mitte-Liste eine Person und ersetzt diese durch eine GLP-Kandidatin, die dir besser gefällt. Beim Kumulieren schreibst du den Namen deines Favoriten doppelt auf die Liste, wodurch dieser zwei Stimmen von dir erhält. Ein Name darf aber höchstens zweimal auf einer Liste aufgeführt sein.
  • Hast du die Wahlzettel ausgefüllt, steckst du sie ins dazugehörige Stimmcouvert, unterschreibst deinen Stimmrechtsausweis und steckst diesen zusammen mit dem Stimmcouvert ins Rücksendecouvert.
Verwendete Quellen
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